Keine neue Entwicklungszusammenarbeit ohne Rückübernahmeabkommen
- ShortId
-
16.4047
- Id
-
20164047
- Updated
-
28.07.2023 05:02
- Language
-
de
- Title
-
Keine neue Entwicklungszusammenarbeit ohne Rückübernahmeabkommen
- AdditionalIndexing
-
08;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nachdem die Schweiz vor zehn Jahren die internationale Zusammenarbeit mit Eritrea eingestellt hat, prüft der Bundesrat nun gemäss Medienmitteilung vom 2. November 2016 die Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Entwicklungsprogramme in diesem Land durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza). In einer ersten Phase sollen mit einem begrenzten Budget (2 Millionen Franken pro Jahr) Pilotprojekte im Bereich Schaffung von Arbeitsplätzen und Berufsbildung lanciert werden. Dieses gezielte und begrenzte Engagement der Deza sei ein erster Schritt der Schweiz hin zum Aufbau einer echten Zusammenarbeit.</p><p>Der Bundesrat wolle dabei den Dialog nicht nur fortführen, sondern auch intensivieren, um schrittweise Verbesserungen anzustossen und zu begleiten.</p><p>Gemäss den Antworten des Bundesrates auf die Interpellation 16.3039, "Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?", erfolgt die Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern, in welchen die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit des Partnerlandes sowie auch ein entwicklungs- und aussenpolitisches Interesse aus Sicht der Schweiz vorhanden sind. Darunter fallen gemäss Bundesrat gegebenenfalls auch migrationspolitische Interessen, welche im Dialog konsequent weiterverfolgt werden.</p><p>Die Schweiz hat ein sehr grosses migrationspolitisches Interesse in Zusammenhang mit Eritrea. Deshalb ist es unerlässlich, dass dieses Interesse auch konsequent mit einem Rückübernahmeabkommen angestrebt und durchgesetzt wird. 2015 haben 9966 Personen aus Eritrea in der Schweiz Asyl beantragt. Die Schweiz ist somit das wichtigste Zielland. Die grosse bereits bestehende Diaspora umfasst inzwischen rund 34 500 Personen. Viele dieser Personen sind sozialhilfeabhängig und verursachen enorme Kosten, welche primär die Kantone und Gemeinden treffen. Oberstes Ziel muss sein, dass diese Menschen wieder in ihr Heimatland zurückkehren können.</p>
- <p>Der Bundesrat hat das im Motionstext genannte Ziel bereits in seine Politik integriert. Im Rahmen der Beratung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit (BBl 2016 2333) hat das Parlament beschlossen, die internationale Zusammenarbeit und die Migrationspolitik dort, wo es im Interesse der Schweiz ist, strategisch miteinander zu verknüpfen, indem Konflikt- und Migrationsursachen bearbeitet werden. Der Bundesrat orientiert sich auch in Bezug auf Eritrea an diesem Beschluss. Die Anzahl Asylgesuche von Eritreerinnen und Eritreern betrug 2016 noch 5178 und hat sich damit im Vergleich zu 2015 (9966 Asylgesuche) fast halbiert. Eritrea bleibt weiterhin im Fokus der Bemühungen der Schweizer Migrationspolitik.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Pfister Gerhard 15.3954, "Endlich klare Informationen zu Eritrea", vom 14. Oktober 2016 erwähnte, prüft die Schweiz gegenwärtig, ob sie im Rahmen gezielter Projekte mit der eritreischen Regierung zusammenarbeiten kann, und hat auch bereits einige Vorhaben unterstützt. Der Bundesrat ist bereit, auch im Migrationsbereich enger mit Eritrea zusammenzuarbeiten. Der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens setzt aber voraus, dass minimale rechtsstaatliche Kriterien respektiert werden und dass auch eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit betreffend unfreiwillige Rückkehr besteht. Diese Minimalanforderungen erfüllt Eritrea derzeit nicht.</p><p>Die Schweiz hat zusammen mit anderen europäischen Ländern einen strukturierten Dialog mit Eritrea begonnen und unternimmt im Hinblick auf die Lancierung von Pilotprojekten der Entwicklungszusammenarbeit derzeit technische Vorabklärungen vor Ort.</p><p>Der Titel der Motion stimmt nicht mit dem Motionstext überein. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass nicht auf den Abschluss des Rückübernahmeabkommens gewartet werden soll, um im Bereich der internationalen Zusammenarbeit aktiv zu werden. Wenn ein echter Dialog und ein schrittweiser Prozess zur Verbesserung der Situation in Eritrea entstehen sollen, ist es angezeigt, mit kleinen Projekten zu beginnen.</p><p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als bereits erfüllt und beantragt daher deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, parallel zur allfälligen Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea ein Rückübernahmeabkommen anzustreben.</p>
