4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wie steht es fünf Jahre nach deren Inkrafttreten um deren Wirksamkeit?
- ShortId
-
16.4038
- Id
-
20164038
- Updated
-
28.07.2023 04:43
- Language
-
de
- Title
-
4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wie steht es fünf Jahre nach deren Inkrafttreten um deren Wirksamkeit?
- AdditionalIndexing
-
44;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 1. April 2011 ist die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft getreten. Mit ihr sollte die Arbeitslosenversicherung finanziell wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die Revision enthielt zahlreiche punktuelle Änderungen für spezifische Gruppen erwerbsloser Personen. Konkreter wurde für Schul- und Studienabgängerinnen und -abgänger, die neu auf den Arbeitsmarkt gelangen, eine Karenzfrist von 120 Tagen eingeführt; der Zeitraum, in dem Langzeitarbeitslose Leistungen erhalten, wurde verkürzt; Kompensationszahlungen werden für eine spätere Berechnung des Taggeldes nicht mehr berücksichtigt. Nun sind seit dem Inkrafttreten fünf Jahre verstrichen, und die Massnahmen haben sich sicher auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ausgewirkt. Ein Bericht des Bundesrates darüber würde es erlauben, die Folgen abzuschätzen und künftige Reformen aufzugleisen. In Bezug auf die obenerwähnten Massnahmen ist es sinnvoll zu untersuchen, welche direkten Konsequenzen die verlängerte Karenzfrist auf die Anzahl Jugendliche hat, die eine Leistung der Arbeitslosenversicherung beziehen. Ebenso darzustellen ist, wie sich die Zahl der Personen entwickelt, die, weil sie ausgesteuert sind, in die Sozialhilfe fallen. Eine neuere Studie des Seco hat gezeigt, dass sich einerseits die mittlere Dauer der Erwerbslosigkeit im ersten Jahr nach dem Jobverlust verringert hat und andererseits die Wahrscheinlichkeit, aus dem Versicherungssystem auszuscheiden, ohne eine Stelle gefunden zu haben, stark gestiegen ist. Die Reform hat aber in jedem Fall dazu geführt, dass die Finanzen im Lot sind. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass es zu einer Verlagerung der Kosten von der Arbeitslosenversicherung zur Sozialhilfe kommt und die Zahl der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger und damit die Kosten für Kantone und Gemeinden stark steigen.</p>
- <p>Die 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wurde durch die im Gesetz vorgesehene Schuldenbremse ausgelöst und hat die geforderten Ziele erreicht: Bei einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 3,2 Prozent übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, und die Schulden des Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) können kontinuierlich abgebaut werden.</p><p>Die Auswirkungen der 4. Teilrevision des Avig wurden in verschiedenen Studien untersucht. Der "Bericht zur 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig): Auswirkungen auf die Versicherten und auf die Finanzen der Arbeitslosenversicherung" (Seco, Oktober 2013) analysiert die Auswirkungen ein Jahr nach Inkrafttreten und stellt fest, dass die Leistungskürzungen keine spezifische Personengruppe übermässig belastet haben.</p><p>Die Studie "Evaluation der Avig-Revision 2011" (Seco-Publikation Arbeitsmarktpolitik Nr. 44, 10.2016) befasst sich mit den Auswirkungen auf Stellensuchende unter 25 Jahren und kommt zum Schluss, dass die Reduktion der Dauer des Taggeldanspruches von 400 auf 200 Tage für die Betroffenen die Dauer der Arbeitslosigkeit im Durchschnitt um rund 10 Tage bzw. um 6 Prozent verkürzt hat. In den ersten sechs Monaten ist aufgrund der schnelleren Abmeldung von der ALV ein kurzfristig negativer Einkommenseffekt von 3 Prozent eingetreten. Dieser ist zwei Jahre nach Abgang aus der Arbeitslosigkeit nicht mehr nachweisbar.