Reduzierter Mehrwertsteuersatz für grundlegende Hygieneartikel
- ShortId
-
16.4061
- Id
-
20164061
- Updated
-
28.07.2023 04:54
- Language
-
de
- Title
-
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für grundlegende Hygieneartikel
- AdditionalIndexing
-
2446;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 25 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) hält einige Überraschungen bereit. So hält er fest, dass für einige Produkte wie Schnittblumen, Blumenarrangements oder Streumittel für Tiere der reduzierte Mehrwertsteuersatz (2,5 Prozent) gilt, derselbe wie für sogenannte lebensnotwendige Güter. Überraschend ist, dass auf Artikeln für die grundlegende Körperhygiene hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent erhoben wird.</p><p>Grossbritannien und Kanada haben Tampons und Binden ganz von der Mehrwertsteuer befreit, und die Europäische Union hat ihre diesbezüglichen Vorschriften gelockert, damit die Mitgliedstaaten für solche Produkte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder die Mehrwertsteuer ganz aufheben können. Deswegen scheint es uns geboten, dass die entsprechende schweizerische Gesetzgebung geändert wird.</p><p>Die aktuell für Tampons, Binden und Windeln geltenden Mehrwertsteuersätze sind eindeutig diskriminierend gegenüber Frauen und Familien.</p><p>Es ist Zeit, dass die paradoxe und befremdliche Regelung in Artikel 25 MWSTG korrigiert wird und grundlegende Hygieneartikel ausdrücklich als lebensnotwendige Güter definiert und somit zu einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert werden.</p>
- <p>Bei der im Jahr 1941 eingeführten Warenumsatzsteuer wurden aus sozial- und verteilungspolitischen Gründen gewisse Güter von der Steuer befreit. Dies galt insbesondere für die Nahrungsmittel und die Vorleistungen der Landwirtschaft, die in die Produktion der Nahrungsmittel eingehen. Aus Gründen der fehlenden Abgrenzungsmöglichkeiten wurden zudem alle Produkte, die dem Tier verfüttert werden oder die als Streumittel in der Tierhaltung verwendet werden, gleich behandelt. Deshalb waren auch Futter für Haustiere sowie Hunde- und Katzenstreu Teil der Freiliste. Bei der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 wurden die allermeisten Freilistengüter dem reduzierten Steuersatz unterstellt. Seither blieb der Umfang des reduzierten Steuersatzes praktisch unverändert.</p><p>Zum Normalsatz werden alle Gegenstände und Dienstleistungen besteuert, für die das Gesetz nicht ausdrücklich einen anderen Steuersatz vorsieht. Von einer Diskriminierung der Käuferinnen und Käufer dieser Produkte kann nur dann gesprochen werden, wenn vergleichbare Produkte reduziert besteuert werden. Dies ist bei den Hygieneartikeln nicht der Fall. Es liegt auch keine Diskriminierung vor, wenn nur ein Teil der Bevölkerung solche Produkte benötigt. Denn ansonsten müssten beispielsweise auch die Käuferinnen und Käufer von Brillen oder von Schuheinlagen als diskriminiert gelten.</p><p>Körperpflegeprodukte unterliegen aktuell generell dem Normalsatz von 8 Prozent. Bei Umsetzung der Motion müsste für jedes einzelne Produkt festgelegt werden, ob es sich um einen "grundlegenden" Hygieneartikel handelt oder nicht. Für Zahnpasta soll dies gemäss Motionstext gelten, und es stellt sich die Frage, ob auch weitere Artikel wie Mundwasser, Zahnbürsten und Zahnseide "grundlegende" Hygieneartikel sind. Ferner erwähnt werden Baby-Windeln und WC-Papier, wobei sich hier auch Abgrenzungsfragen stellen, beispielsweise zu Artikeln wie Feuchttüchlein und Windeln für Erwachsene. Die Unterscheidung in "grundlegende" und "nichtgrundlegende" Hygieneartikel würde zu unzähligen Abgrenzungsfragen und damit zu Rechtsunsicherheit und zusätzlichem administrativem Aufwand führen.</p><p>Die Umsetzung der Motion hätte spürbare Mindereinnahmen für die Bundeskasse und für die Zweckbindungen zur Folge. Diese lassen sich nur grob schätzen, da offen ist, was alles unter "grundlegende Hygieneartikel" fällt. Würden alle nichtdauerhaften Artikel aus Watte und Papier für die Körperpflege (darunter fallen unter anderem WC-Papier, Wegwerfwindeln, Slip-Einlagen und Tampons), Körperseife, Badezusätze, Haarpflegemittel und Zahnpflegemittel dem reduzierten Satz unterstellt, hätte dies Mindereinnahmen von rund 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.</p><p>Die Mehrwertsteuer wird häufig als zu kompliziert bezeichnet, und sie verursacht entsprechende administrative Kosten für die steuerpflichtigen Unternehmen. Es ist deshalb ein Dauerziel des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen. Die vorliegende Motion führt jedoch nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verkomplizierung des Systems. Je mehr Gegenstände und Dienstleistungen dem reduzierten Satz unterstellt werden, desto mehr Abgrenzungsprobleme gibt es, und desto höher ist der administrative Aufwand der steuerpflichtigen Personen. Ausserdem hätte dies Forderungen nach weiteren Steuerreduktionen zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, damit auf grundlegenden Hygieneartikeln (Tampons und Binden, Windeln, WC-Papier, Seife, Zahnpasta usw.) der reduzierte Mehrwertsteuersatz Anwendung findet.</p>
