Bei Stellenausschreibungen die Diskriminierung aufgrund des Alters verbieten
- ShortId
-
16.4060
- Id
-
20164060
- Updated
-
28.07.2023 04:54
- Language
-
de
- Title
-
Bei Stellenausschreibungen die Diskriminierung aufgrund des Alters verbieten
- AdditionalIndexing
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44;1236;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Erinnerung: Ein solches Verbot ist in den Ländern der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten bereits verbreitet. Es würde zudem Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung, der folgenden Wortlaut hat, entsprechen: "Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung."</p><p>Weiter verbietet das Gleichbehandlungsgebot, abgeleitet vom Grundsatz des Schutzes der Persönlichkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers (Art. 328 OR), dem Arbeitgeber, eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer willkürlich - d. h. ohne objektiven Grund, z. B. einzig aufgrund des Alters - zu benachteiligen. </p><p>Anlässlich von runden Tischen mit älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite gezeigt, dass ihnen dieses Problem bewusst ist, und sie haben den Willen geäussert, ihre Mitglieder aufzufordern, künftig auf die Nennung einer Altersgrenze in ihren Stellenausschreibungen zu verzichten. </p><p>Nun hat eine kürzliche Analyse der Stellenausschreibungen in fünf Westschweizer Tageszeitungen und auf drei Internetplattformen ergeben, dass etwa 10 Prozent der Inserate eine diskriminierende Altersgrenze enthielten. Konkret wurden 982 Inserate untersucht. Davon enthielten 96 implizit oder explizit eine Altersgrenze: 73 nannten eine Alterskategorie, in 14 stand der Begriff "jung" und in 9 der Ausdruck "Junior".</p><p>Heute wollen gewisse Leute das Rentenalter erhöhen. Zudem zwingt uns der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften dazu, vermehrt auf erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückzugreifen. Daher ist es nun an der Zeit, dieser unfairen Praxis, mit der Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund ihres Alters der Zugang zur Arbeit verwehrt wird, ein Ende zu bereiten.</p>
- <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass ältere Arbeitnehmende bei der Stellensuche teilweise negativen Vorurteilen ausgesetzt sind, die eine Anstellung erschweren können. Diese Vorurteile müssen korrigiert und die Potenziale älterer Arbeitnehmender aufgezeigt werden. Auch teilt der Bundesrat die Ansicht des Motionärs, wonach grundsätzlich auf die Erwähnung von Altersgrenzen in Stelleninseraten verzichtet werden soll, sofern diese nicht sachlich begründet werden können. Massgebend für die Arbeitsmarktintegration von Älteren ist jedoch nicht, ob Altersgrenzen in Stelleninseraten vorhanden sind, sondern dass bestehende Vorbehalte abgebaut werden. Ein Verbot von Altersgrenzen in Stelleninseraten erachtet der Bundesrat in diesem Kontext als nicht zielführend. Die Wirksamkeit eines solchen Verbots ist fraglich, da Rekrutierungsprozesse mehrstufig verlaufen und eine allfällige Diskriminierung kaum nachzuweisen wäre.</p><p>Um Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmenden abzubauen, setzen Bund, Kantone und die Sozialpartner im Rahmen der Fachkräfte-Initiative (FKI) auf die Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit. Im April 2015 fand die erste Nationale Konferenz für ältere Arbeitnehmende statt. In der gemeinsamen Schlusserklärung haben öffentliche und private Arbeitgeber vereinbart, sich dafür einzusetzen, in Stelleninseraten überall dort auf die Erwähnung des Lebensalters zu verzichten, wo dieses sachlich für die Stelle nicht notwendig ist. Damit soll die Nennung dieses Merkmals zur Ausnahme werden. Im Auftrag des Seco erstellte der Stellenmarkt-Monitor Schweiz der Universität Zürich einen Bericht, der die Entwicklung und Verbreitung von Altersangaben in Stellenausschreibungen in der ganzen Schweiz darlegt. Der Bericht zeigt, dass explizite und implizite Altersgrenzen relativ selten eingesetzt werden (durchschnittlich 11,1 Prozent in den Jahren 2006 bis 2015). Zudem war der Anteil von Stelleninseraten mit Altersgrenzen über die letzten zehn Jahre stark rückläufig: Während 2006 noch ungefähr 16 Prozent der Stelleninserate über eine Altersgrenze verfügten, waren es 2015 nur noch rund 6 Prozent. Diese Resultate liefern Anzeichen dafür, dass die Unternehmen heute stärker auf die Thematik sensibilisiert sind.</p><p>Ein Verbot von Altersgrenzen in Stelleninseraten würde die unternehmerische Freiheit beschränken. Eine derartige Beschränkung ist in Anbetracht der tatsächlichen Gegebenheiten unverhältnismässig. Die Wirtschaftsfreiheit gehört zu den Pfeilern der schweizerischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, denen die Schweiz ihre im internationalen Vergleich ausgezeichnete wirtschaftliche Situation - namentlich eine hohe Erwerbsbeteiligung und niedrige Arbeitslosigkeit auch älterer Erwerbspersonen - zu verdanken hat. Die Verbundpartner der FKI werden ihre Anstrengungen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden fortführen. Die Massnahmen der FKI sind zielführender als ein gesetzliches Verbot. Zudem hat der Bundesrat wiederholt festgehalten, dass das geltende Recht sowie die darauf abgestützte Rechtsprechung einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung gewährleisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Regelung einzuführen, die ein Verbot für die implizite oder explizite Nennung einer Altersgrenze (wie "gesucht wird eine junge Person") in Stellenausschreibungen vorsieht.</p>