</p><p>Die Entwicklung der Übergänge von der ALV in die Sozialhilfe wird im Auftrag des Seco seit rund 10 Jahren untersucht. Gemäss dem Monitoring SHIVALV des BSV hat ein Viertel der Neuzugänge in die Sozialhilfe der Jahre 2012 bis 2014 im Jahr zuvor Arbeitslosenentschädigung bezogen, ebenso viele wie im Jahr 2010 vor Inkrafttreten der Revision. Es gibt keine Hinweise, wonach die Nichtanrechnung der Kompensationszahlung aus einem Zwischenverdienst an den versicherten Verdienst in einer Folgerahmenfrist zu vermehrtem Sozialleistungsbezug von ALV-Leistungsempfängern geführt hätte. Die kombinierten Leistungsbezüge ALV und Sozialhilfe haben nach der Teilrevision 2011 in den Folgejahren 2012 bis 2014 gemäss dem Monitoring SHIVALV anteilsmässig abgenommen. Neue Resultate aus einer Verlaufsstudie über Ausgesteuerte unter Berücksichtigung der Erwerbsverläufe werden im Frühjahr 2017 veröffentlicht.</p><p>Die Sozialhilfequote ist seit 2005 nahezu stabil geblieben. 2014 und 2015 lag sie mit 3,2 Prozent auf dem gleichen Niveau wie bereits 2005. Gemäss lang angelegten und wiederholten Studien gehen wir davon aus, dass jede sechste ausgesteuerte Person innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Aussteuerung die Hilfe von öffentlichen Sozialdiensten in Anspruch nimmt. Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass diese Betroffenheit nach dem Inkrafttreten der 4. Teilrevision des Avig zugenommen haben könnte.</p><p>Aufgrund der breitabgestützten bisherigen und laufenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der 4. Teilrevision des Avig sieht der Bundesrat keinen Bedarf für einen weiteren Bericht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Wirkungen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) fünf Jahre nach deren Inkrafttreten hat. Dargestellt werden sollen gestützt auf die zur Verfügung stehenden Daten insbesondere die Auswirkungen auf die Personen, die nach der Ausbildung in den Arbeitsmarkt kommen, und auf die Langzeitarbeitslosen sowie eine allfällige Verlagerung der Kosten von der Arbeitslosenversicherung auf die von den Kantonen und Gemeinden betriebenen Sozialdienste.</p>
- 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wie steht es fünf Jahre nach deren Inkrafttreten um deren Wirksamkeit?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 1. April 2011 ist die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft getreten. Mit ihr sollte die Arbeitslosenversicherung finanziell wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Die Revision enthielt zahlreiche punktuelle Änderungen für spezifische Gruppen erwerbsloser Personen. Konkreter wurde für Schul- und Studienabgängerinnen und -abgänger, die neu auf den Arbeitsmarkt gelangen, eine Karenzfrist von 120 Tagen eingeführt; der Zeitraum, in dem Langzeitarbeitslose Leistungen erhalten, wurde verkürzt; Kompensationszahlungen werden für eine spätere Berechnung des Taggeldes nicht mehr berücksichtigt. Nun sind seit dem Inkrafttreten fünf Jahre verstrichen, und die Massnahmen haben sich sicher auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ausgewirkt. Ein Bericht des Bundesrates darüber würde es erlauben, die Folgen abzuschätzen und künftige Reformen aufzugleisen. In Bezug auf die obenerwähnten Massnahmen ist es sinnvoll zu untersuchen, welche direkten Konsequenzen die verlängerte Karenzfrist auf die Anzahl Jugendliche hat, die eine Leistung der Arbeitslosenversicherung beziehen. Ebenso darzustellen ist, wie sich die Zahl der Personen entwickelt, die, weil sie ausgesteuert sind, in die Sozialhilfe fallen. Eine neuere Studie des Seco hat gezeigt, dass sich einerseits die mittlere Dauer der Erwerbslosigkeit im ersten Jahr nach dem Jobverlust verringert hat und andererseits die Wahrscheinlichkeit, aus dem Versicherungssystem auszuscheiden, ohne eine Stelle gefunden zu haben, stark gestiegen ist. Die Reform hat aber in jedem Fall dazu geführt, dass die Finanzen im Lot sind. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass es zu einer Verlagerung der Kosten von der Arbeitslosenversicherung zur Sozialhilfe kommt und die Zahl der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger und damit die Kosten für Kantone und Gemeinden stark steigen.</p>