- Reduzierter Mehrwertsteuersatz für grundlegende Hygieneartikel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 25 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) hält einige Überraschungen bereit. So hält er fest, dass für einige Produkte wie Schnittblumen, Blumenarrangements oder Streumittel für Tiere der reduzierte Mehrwertsteuersatz (2,5 Prozent) gilt, derselbe wie für sogenannte lebensnotwendige Güter. Überraschend ist, dass auf Artikeln für die grundlegende Körperhygiene hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent erhoben wird.</p><p>Grossbritannien und Kanada haben Tampons und Binden ganz von der Mehrwertsteuer befreit, und die Europäische Union hat ihre diesbezüglichen Vorschriften gelockert, damit die Mitgliedstaaten für solche Produkte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder die Mehrwertsteuer ganz aufheben können. Deswegen scheint es uns geboten, dass die entsprechende schweizerische Gesetzgebung geändert wird.</p><p>Die aktuell für Tampons, Binden und Windeln geltenden Mehrwertsteuersätze sind eindeutig diskriminierend gegenüber Frauen und Familien.</p><p>Es ist Zeit, dass die paradoxe und befremdliche Regelung in Artikel 25 MWSTG korrigiert wird und grundlegende Hygieneartikel ausdrücklich als lebensnotwendige Güter definiert und somit zu einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert werden.</p>
- <p>Bei der im Jahr 1941 eingeführten Warenumsatzsteuer wurden aus sozial- und verteilungspolitischen Gründen gewisse Güter von der Steuer befreit. Dies galt insbesondere für die Nahrungsmittel und die Vorleistungen der Landwirtschaft, die in die Produktion der Nahrungsmittel eingehen. Aus Gründen der fehlenden Abgrenzungsmöglichkeiten wurden zudem alle Produkte, die dem Tier verfüttert werden oder die als Streumittel in der Tierhaltung verwendet werden, gleich behandelt. Deshalb waren auch Futter für Haustiere sowie Hunde- und Katzenstreu Teil der Freiliste. Bei der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 wurden die allermeisten Freilistengüter dem reduzierten Steuersatz unterstellt. Seither blieb der Umfang des reduzierten Steuersatzes praktisch unverändert.</p><p>Zum Normalsatz werden alle Gegenstände und Dienstleistungen besteuert, für die das Gesetz nicht ausdrücklich einen anderen Steuersatz vorsieht. Von einer Diskriminierung der Käuferinnen und Käufer dieser Produkte kann nur dann gesprochen werden, wenn vergleichbare Produkte reduziert besteuert werden. Dies ist bei den Hygieneartikeln nicht der Fall. Es liegt auch keine Diskriminierung vor, wenn nur ein Teil der Bevölkerung solche Produkte benötigt. Denn ansonsten müssten beispielsweise auch die Käuferinnen und Käufer von Brillen oder von Schuheinlagen als diskriminiert gelten.</p><p>Körperpflegeprodukte unterliegen aktuell generell dem Normalsatz von 8 Prozent. Bei Umsetzung der Motion müsste für jedes einzelne Produkt festgelegt werden, ob es sich um einen "grundlegenden" Hygieneartikel handelt oder nicht. Für Zahnpasta soll dies gemäss Motionstext gelten, und es stellt sich die Frage, ob auch weitere Artikel wie Mundwasser, Zahnbürsten und Zahnseide "grundlegende" Hygieneartikel sind. Ferner erwähnt werden Baby-Windeln und WC-Papier, wobei sich hier auch Abgrenzungsfragen stellen, beispielsweise zu Artikeln wie Feuchttüchlein und Windeln für Erwachsene. Die Unterscheidung in "grundlegende" und "nichtgrundlegende" Hygieneartikel würde zu unzähligen Abgrenzungsfragen und damit zu Rechtsunsicherheit und zusätzlichem administrativem Aufwand führen.</p><p>Die Umsetzung der Motion hätte spürbare Mindereinnahmen für die Bundeskasse und für die Zweckbindungen zur Folge. Diese lassen sich nur grob schätzen, da offen ist, was alles unter "grundlegende Hygieneartikel" fällt. Würden alle nichtdauerhaften Artikel aus Watte und Papier für die Körperpflege (darunter fallen unter anderem WC-Papier, Wegwerfwindeln, Slip-Einlagen und Tampons), Körperseife, Badezusätze, Haarpflegemittel und Zahnpflegemittel dem reduzierten Satz unterstellt, hätte dies Mindereinnahmen von rund 50 Millionen Franken pro Jahr zur Folge.</p><p>Die Mehrwertsteuer wird häufig als zu kompliziert bezeichnet, und sie verursacht entsprechende administrative Kosten für die steuerpflichtigen Unternehmen. Es ist deshalb ein Dauerziel des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen. Die vorliegende Motion führt jedoch nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verkomplizierung des Systems. Je mehr Gegenstände und Dienstleistungen dem reduzierten Satz unterstellt werden, desto mehr Abgrenzungsprobleme gibt es, und desto höher ist der administrative Aufwand der steuerpflichtigen Personen. Ausserdem hätte dies Forderungen nach weiteren Steuerreduktionen zur Folge.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, damit auf grundlegenden Hygieneartikeln (Tampons und Binden, Windeln, WC-Papier, Seife, Zahnpasta usw.) der reduzierte Mehrwertsteuersatz Anwendung findet.</p>
- Reduzierter Mehrwertsteuersatz für grundlegende Hygieneartikel
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