- Bei Stellenausschreibungen die Diskriminierung aufgrund des Alters verbieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zur Erinnerung: Ein solches Verbot ist in den Ländern der Europäischen Union und in den Vereinigten Staaten bereits verbreitet. Es würde zudem Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung, der folgenden Wortlaut hat, entsprechen: "Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung."</p><p>Weiter verbietet das Gleichbehandlungsgebot, abgeleitet vom Grundsatz des Schutzes der Persönlichkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers (Art. 328 OR), dem Arbeitgeber, eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer willkürlich - d. h. ohne objektiven Grund, z. B. einzig aufgrund des Alters - zu benachteiligen. </p><p>Anlässlich von runden Tischen mit älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite gezeigt, dass ihnen dieses Problem bewusst ist, und sie haben den Willen geäussert, ihre Mitglieder aufzufordern, künftig auf die Nennung einer Altersgrenze in ihren Stellenausschreibungen zu verzichten. </p><p>Nun hat eine kürzliche Analyse der Stellenausschreibungen in fünf Westschweizer Tageszeitungen und auf drei Internetplattformen ergeben, dass etwa 10 Prozent der Inserate eine diskriminierende Altersgrenze enthielten. Konkret wurden 982 Inserate untersucht. Davon enthielten 96 implizit oder explizit eine Altersgrenze: 73 nannten eine Alterskategorie, in 14 stand der Begriff "jung" und in 9 der Ausdruck "Junior".</p><p>Heute wollen gewisse Leute das Rentenalter erhöhen. Zudem zwingt uns der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften dazu, vermehrt auf erfahrene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückzugreifen. Daher ist es nun an der Zeit, dieser unfairen Praxis, mit der Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund ihres Alters der Zugang zur Arbeit verwehrt wird, ein Ende zu bereiten.</p>
- <p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass ältere Arbeitnehmende bei der Stellensuche teilweise negativen Vorurteilen ausgesetzt sind, die eine Anstellung erschweren können. Diese Vorurteile müssen korrigiert und die Potenziale älterer Arbeitnehmender aufgezeigt werden. Auch teilt der Bundesrat die Ansicht des Motionärs, wonach grundsätzlich auf die Erwähnung von Altersgrenzen in Stelleninseraten verzichtet werden soll, sofern diese nicht sachlich begründet werden können. Massgebend für die Arbeitsmarktintegration von Älteren ist jedoch nicht, ob Altersgrenzen in Stelleninseraten vorhanden sind, sondern dass bestehende Vorbehalte abgebaut werden. Ein Verbot von Altersgrenzen in Stelleninseraten erachtet der Bundesrat in diesem Kontext als nicht zielführend. Die Wirksamkeit eines solchen Verbots ist fraglich, da Rekrutierungsprozesse mehrstufig verlaufen und eine allfällige Diskriminierung kaum nachzuweisen wäre.</p><p>Um Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmenden abzubauen, setzen Bund, Kantone und die Sozialpartner im Rahmen der Fachkräfte-Initiative (FKI) auf die Sensibilisierung von Unternehmen, Arbeitnehmenden und der Öffentlichkeit. Im April 2015 fand die erste Nationale Konferenz für ältere Arbeitnehmende statt. In der gemeinsamen Schlusserklärung haben öffentliche und private Arbeitgeber vereinbart, sich dafür einzusetzen, in Stelleninseraten überall dort auf die Erwähnung des Lebensalters zu verzichten, wo dieses sachlich für die Stelle nicht notwendig ist. Damit soll die Nennung dieses Merkmals zur Ausnahme werden. Im Auftrag des Seco erstellte der Stellenmarkt-Monitor Schweiz der Universität Zürich einen Bericht, der die Entwicklung und Verbreitung von Altersangaben in Stellenausschreibungen in der ganzen Schweiz darlegt. Der Bericht zeigt, dass explizite und implizite Altersgrenzen relativ selten eingesetzt werden (durchschnittlich 11,1 Prozent in den Jahren 2006 bis 2015). Zudem war der Anteil von Stelleninseraten mit Altersgrenzen über die letzten zehn Jahre stark rückläufig: Während 2006 noch ungefähr 16 Prozent der Stelleninserate über eine Altersgrenze verfügten, waren es 2015 nur noch rund 6 Prozent. Diese Resultate liefern Anzeichen dafür, dass die Unternehmen heute stärker auf die Thematik sensibilisiert sind.</p><p>Ein Verbot von Altersgrenzen in Stelleninseraten würde die unternehmerische Freiheit beschränken. Eine derartige Beschränkung ist in Anbetracht der tatsächlichen Gegebenheiten unverhältnismässig. Die Wirtschaftsfreiheit gehört zu den Pfeilern der schweizerischen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, denen die Schweiz ihre im internationalen Vergleich ausgezeichnete wirtschaftliche Situation - namentlich eine hohe Erwerbsbeteiligung und niedrige Arbeitslosigkeit auch älterer Erwerbspersonen - zu verdanken hat. Die Verbundpartner der FKI werden ihre Anstrengungen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden fortführen. Die Massnahmen der FKI sind zielführender als ein gesetzliches Verbot. Zudem hat der Bundesrat wiederholt festgehalten, dass das geltende Recht sowie die darauf abgestützte Rechtsprechung einen ausreichenden Schutz vor Diskriminierung gewährleisten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Regelung einzuführen, die ein Verbot für die implizite oder explizite Nennung einer Altersgrenze (wie "gesucht wird eine junge Person") in Stellenausschreibungen vorsieht.</p>
- Bei Stellenausschreibungen die Diskriminierung aufgrund des Alters verbieten
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