- <p>Die 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) wurde durch die im Gesetz vorgesehene Schuldenbremse ausgelöst und hat die geforderten Ziele erreicht: Bei einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 3,2 Prozent übersteigen die Einnahmen die Ausgaben, und die Schulden des Fonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) können kontinuierlich abgebaut werden.</p><p>Die Auswirkungen der 4. Teilrevision des Avig wurden in verschiedenen Studien untersucht. Der "Bericht zur 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig): Auswirkungen auf die Versicherten und auf die Finanzen der Arbeitslosenversicherung" (Seco, Oktober 2013) analysiert die Auswirkungen ein Jahr nach Inkrafttreten und stellt fest, dass die Leistungskürzungen keine spezifische Personengruppe übermässig belastet haben.</p><p>Die Studie "Evaluation der Avig-Revision 2011" (Seco-Publikation Arbeitsmarktpolitik Nr. 44, 10.2016) befasst sich mit den Auswirkungen auf Stellensuchende unter 25 Jahren und kommt zum Schluss, dass die Reduktion der Dauer des Taggeldanspruches von 400 auf 200 Tage für die Betroffenen die Dauer der Arbeitslosigkeit im Durchschnitt um rund 10 Tage bzw. um 6 Prozent verkürzt hat. In den ersten sechs Monaten ist aufgrund der schnelleren Abmeldung von der ALV ein kurzfristig negativer Einkommenseffekt von 3 Prozent eingetreten. Dieser ist zwei Jahre nach Abgang aus der Arbeitslosigkeit nicht mehr nachweisbar.</p><p>Die Entwicklung der Übergänge von der ALV in die Sozialhilfe wird im Auftrag des Seco seit rund 10 Jahren untersucht. Gemäss dem Monitoring SHIVALV des BSV hat ein Viertel der Neuzugänge in die Sozialhilfe der Jahre 2012 bis 2014 im Jahr zuvor Arbeitslosenentschädigung bezogen, ebenso viele wie im Jahr 2010 vor Inkrafttreten der Revision. Es gibt keine Hinweise, wonach die Nichtanrechnung der Kompensationszahlung aus einem Zwischenverdienst an den versicherten Verdienst in einer Folgerahmenfrist zu vermehrtem Sozialleistungsbezug von ALV-Leistungsempfängern geführt hätte. Die kombinierten Leistungsbezüge ALV und Sozialhilfe haben nach der Teilrevision 2011 in den Folgejahren 2012 bis 2014 gemäss dem Monitoring SHIVALV anteilsmässig abgenommen. Neue Resultate aus einer Verlaufsstudie über Ausgesteuerte unter Berücksichtigung der Erwerbsverläufe werden im Frühjahr 2017 veröffentlicht.</p><p>Die Sozialhilfequote ist seit 2005 nahezu stabil geblieben. 2014 und 2015 lag sie mit 3,2 Prozent auf dem gleichen Niveau wie bereits 2005. Gemäss lang angelegten und wiederholten Studien gehen wir davon aus, dass jede sechste ausgesteuerte Person innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Aussteuerung die Hilfe von öffentlichen Sozialdiensten in Anspruch nimmt. Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass diese Betroffenheit nach dem Inkrafttreten der 4. Teilrevision des Avig zugenommen haben könnte.</p><p>Aufgrund der breitabgestützten bisherigen und laufenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der 4. Teilrevision des Avig sieht der Bundesrat keinen Bedarf für einen weiteren Bericht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Wirkungen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) fünf Jahre nach deren Inkrafttreten hat. Dargestellt werden sollen gestützt auf die zur Verfügung stehenden Daten insbesondere die Auswirkungen auf die Personen, die nach der Ausbildung in den Arbeitsmarkt kommen, und auf die Langzeitarbeitslosen sowie eine allfällige Verlagerung der Kosten von der Arbeitslosenversicherung auf die von den Kantonen und Gemeinden betriebenen Sozialdienste.</p>
- 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Wie steht es fünf Jahre nach deren Inkrafttreten um deren Wirksamkeit?
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