Nehmen Bund und bundesnahe Betriebe eine Vorbildfunktion im Umgang mit Arbeitnehmenden der Gruppe "50 plus" ein?
- ShortId
-
16.4063
- Id
-
20164063
- Updated
-
28.07.2023 04:56
- Language
-
de
- Title
-
Nehmen Bund und bundesnahe Betriebe eine Vorbildfunktion im Umgang mit Arbeitnehmenden der Gruppe "50 plus" ein?
- AdditionalIndexing
-
04;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019 nimmt das Thema "ältere Mitarbeitende" prominent auf: Das Potenzial der älteren Mitarbeitenden soll verstärkt genutzt werden mittels Anstellungsbedingungen, die den unterschiedlichen Lebensphasen der Mitarbeitenden noch besser gerecht werden. Das Personalmarketing wird zudem vermehrt zielgruppengerecht (einschliesslich älterer Mitarbeitender) ausgerichtet. In Erarbeitung ist derzeit ein Konzept zum "Übergangsmanagement in der Bundesverwaltung". Es zielt darauf ab, Mitarbeitende bis zum ordentlichen Pensionierungsalter motiviert und leistungsfähig im Arbeitsprozess zu halten. In der bundesweiten Personalbefragung werden Motivation, Commitment und Gesundheitsempfinden auch der älteren Mitarbeitenden erhoben und bei Bedarf Massnahmen ergriffen.</p><p>Die bundesnahen Betriebe werden über die strategischen Ziele des Bundesrates gesteuert. Der Bundesrat gibt auch Ziele zu personalpolitischen Themen vor. Dabei erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmen eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik betreiben und auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeber auftreten. Dies schliesst eine hohe Sensibilität für eine diskriminierungsfreie Personalpolitik und auch Massnahmen für ältere Mitarbeitende mit ein.</p><p>2. Die Bundesverwaltung verfügt über eine umfassende Personalstrukturanalyse. Diese liefert wichtige Erkenntnisse und dient als Diskussionsgrundlage für personalpolitische Massnahmen. Sie ermöglicht eine frühzeitige Erkennung, inwieweit und in welchen Bereichen die Bundesverwaltung von den Auswirkungen des demografischen Wandels betroffen ist. Sie zeigt Chancen und Risiken in der Zusammensetzung der Altersstruktur auf. Mittels eines E-Learning-Moduls und einer ausführlichen Dokumentation auf dem Intranet (Infopers) werden die Führungskräfte für das Thema "altersdurchmischte Teams" sensibilisiert.</p><p>3. Stellenausschreibungen und Rekrutierungsprozesse sind in der Bundesverwaltung diskriminierungsfrei ausgestaltet. Grundlage dafür bildet die Wegleitung "Qualität im Personalgewinnungsprozess - Diskriminierungsfreie Rekrutierung". Alterslimiten sind in den Stelleninseraten grundsätzlich nicht zugelassen. Zudem wird in den Stelleninseraten darauf hingewiesen, dass Diversität und Gleichbehandlung in der Bundesverwaltung einen hohen Stellenwert geniessen.</p><p>4. Das bundesinterne Ausbildungsangebot steht allen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung unabhängig von deren Alter offen. Die Vorgesetzten führen im Rahmen des Zielvereinbarungs- und -beurteilungsprozesses mit ihren Mitarbeitenden jährlich eine Standortbestimmung durch. Dabei werden Entwicklungsziele und -massnahmen (wie z. B. Aus- und Weiterbildungskurse) vereinbart und schriftlich festgehalten.</p><p>Im Bereich der Aus- und Weiterbildung hat der Bundesrat für die bundesnahen Betriebe Ziele festgelegt. So sollen die Betriebe berufliche Entwicklung durch nachhaltige Massnahmen fördern und Qualifikation und Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden auf die künftigen Bedürfnisse ausrichten.</p><p>5. In der Bundesverwaltung werden Mitarbeitende, deren Stelle durch den technologischen Wandel verändert wird, nach Möglichkeit umgeschult oder weitergebildet. Ist dies nicht möglich, wird nach einer anderen geeigneten Stelle gesucht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ist schwierig, sie sind überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um diese Problematik anzugehen, muss einerseits die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden, es müssen aber auch Massnahmen getroffen werden, um ältere Arbeitnehmende im Arbeitsmarkt behalten zu können. Die öffentliche Hand, Bundesverwaltung und bundesnahe Betriebe, hat hierbei eine Vorbildfunktion. Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Welche Massnahmen erachtet er für sinnvoll, in der Verwaltung und in den bundesnahen Betrieben sicherzustellen, dass sie auch für ältere Arbeitnehmende attraktiv bleiben?</p><p>2. Wie sorgen die Verwaltung und die bundesnahen Betriebe für eine gute Altersdurchmischung bei den Angestellten?</p><p>3. Sind die Stellenausschreibungen und Rekrutierungsprozesse darauf hin ausgerichtet, Altersdiskriminierung zu vermeiden?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass ältere Arbeitnehmende Zugang zu geeigneten Weiterbildungsangeboten haben?</p><p>5. Werden Arbeitnehmende, deren Stellen durch den technologischen Wandel bedroht sind, durch Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen auf diesen vorbereitet?</p>
