Hirnscans sind keine wissenschaftliche Methode. Was tut der Bundesrat nach dem Entscheid des Kantonsgerichtes Luzern?
- ShortId
-
16.4048
- Id
-
20164048
- Updated
-
28.07.2023 05:02
- Language
-
de
- Title
-
Hirnscans sind keine wissenschaftliche Methode. Was tut der Bundesrat nach dem Entscheid des Kantonsgerichtes Luzern?
- AdditionalIndexing
-
2836;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit Entscheid vom 10. November 2016 stellte das Kantonsgericht Luzern fest, dass es sich bei den vom regionalen ärztlichen Dienst durchgeführten Hirnstrommessungen nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Methode hinsichtlich der Diagnosestellung psychischer Gesundheitsstörungen handle. Der Beschwerdeführer erhielt darum Recht.</p><p>Im Nachgang zu diesem Entscheid stellt sich die Frage, welche Schlüsse der Bundesrat aus diesem Entscheid zieht und insbesondere was mit den anderen Fällen geschieht, bei denen die gleiche diagnostische Methode angewendet wurde.</p>
- <p>1. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat bereits Ende 2014 erkannt, dass diese Methode in der Anwendung durch die IV wissenschaftlich nicht genug abgesichert ist. In der Folge stellte die IV-Stelle Luzern, welche die Hirnstrommessungen als einzige durchgeführt hatte, die versuchsweise Anwendung bereits von sich aus Ende 2014 ein. Seit diesem Zeitpunkt wird die Methode nicht mehr angewandt.</p><p>2. Die Hirnstrommessungen wurden in insgesamt 26 Fällen durchgeführt.</p><p>3. In keinem der 26 Fälle wurde ein Leistungsentscheid der IV einzig aufgrund von Hirnstrommessungen gefällt. Da die Rentenentscheide der betroffenen Personen in keinem Fall nur auf der Hirnstrommessung beruhen, ist eine Revision des Entscheids nicht angezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, auf die bereits rechtskräftigen Leistungsentscheide zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nun bereit, die Anwendung von Hirnstrommessungen als Methode der Diagnosestellung für die IV-Stellen zu verbieten?</p><p>2. In wie vielen Fällen wurde die Methode in der Vergangenheit als Diagnoseinstrument beigezogen?</p><p>3. Werden bereits rechtskräftig verfügte Rentenentscheide, bei welchen Hirnscans als Methode angewendet wurden, revidiert?</p>
- Hirnscans sind keine wissenschaftliche Methode. Was tut der Bundesrat nach dem Entscheid des Kantonsgerichtes Luzern?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit Entscheid vom 10. November 2016 stellte das Kantonsgericht Luzern fest, dass es sich bei den vom regionalen ärztlichen Dienst durchgeführten Hirnstrommessungen nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Methode hinsichtlich der Diagnosestellung psychischer Gesundheitsstörungen handle. Der Beschwerdeführer erhielt darum Recht.</p><p>Im Nachgang zu diesem Entscheid stellt sich die Frage, welche Schlüsse der Bundesrat aus diesem Entscheid zieht und insbesondere was mit den anderen Fällen geschieht, bei denen die gleiche diagnostische Methode angewendet wurde.</p>
- <p>1. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat bereits Ende 2014 erkannt, dass diese Methode in der Anwendung durch die IV wissenschaftlich nicht genug abgesichert ist. In der Folge stellte die IV-Stelle Luzern, welche die Hirnstrommessungen als einzige durchgeführt hatte, die versuchsweise Anwendung bereits von sich aus Ende 2014 ein. Seit diesem Zeitpunkt wird die Methode nicht mehr angewandt.</p><p>2. Die Hirnstrommessungen wurden in insgesamt 26 Fällen durchgeführt.</p><p>3. In keinem der 26 Fälle wurde ein Leistungsentscheid der IV einzig aufgrund von Hirnstrommessungen gefällt. Da die Rentenentscheide der betroffenen Personen in keinem Fall nur auf der Hirnstrommessung beruhen, ist eine Revision des Entscheids nicht angezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, auf die bereits rechtskräftigen Leistungsentscheide zurückzukommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er nun bereit, die Anwendung von Hirnstrommessungen als Methode der Diagnosestellung für die IV-Stellen zu verbieten?</p><p>2. In wie vielen Fällen wurde die Methode in der Vergangenheit als Diagnoseinstrument beigezogen?</p><p>3. Werden bereits rechtskräftig verfügte Rentenentscheide, bei welchen Hirnscans als Methode angewendet wurden, revidiert?</p>
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