Einheitliche Abgeltung der zusätzlichen Pflegeleistungen für demente Menschen
- ShortId
-
16.4030
- Id
-
20164030
- Updated
-
28.07.2023 04:46
- Language
-
de
- Title
-
Einheitliche Abgeltung der zusätzlichen Pflegeleistungen für demente Menschen
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die angemessene Abbildung und Abgeltung der Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz ist ein wichtiges Anliegen. Bund und Kantone haben im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2019 ein entsprechendes Projekt formuliert. Ziel der Umsetzung der Strategie ist es, die mit der Erkrankung einhergehenden Belastungen zu verringern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, analysiert die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen mit den Leistungserbringerverbänden Association Spitex privée Suisse (ASPS), Curaviva, Senesuisse, Spitex-Verband Schweiz und Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) die Frage, inwiefern die bestehenden Finanzierungssysteme (ambulant, stationär, Langzeitpflege und -betreuung) die für eine demenzgerechte Versorgung notwendigen Pflegeleistungen angemessen abbilden und abgelten.</p><p>Geprüft wird dabei, ob eine Ergänzung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) mit demenzspezifischen Pflegeleistungen beantragt werden soll. Im Rahmen dieser Arbeiten wird zudem die Frage bearbeitet, ob und wie Anpassungen der Richtzeiten gemäss den Bedarfserhebungsinstrumenten in der Betreuung und Pflege zu Hause (RAI-Home-Care) und in Pflegeheimen (RAI-RUG und Besa) vorzunehmen sind. Es besteht das Ziel, die Analysen im Verlaufe von 2017 abzuschliessen. Die Ergebnisse können anschliessend in die Weiterentwicklung der bestehenden Finanzierungssysteme einfliessen.</p><p>3./5. Im Rahmen des Projekts zur Harmonisierung der Pflegebedarfserfassungssysteme wurden, wie erwähnt, in einem ersten Schritt die beiden Systeme RAI-RUG und Besa kalibriert. Mit den daraus abgeleiteten Empfehlungen der Steuergruppe, welche von den meisten Kantonen umgesetzt wurden, war bereits eine gewisse Angleichung der Anwendung der Systeme möglich. Aufgrund der kantonal teilweise unterschiedlichen Umsetzung der Empfehlungen und des Nichteinbezugs des Systems Plaisir blieb der Effekt aber unzureichend. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen Humbel 15.4224 und Lohr 16.3758 ausgeführt hat, ist das Bundesamt für Gesundheit mit der Erarbeitung von Mindestanforderungen an die verwendeten Pflegebedarfserfassungssysteme beauftragt. Die Mindestanforderungen sollten es ermöglichen, eine weitere Angleichung der Systeme zu erzielen, welche schweizweit verbindlich umgesetzt werden muss. Ein Entwurf für eine entsprechende Anpassung der KLV wird im ersten Halbjahr 2017 vorliegen. In der Antwort zur Interpellation Lohr 16.3758 hat der Bundesrat präzisiert, dass eine kantonal unterschiedliche Anwendung ein und desselben Systems nicht in seinem Sinne ist. Ein Ziel der zu definierenden Mindestanforderungen an die verwendeten Systeme ist es, dass ein für die Ermittlung des Pflegebedarfs zugelassenes System von den Kantonen einheitlich angewendet wird.</p><p>4. Mit der Kalibrierung von RAI-RUG und Besa konnte eine gewisse Angleichung der beiden Systeme erzielt werden, welche in den meisten Kantonen entsprechend umgesetzt wurde. Mit dieser Kalibrierung und der laufenden Weiterentwicklung der Systeme wird indessen die gewünschte Harmonisierung nicht erreicht. Ziel der Mindestanforderungen ist daher unter anderem auch, Spielraum für eine grundsätzlich erwünschte Weiterentwicklung der Systeme zu bieten, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass diese in geordneter, einheitlicher und transparenter Weise erfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der ambulanten und stationären Pflege für Menschen mit Demenz werden zurzeit notwendige Leistungen erbracht, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nicht vollständig erfasst sind. Um die Lücke zu schliessen, hat der Bundesrat in der Nationalen Demenzstrategie 2014-2017, die eben bis 2019 erstreckt wurde, als Ziel die Abbildung und angemessene Abgeltung der Leistungen für eine demenzgerechte Versorgung formuliert. Laut Zwischenfazit liegen dafür noch keine Vorschläge vor.