- Nehmen Bund und bundesnahe Betriebe eine Vorbildfunktion im Umgang mit Arbeitnehmenden der Gruppe "50 plus" ein?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019 nimmt das Thema "ältere Mitarbeitende" prominent auf: Das Potenzial der älteren Mitarbeitenden soll verstärkt genutzt werden mittels Anstellungsbedingungen, die den unterschiedlichen Lebensphasen der Mitarbeitenden noch besser gerecht werden. Das Personalmarketing wird zudem vermehrt zielgruppengerecht (einschliesslich älterer Mitarbeitender) ausgerichtet. In Erarbeitung ist derzeit ein Konzept zum "Übergangsmanagement in der Bundesverwaltung". Es zielt darauf ab, Mitarbeitende bis zum ordentlichen Pensionierungsalter motiviert und leistungsfähig im Arbeitsprozess zu halten. In der bundesweiten Personalbefragung werden Motivation, Commitment und Gesundheitsempfinden auch der älteren Mitarbeitenden erhoben und bei Bedarf Massnahmen ergriffen.</p><p>Die bundesnahen Betriebe werden über die strategischen Ziele des Bundesrates gesteuert. Der Bundesrat gibt auch Ziele zu personalpolitischen Themen vor. Dabei erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmen eine fortschrittliche und sozialverantwortliche Personalpolitik betreiben und auf dem Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeber auftreten. Dies schliesst eine hohe Sensibilität für eine diskriminierungsfreie Personalpolitik und auch Massnahmen für ältere Mitarbeitende mit ein.</p><p>2. Die Bundesverwaltung verfügt über eine umfassende Personalstrukturanalyse. Diese liefert wichtige Erkenntnisse und dient als Diskussionsgrundlage für personalpolitische Massnahmen. Sie ermöglicht eine frühzeitige Erkennung, inwieweit und in welchen Bereichen die Bundesverwaltung von den Auswirkungen des demografischen Wandels betroffen ist. Sie zeigt Chancen und Risiken in der Zusammensetzung der Altersstruktur auf. Mittels eines E-Learning-Moduls und einer ausführlichen Dokumentation auf dem Intranet (Infopers) werden die Führungskräfte für das Thema "altersdurchmischte Teams" sensibilisiert.</p><p>3. Stellenausschreibungen und Rekrutierungsprozesse sind in der Bundesverwaltung diskriminierungsfrei ausgestaltet. Grundlage dafür bildet die Wegleitung "Qualität im Personalgewinnungsprozess - Diskriminierungsfreie Rekrutierung". Alterslimiten sind in den Stelleninseraten grundsätzlich nicht zugelassen. Zudem wird in den Stelleninseraten darauf hingewiesen, dass Diversität und Gleichbehandlung in der Bundesverwaltung einen hohen Stellenwert geniessen.</p><p>4. Das bundesinterne Ausbildungsangebot steht allen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung unabhängig von deren Alter offen. Die Vorgesetzten führen im Rahmen des Zielvereinbarungs- und -beurteilungsprozesses mit ihren Mitarbeitenden jährlich eine Standortbestimmung durch. Dabei werden Entwicklungsziele und -massnahmen (wie z. B. Aus- und Weiterbildungskurse) vereinbart und schriftlich festgehalten.</p><p>Im Bereich der Aus- und Weiterbildung hat der Bundesrat für die bundesnahen Betriebe Ziele festgelegt. So sollen die Betriebe berufliche Entwicklung durch nachhaltige Massnahmen fördern und Qualifikation und Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Mitarbeitenden auf die künftigen Bedürfnisse ausrichten.</p><p>5. In der Bundesverwaltung werden Mitarbeitende, deren Stelle durch den technologischen Wandel verändert wird, nach Möglichkeit umgeschult oder weitergebildet. Ist dies nicht möglich, wird nach einer anderen geeigneten Stelle gesucht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ist schwierig, sie sind überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um diese Problematik anzugehen, muss einerseits die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden, es müssen aber auch Massnahmen getroffen werden, um ältere Arbeitnehmende im Arbeitsmarkt behalten zu können. Die öffentliche Hand, Bundesverwaltung und bundesnahe Betriebe, hat hierbei eine Vorbildfunktion. Deshalb wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:</p><p>1. Welche Massnahmen erachtet er für sinnvoll, in der Verwaltung und in den bundesnahen Betrieben sicherzustellen, dass sie auch für ältere Arbeitnehmende attraktiv bleiben?</p><p>2. Wie sorgen die Verwaltung und die bundesnahen Betriebe für eine gute Altersdurchmischung bei den Angestellten?</p><p>3. Sind die Stellenausschreibungen und Rekrutierungsprozesse darauf hin ausgerichtet, Altersdiskriminierung zu vermeiden?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass ältere Arbeitnehmende Zugang zu geeigneten Weiterbildungsangeboten haben?</p><p>5. Werden Arbeitnehmende, deren Stellen durch den technologischen Wandel bedroht sind, durch Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen auf diesen vorbereitet?</p>
- Nehmen Bund und bundesnahe Betriebe eine Vorbildfunktion im Umgang mit Arbeitnehmenden der Gruppe "50 plus" ein?
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