Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport
- ShortId
-
16.4085
- Id
-
20164085
- Updated
-
24.06.2025 23:35
- Language
-
de
- Title
-
Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport
- AdditionalIndexing
-
28;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gemäss dem neuen Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 verfolgt die Sportförderungspolitik des Bundes namentlich das Ziel, "geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports" zu schaffen. Dazu wird der Bund beauftragt, ein Nasak auszuarbeiten und dieses laufend zu aktualisieren.</p><p>Das Nasak - ein Konzept zu den Sportanlagen von nationaler Bedeutung - soll, zusammen mit der finanziellen Unterstützung von nationalen Sportverbänden, für die Verbände günstige Rahmenbedingungen im Bereich der Infrastruktur erhalten oder diese überhaupt erst schaffen. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich des Sports und bei der Durchführung von internationalen Sportanlässen verbessert werden.</p><p>Es sei darauf hingewiesen, dass die mit Beiträgen aus dem Nasak errichteten Sportanlagen in der Regel den regionalen und lokalen Sportvereinen und damit der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Bund verbessert also mit den Finanzhilfen für die Infrastrukturen nicht nur die Lage im Leistungssport, sondern ermöglicht es auch Kindern, Jugendlichen, ja der Allgemeinheit, unter den besten Bedingungen Sport zu treiben.</p><p>Für den Freizeitsport gibt es nämlich nicht genügend Mehrzweckhallen, und in mehreren Landesgegenden sind strukturelle Mängel feststellbar. Das Nasak ist daher nicht nur ein Programm zur Förderung des Leistungssports. Es erleichtert auch dauerhaft die Ausübung des Freizeitsports und spielt damit eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der in Artikel 1 des Sportförderungsgesetzes verankerten Ziele.</p><p>Die Nasak 1 bis 3 ermöglichten es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich des Sports zu verbessern. Die vom Bundesamt für Sport und von Swiss Olympic durchgeführte Analyse des Infrastrukturbedarfs hat aber gezeigt, dass trotz den in den letzten Jahren erzielten Fortschritten weiterhin bedeutende quantitative und qualitative Mängel bestehen, die behoben werden müssen.</p><p>Die im Rahmen des Nasak 4 bewilligten Mittel in der Höhe von insgesamt 50 Millionen Franken dürften zu einem Investitionsvolumen von 500 Millionen Franken für Bauprojekte in den verschiedenen Regionen führen. Es sei daran erinnert, dass der Bund die mit dem Nasak 4 verbundenen Verpflichtungen bis Ende 2017 eingehen muss.</p><p>Seit 2012 hat sich zudem die Situation verändert. So werden im Jahr 2020 die Eishockey-Weltmeisterschaften wieder einmal in der Schweiz ausgetragen. Im selben Jahr finden die Olympischen Jugend-Winterspiele zum dritten Mal in unserem Land, in Lausanne, statt und die Winter-Universiade dann 2021 in Luzern und Umgebung. Swiss Olympic wird zudem eine erneute Kandidatur für die Olympischen und die Paralympischen Winterspiele 2026 unterstützen.</p><p>Aus diesen Gründen scheint es fünf Jahre nach der Verabschiedung des neuen Sportförderungsgesetzes und des Nasak 4 angezeigt, eine Bilanz zu ziehen über unser Engagement für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport. Angesichts der Entwicklungen in diesem Bereich, der notwendigen Aufwertung der bereits getätigten Investitionen (z. B. durch die Anpassung an die neuen Standards) und der bevorstehenden internationalen Sportanlässe lässt es sich rechtfertigen, dass erneut zusätzliche Ansätze und Aktionen geprüft werden, damit sichergestellt ist, dass unser Land über die notwendigen Mittel verfügt, um die Durchführung dieser Anlässe garantieren und weitere empfangen zu können.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die Absicht, den schweizerischen Nachwuchs- und Spitzensport im internationalen Wettkampfkontext zu fördern. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat am 26. Oktober 2016 den Aktionsplan Sportförderung des Bundes (Breitensport-, Leistungssport- und Immobilienkonzept) verabschiedet und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen eingeleitet.</p><p>Der Aktionsplan Sportförderung des Bundes enthält keine Massnahmen, welche das Ende 2017 auslaufende Nasak-Programm (Nasak 4) ergänzen oder den Grundstein für ein Anschlussprogramm (Nasak 5) legen würden. Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament einen Bericht in Form einer Nasak-Bedürfnisanalyse vorzulegen. In Anbetracht der ungünstigen Haushaltperspektiven des Bundes in der Finanzplanperiode 2018-2020 wird der Bericht allerdings keine Massnahmen mit finanziellen Folgen beinhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Gestützt auf das Sportförderungsgesetz aus dem Jahr 2011 und angesichts der zahlreichen bevorstehenden internationalen Sportanlässe und der Entwicklungen seit der Ausarbeitung des letzten nationalen Sportanlagenkonzepts (Nasak) wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen des nächsten Programms Ergänzungen zum Nasak 4 zu prüfen und vorzuschlagen (oder andere Massnahmen vorzuschlagen) und damit sein Engagement für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport weiterzuführen. Da die Finanzhilfen für das Nasak 4 Ende 2017 auslaufen, wird der Bundesrat gebeten, seinen Bericht und seine Vorschläge bis Ende 2017 vorzulegen.</p>
- Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss dem neuen Sportförderungsgesetz vom 17. Juni 2011 verfolgt die Sportförderungspolitik des Bundes namentlich das Ziel, "geeignete Rahmenbedingungen zur Förderung des leistungsorientierten Nachwuchssports und des Spitzensports" zu schaffen. Dazu wird der Bund beauftragt, ein Nasak auszuarbeiten und dieses laufend zu aktualisieren.</p><p>Das Nasak - ein Konzept zu den Sportanlagen von nationaler Bedeutung - soll, zusammen mit der finanziellen Unterstützung von nationalen Sportverbänden, für die Verbände günstige Rahmenbedingungen im Bereich der Infrastruktur erhalten oder diese überhaupt erst schaffen. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich des Sports und bei der Durchführung von internationalen Sportanlässen verbessert werden.</p><p>Es sei darauf hingewiesen, dass die mit Beiträgen aus dem Nasak errichteten Sportanlagen in der Regel den regionalen und lokalen Sportvereinen und damit der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Bund verbessert also mit den Finanzhilfen für die Infrastrukturen nicht nur die Lage im Leistungssport, sondern ermöglicht es auch Kindern, Jugendlichen, ja der Allgemeinheit, unter den besten Bedingungen Sport zu treiben.</p><p>Für den Freizeitsport gibt es nämlich nicht genügend Mehrzweckhallen, und in mehreren Landesgegenden sind strukturelle Mängel feststellbar. Das Nasak ist daher nicht nur ein Programm zur Förderung des Leistungssports. Es erleichtert auch dauerhaft die Ausübung des Freizeitsports und spielt damit eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der in Artikel 1 des Sportförderungsgesetzes verankerten Ziele.</p><p>Die Nasak 1 bis 3 ermöglichten es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich des Sports zu verbessern. Die vom Bundesamt für Sport und von Swiss Olympic durchgeführte Analyse des Infrastrukturbedarfs hat aber gezeigt, dass trotz den in den letzten Jahren erzielten Fortschritten weiterhin bedeutende quantitative und qualitative Mängel bestehen, die behoben werden müssen.</p><p>Die im Rahmen des Nasak 4 bewilligten Mittel in der Höhe von insgesamt 50 Millionen Franken dürften zu einem Investitionsvolumen von 500 Millionen Franken für Bauprojekte in den verschiedenen Regionen führen. Es sei daran erinnert, dass der Bund die mit dem Nasak 4 verbundenen Verpflichtungen bis Ende 2017 eingehen muss.</p><p>Seit 2012 hat sich zudem die Situation verändert. So werden im Jahr 2020 die Eishockey-Weltmeisterschaften wieder einmal in der Schweiz ausgetragen. Im selben Jahr finden die Olympischen Jugend-Winterspiele zum dritten Mal in unserem Land, in Lausanne, statt und die Winter-Universiade dann 2021 in Luzern und Umgebung. Swiss Olympic wird zudem eine erneute Kandidatur für die Olympischen und die Paralympischen Winterspiele 2026 unterstützen.</p><p>Aus diesen Gründen scheint es fünf Jahre nach der Verabschiedung des neuen Sportförderungsgesetzes und des Nasak 4 angezeigt, eine Bilanz zu ziehen über unser Engagement für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport. Angesichts der Entwicklungen in diesem Bereich, der notwendigen Aufwertung der bereits getätigten Investitionen (z. B. durch die Anpassung an die neuen Standards) und der bevorstehenden internationalen Sportanlässe lässt es sich rechtfertigen, dass erneut zusätzliche Ansätze und Aktionen geprüft werden, damit sichergestellt ist, dass unser Land über die notwendigen Mittel verfügt, um die Durchführung dieser Anlässe garantieren und weitere empfangen zu können.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst die Absicht, den schweizerischen Nachwuchs- und Spitzensport im internationalen Wettkampfkontext zu fördern. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat am 26. Oktober 2016 den Aktionsplan Sportförderung des Bundes (Breitensport-, Leistungssport- und Immobilienkonzept) verabschiedet und die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen eingeleitet.</p><p>Der Aktionsplan Sportförderung des Bundes enthält keine Massnahmen, welche das Ende 2017 auslaufende Nasak-Programm (Nasak 4) ergänzen oder den Grundstein für ein Anschlussprogramm (Nasak 5) legen würden. Der Bundesrat ist bereit, dem Parlament einen Bericht in Form einer Nasak-Bedürfnisanalyse vorzulegen. In Anbetracht der ungünstigen Haushaltperspektiven des Bundes in der Finanzplanperiode 2018-2020 wird der Bericht allerdings keine Massnahmen mit finanziellen Folgen beinhalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Gestützt auf das Sportförderungsgesetz aus dem Jahr 2011 und angesichts der zahlreichen bevorstehenden internationalen Sportanlässe und der Entwicklungen seit der Ausarbeitung des letzten nationalen Sportanlagenkonzepts (Nasak) wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen des nächsten Programms Ergänzungen zum Nasak 4 zu prüfen und vorzuschlagen (oder andere Massnahmen vorzuschlagen) und damit sein Engagement für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport weiterzuführen. Da die Finanzhilfen für das Nasak 4 Ende 2017 auslaufen, wird der Bundesrat gebeten, seinen Bericht und seine Vorschläge bis Ende 2017 vorzulegen.</p>
- Stärkeres und koordiniertes Engagement des Bundes für den Sport, den Spitzensport und den leistungsorientierten Nachwuchssport
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