- Keine neue Entwicklungszusammenarbeit ohne Rückübernahmeabkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nachdem die Schweiz vor zehn Jahren die internationale Zusammenarbeit mit Eritrea eingestellt hat, prüft der Bundesrat nun gemäss Medienmitteilung vom 2. November 2016 die Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Entwicklungsprogramme in diesem Land durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza). In einer ersten Phase sollen mit einem begrenzten Budget (2 Millionen Franken pro Jahr) Pilotprojekte im Bereich Schaffung von Arbeitsplätzen und Berufsbildung lanciert werden. Dieses gezielte und begrenzte Engagement der Deza sei ein erster Schritt der Schweiz hin zum Aufbau einer echten Zusammenarbeit.</p><p>Der Bundesrat wolle dabei den Dialog nicht nur fortführen, sondern auch intensivieren, um schrittweise Verbesserungen anzustossen und zu begleiten.</p><p>Gemäss den Antworten des Bundesrates auf die Interpellation 16.3039, "Eritrea. Ist die Schweiz über die Lage vor Ort informiert?", erfolgt die Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern, in welchen die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit des Partnerlandes sowie auch ein entwicklungs- und aussenpolitisches Interesse aus Sicht der Schweiz vorhanden sind. Darunter fallen gemäss Bundesrat gegebenenfalls auch migrationspolitische Interessen, welche im Dialog konsequent weiterverfolgt werden.</p><p>Die Schweiz hat ein sehr grosses migrationspolitisches Interesse in Zusammenhang mit Eritrea. Deshalb ist es unerlässlich, dass dieses Interesse auch konsequent mit einem Rückübernahmeabkommen angestrebt und durchgesetzt wird. 2015 haben 9966 Personen aus Eritrea in der Schweiz Asyl beantragt. Die Schweiz ist somit das wichtigste Zielland. Die grosse bereits bestehende Diaspora umfasst inzwischen rund 34 500 Personen. Viele dieser Personen sind sozialhilfeabhängig und verursachen enorme Kosten, welche primär die Kantone und Gemeinden treffen. Oberstes Ziel muss sein, dass diese Menschen wieder in ihr Heimatland zurückkehren können.</p>
- <p>Der Bundesrat hat das im Motionstext genannte Ziel bereits in seine Politik integriert. Im Rahmen der Beratung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit (BBl 2016 2333) hat das Parlament beschlossen, die internationale Zusammenarbeit und die Migrationspolitik dort, wo es im Interesse der Schweiz ist, strategisch miteinander zu verknüpfen, indem Konflikt- und Migrationsursachen bearbeitet werden. Der Bundesrat orientiert sich auch in Bezug auf Eritrea an diesem Beschluss. Die Anzahl Asylgesuche von Eritreerinnen und Eritreern betrug 2016 noch 5178 und hat sich damit im Vergleich zu 2015 (9966 Asylgesuche) fast halbiert. Eritrea bleibt weiterhin im Fokus der Bemühungen der Schweizer Migrationspolitik.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Pfister Gerhard 15.3954, "Endlich klare Informationen zu Eritrea", vom 14. Oktober 2016 erwähnte, prüft die Schweiz gegenwärtig, ob sie im Rahmen gezielter Projekte mit der eritreischen Regierung zusammenarbeiten kann, und hat auch bereits einige Vorhaben unterstützt. Der Bundesrat ist bereit, auch im Migrationsbereich enger mit Eritrea zusammenzuarbeiten. Der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens setzt aber voraus, dass minimale rechtsstaatliche Kriterien respektiert werden und dass auch eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit betreffend unfreiwillige Rückkehr besteht. Diese Minimalanforderungen erfüllt Eritrea derzeit nicht.</p><p>Die Schweiz hat zusammen mit anderen europäischen Ländern einen strukturierten Dialog mit Eritrea begonnen und unternimmt im Hinblick auf die Lancierung von Pilotprojekten der Entwicklungszusammenarbeit derzeit technische Vorabklärungen vor Ort.</p><p>Der Titel der Motion stimmt nicht mit dem Motionstext überein. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass nicht auf den Abschluss des Rückübernahmeabkommens gewartet werden soll, um im Bereich der internationalen Zusammenarbeit aktiv zu werden. Wenn ein echter Dialog und ein schrittweiser Prozess zur Verbesserung der Situation in Eritrea entstehen sollen, ist es angezeigt, mit kleinen Projekten zu beginnen.</p><p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen der Motion als bereits erfüllt und beantragt daher deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, parallel zur allfälligen Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea ein Rückübernahmeabkommen anzustreben.</p>
- Keine neue Entwicklungszusammenarbeit ohne Rückübernahmeabkommen
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