</p><p>Der Kanton Solothurn entschied in dieser Situation autonom, einen neuen RAI-Index 2016 für die Ermittlung des Pflegebedarfs einzuführen, der den zusätzlichen Aufwand für die Pflege von dementen Menschen abbildet. Weitere Kantone erwägen den gleichen Schritt. Dieser ist doppelt problematisch: Zum einen stellt sich die Frage, ob er nicht in die Tarifstruktur und damit in die Regelungskompetenz des Bundes eingreift, zum andern stösst er die 2011 vom Bundesamt für Gesundheit und von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren unterstützte Empfehlung um, zumindest zwei der drei bestehenden Instrumente für die Pflegebedarfsermittlung (RAI-RUG und Besa) zu kalibrieren.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass für Abbildung und angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen für demente Menschen rasch ein Lösungsvorschlag vorliegen muss?</p><p>2. Bis wann wird dies im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2017/19 erfolgen?</p><p>3. Was unternimmt er angesichts der aktuellen Entwicklung, um den Spielraum für kantonale Alleingänge beim Einsatz der Instrumente für die Pflegebedarfserhebung zu beseitigen?</p><p>4. Wie will er insbesondere verhindern, dass die empfohlene Kalibrierung von RAI-RUG und Besa umgestossen wird?</p><p>5. In der Antwort auf frühere Interpellationen (15.4224, 16.3758) äusserte er seine Absicht, auf Verordnungsstufe Mindestanforderungen an die Instrumente der Pflegebedarfsermittlung zu regeln. Aufgrund welcher Überlegungen kommt er zum Schluss, dass die Instrumente aufgrund von Mindestanforderungen zu einer vergleichbaren Ermittlung kommen und die aktuellen Probleme beseitigt werden?</p>
- Einheitliche Abgeltung der zusätzlichen Pflegeleistungen für demente Menschen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./2. Die angemessene Abbildung und Abgeltung der Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz ist ein wichtiges Anliegen. Bund und Kantone haben im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2019 ein entsprechendes Projekt formuliert. Ziel der Umsetzung der Strategie ist es, die mit der Erkrankung einhergehenden Belastungen zu verringern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, analysiert die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen mit den Leistungserbringerverbänden Association Spitex privée Suisse (ASPS), Curaviva, Senesuisse, Spitex-Verband Schweiz und Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) die Frage, inwiefern die bestehenden Finanzierungssysteme (ambulant, stationär, Langzeitpflege und -betreuung) die für eine demenzgerechte Versorgung notwendigen Pflegeleistungen angemessen abbilden und abgelten.</p><p>Geprüft wird dabei, ob eine Ergänzung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) mit demenzspezifischen Pflegeleistungen beantragt werden soll. Im Rahmen dieser Arbeiten wird zudem die Frage bearbeitet, ob und wie Anpassungen der Richtzeiten gemäss den Bedarfserhebungsinstrumenten in der Betreuung und Pflege zu Hause (RAI-Home-Care) und in Pflegeheimen (RAI-RUG und Besa) vorzunehmen sind. Es besteht das Ziel, die Analysen im Verlaufe von 2017 abzuschliessen. Die Ergebnisse können anschliessend in die Weiterentwicklung der bestehenden Finanzierungssysteme einfliessen.</p><p>3./5. Im Rahmen des Projekts zur Harmonisierung der Pflegebedarfserfassungssysteme wurden, wie erwähnt, in einem ersten Schritt die beiden Systeme RAI-RUG und Besa kalibriert. Mit den daraus abgeleiteten Empfehlungen der Steuergruppe, welche von den meisten Kantonen umgesetzt wurden, war bereits eine gewisse Angleichung der Anwendung der Systeme möglich. Aufgrund der kantonal teilweise unterschiedlichen Umsetzung der Empfehlungen und des Nichteinbezugs des Systems Plaisir blieb der Effekt aber unzureichend. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellationen Humbel 15.4224 und Lohr 16.3758 ausgeführt hat, ist das Bundesamt für Gesundheit mit der Erarbeitung von Mindestanforderungen an die verwendeten Pflegebedarfserfassungssysteme beauftragt. Die Mindestanforderungen sollten es ermöglichen, eine weitere Angleichung der Systeme zu erzielen, welche schweizweit verbindlich umgesetzt werden muss. Ein Entwurf für eine entsprechende Anpassung der KLV wird im ersten Halbjahr 2017 vorliegen. In der Antwort zur Interpellation Lohr 16.3758 hat der Bundesrat präzisiert, dass eine kantonal unterschiedliche Anwendung ein und desselben Systems nicht in seinem Sinne ist. Ein Ziel der zu definierenden Mindestanforderungen an die verwendeten Systeme ist es, dass ein für die Ermittlung des Pflegebedarfs zugelassenes System von den Kantonen einheitlich angewendet wird.</p><p>4. Mit der Kalibrierung von RAI-RUG und Besa konnte eine gewisse Angleichung der beiden Systeme erzielt werden, welche in den meisten Kantonen entsprechend umgesetzt wurde. Mit dieser Kalibrierung und der laufenden Weiterentwicklung der Systeme wird indessen die gewünschte Harmonisierung nicht erreicht. Ziel der Mindestanforderungen ist daher unter anderem auch, Spielraum für eine grundsätzlich erwünschte Weiterentwicklung der Systeme zu bieten, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass diese in geordneter, einheitlicher und transparenter Weise erfolgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der ambulanten und stationären Pflege für Menschen mit Demenz werden zurzeit notwendige Leistungen erbracht, die in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nicht vollständig erfasst sind. Um die Lücke zu schliessen, hat der Bundesrat in der Nationalen Demenzstrategie 2014-2017, die eben bis 2019 erstreckt wurde, als Ziel die Abbildung und angemessene Abgeltung der Leistungen für eine demenzgerechte Versorgung formuliert. Laut Zwischenfazit liegen dafür noch keine Vorschläge vor.</p><p>Der Kanton Solothurn entschied in dieser Situation autonom, einen neuen RAI-Index 2016 für die Ermittlung des Pflegebedarfs einzuführen, der den zusätzlichen Aufwand für die Pflege von dementen Menschen abbildet. Weitere Kantone erwägen den gleichen Schritt. Dieser ist doppelt problematisch: Zum einen stellt sich die Frage, ob er nicht in die Tarifstruktur und damit in die Regelungskompetenz des Bundes eingreift, zum andern stösst er die 2011 vom Bundesamt für Gesundheit und von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren unterstützte Empfehlung um, zumindest zwei der drei bestehenden Instrumente für die Pflegebedarfsermittlung (RAI-RUG und Besa) zu kalibrieren.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass für Abbildung und angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen für demente Menschen rasch ein Lösungsvorschlag vorliegen muss?</p><p>2. Bis wann wird dies im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie 2014-2017/19 erfolgen?</p><p>3. Was unternimmt er angesichts der aktuellen Entwicklung, um den Spielraum für kantonale Alleingänge beim Einsatz der Instrumente für die Pflegebedarfserhebung zu beseitigen?</p><p>4. Wie will er insbesondere verhindern, dass die empfohlene Kalibrierung von RAI-RUG und Besa umgestossen wird?</p><p>5. In der Antwort auf frühere Interpellationen (15.4224, 16.3758) äusserte er seine Absicht, auf Verordnungsstufe Mindestanforderungen an die Instrumente der Pflegebedarfsermittlung zu regeln. Aufgrund welcher Überlegungen kommt er zum Schluss, dass die Instrumente aufgrund von Mindestanforderungen zu einer vergleichbaren Ermittlung kommen und die aktuellen Probleme beseitigt werden?</p>
- Einheitliche Abgeltung der zusätzlichen Pflegeleistungen für demente Menschen
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