Rolle der Kehrichtverbrennungsanlagen als Emittenten von CO2 aus der Verbrennung fossiler und nichterneuerbarer organischer Abfälle
- ShortId
-
16.4042
- Id
-
20164042
- Updated
-
28.07.2023 05:01
- Language
-
de
- Title
-
Rolle der Kehrichtverbrennungsanlagen als Emittenten von CO2 aus der Verbrennung fossiler und nichterneuerbarer organischer Abfälle
- AdditionalIndexing
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52;15;66
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Gemäss Treibhausgasinventar betrugen die fossilen CO2-Emissionen der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) im Jahr 2014 1,96 Millionen Tonnen. Dies entspricht rund 5,3 Prozent der gesamten energiebedingten CO2-Emissionen. Die fossilen CO2-Emissionen aus KVA haben seit 1990 um rund 0,7 Millionen Tonnen zugenommen, sind aber in den letzten Jahren relativ stabil.</p><p>Die KVA unterliegen gemäss Artikel 10 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA, SR 814.600) einem Entsorgungsauftrag. Die CO2-Emissionen sind direkt von der thermisch verwerteten Abfallmenge abhängig. Insofern sind die Möglichkeiten der KVA zur direkten Reduktion dieser Emissionen begrenzt.</p><p>Gestützt auf Artikel 3 Absatz 4 des CO2-Gesetzes (SR 641.71) schloss der Bund 2014 mit den KVA eine Branchenvereinbarung ab. In der Vereinbarung verpflichten sich die KVA, ihre CO2-Emissionen bis 2020 im Vergleich zu 2010 um 200 000 Tonnen zu senken, wobei sie sich indirekte Einsparungen aus der Produktion von Wärme und Strom sowie aus der Rückgewinnung von Metallen aus der Schlacke anrechnen dürfen. Damit soll insbesondere auf eine effizientere Energienutzung der KVA hingewirkt werden. Gleichzeitig leisten die KVA auf diese Weise trotz der genannten Einschränkungen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. Darüber hinaus klärt das Bafu zurzeit gemeinsam mit einigen Kantonen und anderen Stakeholdern ab, ob neue Sammlungen von Kunststoffen (den wichtigsten Trägern von fossilem Kohlenstoff) im Hinblick auf eine Verwertung ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind.</p><p>4. Bei der Verbrennung von Abfällen in KVA werden Treibhausgase freigesetzt, die im Treibhausgasinventar bilanziert und dem Energieumwandlungssektor (Strom- und Fernwärmeerzeuger) zugeordnet werden. Nach der Systematik des Treibhausgasinventars werden die Emissionen dort ausgewiesen, wo sie entstehen, das heisst bei der Verbrennung des Abfalls und nicht beim Strom- oder Fernwärmebezüger. In dieser Systematik ist folglich Fernwärme aus KVA CO2-frei und kann im Rahmen von energie- und klimapolitischen Instrumenten Emissionsverminderungen erzielen.</p><p>5. Die Abfallpolitik zielt darauf ab, Abfälle zu vermeiden und Stoffkreisläufe möglichst zu schliessen und die dennoch anfallenden Abfälle soweit möglich und sinnvoll stofflich oder energetisch zu nutzen. Die Nutzung der aus dem Entsorgungsauftrag anfallenden Abwärme und erneuerbaren Energie aus KVA ist klimapolitisch erwünscht. Dadurch können fossile Energieträger wie Heizöl oder Erdgas ersetzt werden. Dieses Potenzial soll bestmöglich genutzt werden; sofern Abwärme vor Ort vorhanden ist, hat die Nutzung dieser Abwärme Vorrang gegenüber neuer Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien. Das Potenzial ist jedoch begrenzt. Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, welches am 30. September 2016 vom Parlament verabschiedet wurde, räumt den übrigen Erneuerbaren mittel- bis langfristig einen hohen Stellenwert ein. Entsprechend sieht die Gesetzgebung beispielsweise Unterstützungsleistungen und Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraftwerke sowie Fotovoltaik- und Biomasseanlagen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Energie aus Kehrichtverbrennungsanlagen wird in gewissen kantonalen Richtplänen als höherwertige erneuerbare Energie ausgewiesen und erhält Vorrang gegenüber anderen erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Schweizer Holz. Der Bundesrat wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Tausend Tonnen CO2 stossen Kehrichtverbrennungsanlagen pro Jahr durch Verbrennung von fossilen bzw. nichterneuerbaren organischen Abfällen in der Schweiz aus? Welchen Anteil am gesamten CO2-Ausstoss aus der Verbrennung von nichterneuerbaren organischen Stoffen machen diese aus?</p><p>2. Inwiefern werden Kehrichtverbrennungsanlagen analog anderen CO2-Emittenten aus fossilen Brenn- und Treibstoffen in die Pflicht genommen? Ein Bezug zur CO2-Gesetzgebung wird erwartet.</p><p>3. Welche Anreize sieht er vor, um den Abfall und die Verbrennung und damit die CO2-Emissionen aus nichterneuerbaren organischen Abfällen zu reduzieren?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass Energie aus der Verbrennung von nichterneuerbaren organischen Abfällen in Kehrichtverbrennungsanlagen nicht zu erneuerbarer Energie "reingewaschen" wird?</p><p>5. Ist er bereit, den tatsächlich erneuerbaren einheimischen Energien den Vorrang vor der Energie aus nichterneuerbaren organischen Abfällen zu gewähren? Falls nein: weshalb nicht? Falls ja: mit welchen Massnahmen?</p>
