Krankenversicherung. Franchise auf 500 Franken festsetzen

ShortId
16.4044
Id
20164044
Updated
28.07.2023 05:00
Language
de
Title
Krankenversicherung. Franchise auf 500 Franken festsetzen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine höhere Kostenbeteiligung schafft erwiesenermassen positive Anreize für kostenbewusstes Verhalten und senkt gleichzeitig die Prämienbelastung aller Versicherten. Inzwischen sind 13 Jahre seit der letzten Anpassung der ordentlichen Franchise vergangen, und der Bundesrat hat entsprechende parlamentarische Vorstösse regelmässig abschlägig beantwortet. Es scheint, als ob der Bundesrat den Prämiendruck in der Bevölkerung nicht wahrnimmt und stetig auf ausstehende Studien und neue Rechenbeispiele verweist. Doch der Handlungsbedarf ist dringend. Die ordentliche Franchise hätte schon längst angepasst werden sollen. </p><p>Der Bundesrat hat die ordentliche Franchise für Erwachsene im Hinblick auf die Kostenentwicklung am 1. Januar 1998 auf 230 Franken festgesetzt. Nach einem Zeitraum von sechs Jahren (1998 bis 2003) erfolgte per 1. Januar 2004 eine weitere Erhöhung von 230 auf 300 Franken. Der Bundesrat begründete diese Erhöhung mit der Kostenentwicklung zulasten der sozialen Krankenversicherung in einem Zeitraum von sechs Jahren von rund 31,5 Prozent (1996 bis 2001). Demzufolge erschien dem Bundesrat eine Erhöhung der ordentlichen Franchise für Erwachsene um rund 30 Prozent von 230 auf 300 Franken per 1. Januar 2004 als angemessen. Für die Berechnung einer angemessenen Anpassung der ordentlichen Franchise per 1. Januar 2018 muss identisch vorgegangen werden und eine Periode von 14 Jahren berücksichtigt werden (2004 bis 2017). Die Kosten zulasten der sozialen Krankenversicherung betrugen 2002 rund 17,1 Milliarden Franken und im Jahr 2015 rund 30,1 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 76 Prozent. Die ordentliche Franchise muss konsequenterweise im selben Umfang um 225 Franken auf 525 Franken (bisher 300 Franken) angepasst werden. </p><p>Um das bestehende Franchisensystem nicht unnötig zu komplizieren, soll die ordentliche Franchise auf 500 Franken (Höhe der tiefsten Wahlfranchise) festgesetzt werden. Diese Anpassung würde einerseits zu einer aufgrund der Kostenentwicklung vertretbaren Mehrbelastung der kranken Erwachsenen, andererseits zu einer Entlastung der Krankenversicherungsprämien aller Versicherten führen. Damit könnten die Prämien um mindestens 430 Millionen Franken oder rund 1,7 Prozent gesenkt werden (gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 15.3132).</p>
  • <p>Die Franchise ist der Betrag, den die versicherte Person zwingend bezahlen muss, wenn sie Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Anspruch nimmt. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der von beiden Räten angenommenen Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", dargelegt hat, überprüft er die Franchisen regelmässig und erhöht sie wenn nötig. Mit der Kostenbeteiligung wird zwar die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung ist aber auch die finanzielle Tragbarkeit für die erkrankten Versicherten zu berücksichtigen, zumal die individuelle Prämienverbilligung zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lindert, aber keinen Beitrag an die Kostenbeteiligung leistet. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass neben der Kostenentwicklung auch die Entwicklung des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) wurde die ordentliche Franchise verdoppelt, während die Löhne nur um 23,6 Prozent stiegen. Im selben Zeitraum ist die ordentliche Franchise auch stärker gestiegen als die Bruttokosten der Krankenversicherung. Der Bundesrat hat somit die Entwicklung der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vollumfänglich berücksichtigt. Ein weiteres sprunghaftes Anheben der Mindestfranchise auf 500 Franken verbunden mit einer regelmässigen Anpassung der Mindestfranchise an die Kostenentwicklung, wie durch die Motion Bischofberger gefordert, hätte für viele Versicherte kaum tragbare Kostenfolgen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Bischofberger abgewartet werden sollten, bevor man weitere Beschlüsse in diesem Bereich fasst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die ordentliche Franchise gemäss Verordnung über die Krankenversicherung auf 500 Franken festzusetzen.</p>
