Revision des Jagdgesetzes. Schutz der wildlebenden Vögel in den Bolle di Magadino und Erhaltung des kantonalen Flugplatzes Locarno

ShortId
16.4022
Id
20164022
Updated
28.07.2023 04:48
Language
de
Title
Revision des Jagdgesetzes. Schutz der wildlebenden Vögel in den Bolle di Magadino und Erhaltung des kantonalen Flugplatzes Locarno
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die nationale Bedeutung des Flugplatzes Locarno ist anerkannt und unbestritten, auch wenn sein Entwicklungspotenzial in den letzten Jahrzehnten zurückgestuft wurde, um so die nahe gelegenen Bolle di Magadino zu berücksichtigen. Betrachtet man die ganze Schweiz, sieht man, dass eine solche Situation allerdings nicht nur auf Locarno zutrifft. Die meisten der heutigen Flugplätze wurden Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut. Damals zog man als Standorte ebene Flächen vor, die für Starts und Landungen geeignet waren und die, da es oft zu Flugzeugunglücken kam, entfernt von Siedlungen und unmittelbar neben ausgedehnten Wasserflächen oder Sumpfgebieten lagen. Konkret bedeutet das - wie aus den verschiedenen SIL-Objektblättern deutlich hervorgeht -, dass nahezu die Hälfte aller 60 Schweizer Flugplätze in der Nähe von Feuchtgebieten liegt, die im letzten Jahrhundert als ideal für die Entwicklung der Luftfahrt galten, während sie heute unter strengem Naturschutz stehen. Symbolträchtig ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag, bei der Revision des Jagdgesetzes die Bezeichnung "Jagdbanngebiet" durch "Wildtierschutzgebiet" zu ersetzen und Artikel 3 Absatz 1 wie folgt anzupassen: "Die Kantone regeln und planen die Jagd und koordinieren diese soweit erforderlich untereinander. Sie berücksichtigen dabei die örtlichen Verhältnisse sowie die Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes und des Tierschutzes." Ich bin der Ansicht, dass in Locarno bei der Abwägung der verschiedenen Interessen die Bedürfnisse der Flugsicherung das gleiche Gewicht erhalten müssten wie die Landwirtschaft, der Naturschutz und der Tierschutz. Vom UVEK hätte man mehr Aufmerksamkeit für diese Frage erwartet, denn der Grundsatz, nach dem sich die Schweizer Flugplätze richten müssen, ist "safety first".</p>
  • <p>1. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist im Gegensatz zum Jagdgesetz keine gesetzliche Grundlage, sondern stellt die planerische, behördenverbindliche Anwendung aller massgebenden Rechtsgrundlagen dar. Die wahrgenommene Ungleichbehandlung der teilweise konkurrierenden Bedürfnisse von Luftfahrt und Umweltschutz resultiert daraus, dass hier zwei unterschiedliche, nicht vergleichbare Instrumente und Ebenen einander gegenübergestellt werden.</p><p>In der Ausgestaltung des SIL werden alle rechtlich massgeblichen Aspekte berücksichtigt. Er ist das Resultat einer Interessenabwägung des Bundesrates.</p><p>2. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) endete am 30. November 2016. Zurzeit werden die Eingaben zum Revisionsvorschlag des Bundesrates ausgewertet. Der Bundesrat plant, die Revisionsvorlage zum Jagdgesetz 2017 dem Parlament zu übergeben.</p><p>Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll Artikel 3 Absatz 1 des Jagdgesetzes wie folgt ergänzt werden: "Die Kantone regeln und planen die Jagd und koordinieren diese soweit erforderlich untereinander. Sie berücksichtigen dabei die örtlichen Verhältnisse sowie die Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes und des Tierschutzes. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten sollen sichergestellt sein."</p><p>Die vorgeschlagenen Änderungen des Jagdgesetzes, insbesondere von Artikel 3 Absatz 1, werden keinen Einfluss auf das Überflugregime über die Bolle di Magadino haben. Der Kanton Tessin ist bei der Regelung des Wildtierschutzes an das übergeordnete Bundesrecht und damit auch an das Luftfahrtrecht sowie an die Vorgaben im SIL gebunden. Zudem will der neue Artikel 24 des Jagdgesetzes die Regelung der Zuständigkeiten betreffs Bekämpfung von Vogelschlagrisiken auf Flughafengeländen auf die Ebene des Gesetzes überführen und so die Zusammenarbeit und Koordination der Fachstellen des Bundes (Bundesamt für Zivilluftfahrt und Bundesamt für Umwelt) und der Kantone sicherstellen. Der neueingefügte Artikel 24 Absatz 2 begründet die Zuständigkeit des Bazl für den Vollzug des Jagdgesetzes innerhalb der Perimeter von Flughäfen und Flugfeldern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Bei allen Änderungen der Luftfahrtgesetzgebung wie auch bei den einzelnen Planungsentscheiden im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) wird dem Umweltschutz jeweils viel Raum gewährt. Bei der Handhabung der Instrumente des Umweltschutzes, also etwa bei der Revision des Jagdgesetzes, werden die Bedürfnisse der Luftfahrt hingegen nicht berücksichtigt. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass dies geändert werden müsste, damit das Vorgehen analog ist?</p><p>2. Für den Flugplatz Locarno hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 die Planungsgrundlagen gutgeheissen. Aus welchen Gründen wird nun im Änderungsentwurf zum Jagdgesetz wieder der Versuch gemacht, das Überfliegen der Bolle di Magadino neuen Einschränkungen, wenn auch genereller Art, zu unterstellen?</p>