- Rolle der Kehrichtverbrennungsanlagen als Emittenten von CO2 aus der Verbrennung fossiler und nichterneuerbarer organischer Abfälle
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Gemäss Treibhausgasinventar betrugen die fossilen CO2-Emissionen der Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) im Jahr 2014 1,96 Millionen Tonnen. Dies entspricht rund 5,3 Prozent der gesamten energiebedingten CO2-Emissionen. Die fossilen CO2-Emissionen aus KVA haben seit 1990 um rund 0,7 Millionen Tonnen zugenommen, sind aber in den letzten Jahren relativ stabil.</p><p>Die KVA unterliegen gemäss Artikel 10 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA, SR 814.600) einem Entsorgungsauftrag. Die CO2-Emissionen sind direkt von der thermisch verwerteten Abfallmenge abhängig. Insofern sind die Möglichkeiten der KVA zur direkten Reduktion dieser Emissionen begrenzt.</p><p>Gestützt auf Artikel 3 Absatz 4 des CO2-Gesetzes (SR 641.71) schloss der Bund 2014 mit den KVA eine Branchenvereinbarung ab. In der Vereinbarung verpflichten sich die KVA, ihre CO2-Emissionen bis 2020 im Vergleich zu 2010 um 200 000 Tonnen zu senken, wobei sie sich indirekte Einsparungen aus der Produktion von Wärme und Strom sowie aus der Rückgewinnung von Metallen aus der Schlacke anrechnen dürfen. Damit soll insbesondere auf eine effizientere Energienutzung der KVA hingewirkt werden. Gleichzeitig leisten die KVA auf diese Weise trotz der genannten Einschränkungen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. Darüber hinaus klärt das Bafu zurzeit gemeinsam mit einigen Kantonen und anderen Stakeholdern ab, ob neue Sammlungen von Kunststoffen (den wichtigsten Trägern von fossilem Kohlenstoff) im Hinblick auf eine Verwertung ökologisch und ökonomisch sinnvoll sind.</p><p>4. Bei der Verbrennung von Abfällen in KVA werden Treibhausgase freigesetzt, die im Treibhausgasinventar bilanziert und dem Energieumwandlungssektor (Strom- und Fernwärmeerzeuger) zugeordnet werden. Nach der Systematik des Treibhausgasinventars werden die Emissionen dort ausgewiesen, wo sie entstehen, das heisst bei der Verbrennung des Abfalls und nicht beim Strom- oder Fernwärmebezüger. In dieser Systematik ist folglich Fernwärme aus KVA CO2-frei und kann im Rahmen von energie- und klimapolitischen Instrumenten Emissionsverminderungen erzielen.</p><p>5. Die Abfallpolitik zielt darauf ab, Abfälle zu vermeiden und Stoffkreisläufe möglichst zu schliessen und die dennoch anfallenden Abfälle soweit möglich und sinnvoll stofflich oder energetisch zu nutzen. Die Nutzung der aus dem Entsorgungsauftrag anfallenden Abwärme und erneuerbaren Energie aus KVA ist klimapolitisch erwünscht. Dadurch können fossile Energieträger wie Heizöl oder Erdgas ersetzt werden. Dieses Potenzial soll bestmöglich genutzt werden; sofern Abwärme vor Ort vorhanden ist, hat die Nutzung dieser Abwärme Vorrang gegenüber neuer Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien. Das Potenzial ist jedoch begrenzt. Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, welches am 30. September 2016 vom Parlament verabschiedet wurde, räumt den übrigen Erneuerbaren mittel- bis langfristig einen hohen Stellenwert ein. Entsprechend sieht die Gesetzgebung beispielsweise Unterstützungsleistungen und Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraftwerke sowie Fotovoltaik- und Biomasseanlagen vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Energie aus Kehrichtverbrennungsanlagen wird in gewissen kantonalen Richtplänen als höherwertige erneuerbare Energie ausgewiesen und erhält Vorrang gegenüber anderen erneuerbaren Energien wie zum Beispiel Schweizer Holz. Der Bundesrat wird gebeten, nachstehende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Tausend Tonnen CO2 stossen Kehrichtverbrennungsanlagen pro Jahr durch Verbrennung von fossilen bzw. nichterneuerbaren organischen Abfällen in der Schweiz aus? Welchen Anteil am gesamten CO2-Ausstoss aus der Verbrennung von nichterneuerbaren organischen Stoffen machen diese aus?</p><p>2. Inwiefern werden Kehrichtverbrennungsanlagen analog anderen CO2-Emittenten aus fossilen Brenn- und Treibstoffen in die Pflicht genommen? Ein Bezug zur CO2-Gesetzgebung wird erwartet.</p><p>3. Welche Anreize sieht er vor, um den Abfall und die Verbrennung und damit die CO2-Emissionen aus nichterneuerbaren organischen Abfällen zu reduzieren?</p><p>4. Wie stellt er sicher, dass Energie aus der Verbrennung von nichterneuerbaren organischen Abfällen in Kehrichtverbrennungsanlagen nicht zu erneuerbarer Energie "reingewaschen" wird?</p><p>5. Ist er bereit, den tatsächlich erneuerbaren einheimischen Energien den Vorrang vor der Energie aus nichterneuerbaren organischen Abfällen zu gewähren? Falls nein: weshalb nicht? Falls ja: mit welchen Massnahmen?</p>
- Rolle der Kehrichtverbrennungsanlagen als Emittenten von CO2 aus der Verbrennung fossiler und nichterneuerbarer organischer Abfälle
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