  • Krankenversicherung. Franchise auf 500 Franken festsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine höhere Kostenbeteiligung schafft erwiesenermassen positive Anreize für kostenbewusstes Verhalten und senkt gleichzeitig die Prämienbelastung aller Versicherten. Inzwischen sind 13 Jahre seit der letzten Anpassung der ordentlichen Franchise vergangen, und der Bundesrat hat entsprechende parlamentarische Vorstösse regelmässig abschlägig beantwortet. Es scheint, als ob der Bundesrat den Prämiendruck in der Bevölkerung nicht wahrnimmt und stetig auf ausstehende Studien und neue Rechenbeispiele verweist. Doch der Handlungsbedarf ist dringend. Die ordentliche Franchise hätte schon längst angepasst werden sollen. </p><p>Der Bundesrat hat die ordentliche Franchise für Erwachsene im Hinblick auf die Kostenentwicklung am 1. Januar 1998 auf 230 Franken festgesetzt. Nach einem Zeitraum von sechs Jahren (1998 bis 2003) erfolgte per 1. Januar 2004 eine weitere Erhöhung von 230 auf 300 Franken. Der Bundesrat begründete diese Erhöhung mit der Kostenentwicklung zulasten der sozialen Krankenversicherung in einem Zeitraum von sechs Jahren von rund 31,5 Prozent (1996 bis 2001). Demzufolge erschien dem Bundesrat eine Erhöhung der ordentlichen Franchise für Erwachsene um rund 30 Prozent von 230 auf 300 Franken per 1. Januar 2004 als angemessen. Für die Berechnung einer angemessenen Anpassung der ordentlichen Franchise per 1. Januar 2018 muss identisch vorgegangen werden und eine Periode von 14 Jahren berücksichtigt werden (2004 bis 2017). Die Kosten zulasten der sozialen Krankenversicherung betrugen 2002 rund 17,1 Milliarden Franken und im Jahr 2015 rund 30,1 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 76 Prozent. Die ordentliche Franchise muss konsequenterweise im selben Umfang um 225 Franken auf 525 Franken (bisher 300 Franken) angepasst werden. </p><p>Um das bestehende Franchisensystem nicht unnötig zu komplizieren, soll die ordentliche Franchise auf 500 Franken (Höhe der tiefsten Wahlfranchise) festgesetzt werden. Diese Anpassung würde einerseits zu einer aufgrund der Kostenentwicklung vertretbaren Mehrbelastung der kranken Erwachsenen, andererseits zu einer Entlastung der Krankenversicherungsprämien aller Versicherten führen. Damit könnten die Prämien um mindestens 430 Millionen Franken oder rund 1,7 Prozent gesenkt werden (gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 15.3132).</p>
    • <p>Die Franchise ist der Betrag, den die versicherte Person zwingend bezahlen muss, wenn sie Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Anspruch nimmt. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der von beiden Räten angenommenen Motion Bischofberger 15.4157, "Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen", dargelegt hat, überprüft er die Franchisen regelmässig und erhöht sie wenn nötig. Mit der Kostenbeteiligung wird zwar die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt. Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung ist aber auch die finanzielle Tragbarkeit für die erkrankten Versicherten zu berücksichtigen, zumal die individuelle Prämienverbilligung zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lindert, aber keinen Beitrag an die Kostenbeteiligung leistet. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass neben der Kostenentwicklung auch die Entwicklung des verfügbaren Einkommens zu berücksichtigen ist. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) wurde die ordentliche Franchise verdoppelt, während die Löhne nur um 23,6 Prozent stiegen. Im selben Zeitraum ist die ordentliche Franchise auch stärker gestiegen als die Bruttokosten der Krankenversicherung. Der Bundesrat hat somit die Entwicklung der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vollumfänglich berücksichtigt. Ein weiteres sprunghaftes Anheben der Mindestfranchise auf 500 Franken verbunden mit einer regelmässigen Anpassung der Mindestfranchise an die Kostenentwicklung, wie durch die Motion Bischofberger gefordert, hätte für viele Versicherte kaum tragbare Kostenfolgen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Arbeiten zur Umsetzung der Motion Bischofberger abgewartet werden sollten, bevor man weitere Beschlüsse in diesem Bereich fasst.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die ordentliche Franchise gemäss Verordnung über die Krankenversicherung auf 500 Franken festzusetzen.</p>
    • Krankenversicherung. Franchise auf 500 Franken festsetzen

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