  • Revision des Jagdgesetzes. Schutz der wildlebenden Vögel in den Bolle di Magadino und Erhaltung des kantonalen Flugplatzes Locarno
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die nationale Bedeutung des Flugplatzes Locarno ist anerkannt und unbestritten, auch wenn sein Entwicklungspotenzial in den letzten Jahrzehnten zurückgestuft wurde, um so die nahe gelegenen Bolle di Magadino zu berücksichtigen. Betrachtet man die ganze Schweiz, sieht man, dass eine solche Situation allerdings nicht nur auf Locarno zutrifft. Die meisten der heutigen Flugplätze wurden Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut. Damals zog man als Standorte ebene Flächen vor, die für Starts und Landungen geeignet waren und die, da es oft zu Flugzeugunglücken kam, entfernt von Siedlungen und unmittelbar neben ausgedehnten Wasserflächen oder Sumpfgebieten lagen. Konkret bedeutet das - wie aus den verschiedenen SIL-Objektblättern deutlich hervorgeht -, dass nahezu die Hälfte aller 60 Schweizer Flugplätze in der Nähe von Feuchtgebieten liegt, die im letzten Jahrhundert als ideal für die Entwicklung der Luftfahrt galten, während sie heute unter strengem Naturschutz stehen. Symbolträchtig ist in diesem Zusammenhang der Vorschlag, bei der Revision des Jagdgesetzes die Bezeichnung "Jagdbanngebiet" durch "Wildtierschutzgebiet" zu ersetzen und Artikel 3 Absatz 1 wie folgt anzupassen: "Die Kantone regeln und planen die Jagd und koordinieren diese soweit erforderlich untereinander. Sie berücksichtigen dabei die örtlichen Verhältnisse sowie die Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes und des Tierschutzes." Ich bin der Ansicht, dass in Locarno bei der Abwägung der verschiedenen Interessen die Bedürfnisse der Flugsicherung das gleiche Gewicht erhalten müssten wie die Landwirtschaft, der Naturschutz und der Tierschutz. Vom UVEK hätte man mehr Aufmerksamkeit für diese Frage erwartet, denn der Grundsatz, nach dem sich die Schweizer Flugplätze richten müssen, ist "safety first".</p>
    • <p>1. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist im Gegensatz zum Jagdgesetz keine gesetzliche Grundlage, sondern stellt die planerische, behördenverbindliche Anwendung aller massgebenden Rechtsgrundlagen dar. Die wahrgenommene Ungleichbehandlung der teilweise konkurrierenden Bedürfnisse von Luftfahrt und Umweltschutz resultiert daraus, dass hier zwei unterschiedliche, nicht vergleichbare Instrumente und Ebenen einander gegenübergestellt werden.</p><p>In der Ausgestaltung des SIL werden alle rechtlich massgeblichen Aspekte berücksichtigt. Er ist das Resultat einer Interessenabwägung des Bundesrates.</p><p>2. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG, SR 922.0) endete am 30. November 2016. Zurzeit werden die Eingaben zum Revisionsvorschlag des Bundesrates ausgewertet. Der Bundesrat plant, die Revisionsvorlage zum Jagdgesetz 2017 dem Parlament zu übergeben.</p><p>Gemäss Vernehmlassungsentwurf soll Artikel 3 Absatz 1 des Jagdgesetzes wie folgt ergänzt werden: "Die Kantone regeln und planen die Jagd und koordinieren diese soweit erforderlich untereinander. Sie berücksichtigen dabei die örtlichen Verhältnisse sowie die Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes und des Tierschutzes. Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die natürliche Verjüngung mit standortgerechten Baumarten sollen sichergestellt sein."</p><p>Die vorgeschlagenen Änderungen des Jagdgesetzes, insbesondere von Artikel 3 Absatz 1, werden keinen Einfluss auf das Überflugregime über die Bolle di Magadino haben. Der Kanton Tessin ist bei der Regelung des Wildtierschutzes an das übergeordnete Bundesrecht und damit auch an das Luftfahrtrecht sowie an die Vorgaben im SIL gebunden. Zudem will der neue Artikel 24 des Jagdgesetzes die Regelung der Zuständigkeiten betreffs Bekämpfung von Vogelschlagrisiken auf Flughafengeländen auf die Ebene des Gesetzes überführen und so die Zusammenarbeit und Koordination der Fachstellen des Bundes (Bundesamt für Zivilluftfahrt und Bundesamt für Umwelt) und der Kantone sicherstellen. Der neueingefügte Artikel 24 Absatz 2 begründet die Zuständigkeit des Bazl für den Vollzug des Jagdgesetzes innerhalb der Perimeter von Flughäfen und Flugfeldern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Bei allen Änderungen der Luftfahrtgesetzgebung wie auch bei den einzelnen Planungsentscheiden im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) wird dem Umweltschutz jeweils viel Raum gewährt. Bei der Handhabung der Instrumente des Umweltschutzes, also etwa bei der Revision des Jagdgesetzes, werden die Bedürfnisse der Luftfahrt hingegen nicht berücksichtigt. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass dies geändert werden müsste, damit das Vorgehen analog ist?</p><p>2. Für den Flugplatz Locarno hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 die Planungsgrundlagen gutgeheissen. Aus welchen Gründen wird nun im Änderungsentwurf zum Jagdgesetz wieder der Versuch gemacht, das Überfliegen der Bolle di Magadino neuen Einschränkungen, wenn auch genereller Art, zu unterstellen?</p>
    • Revision des Jagdgesetzes. Schutz der wildlebenden Vögel in den Bolle di Magadino und Erhaltung des kantonalen Flugplatzes Locarno

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