Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen

ShortId
16.4087
Id
20164087
Updated
24.06.2025 21:07
Language
de
Title
Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen
AdditionalIndexing
2836;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gemäss Bundesrat steigen die Gesamtausgaben für die EL von 4,7 Milliarden Franken im Jahr 2014 auf geschätzte 5,3 Milliarden im Jahr 2020 und 6,6. Milliarden im Jahr 2030. Die EL zur AHV steigen auf geschätzte 3,3 Milliarden Franken im Jahr 2020 und auf 4,4 Milliarden im Jahr 2030. Kostentreiber sind nicht nur die Demografie und der steigende Bedarf an Pflegeleistungen im Alter, sondern auch weitere systembedingte Effekte und Regulierungen, z. B. in der Organisation und Finanzierung der Alterspflege. Die bestehenden Mischfinanzierungen im Sozialsystem führen zu Fehlanreizen und erschweren die Steuerbarkeit des Systems. Durch eine Entflechtung, welche die Zuständigkeiten klar regelt, würden zwischen dem Bund und den Kantonen klare Zuständigkeiten geschaffen, was kostenbewusstes Handeln fördert. Beispielsweise könnte der Bund bei den EL nur für den Bereich Existenzsicherung aufkommen, während die restlichen EL-Bereiche kantonale Angelegenheit wären. Des Weiteren eröffnet eine Entflechtung die Möglichkeit, neue Wege zu gehen; z. B. wäre die Schaffung eines Pflegesparkontos denkbar, um die EL als De-facto-Pflegeversicherung abzulösen.</p><p>Eine solche Entflechtung der Verbundaufgabe EL führt zu Kostenverlagerungen zwischen Bund und Kantonen. Dies verlangt nach einer Einbettung dieser Entflechtung in einen breiteren Reformkontext, damit die Kosten nicht einseitig auf eine Staatsebene verteilt werden. Darum soll diese EL-Entflechtung im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichtes erfolgen. Dabei muss auch die langfristig erwartete Entwicklung der Kosten beachtet werden.</p><p>Unter dem Strich geht es darum, aufgrund der zunehmenden finanziellen Herausforderungen die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung auf der gleichen Stufe festzulegen. Damit das bedarfsgerecht ausgestaltete System der EL gesichert und für die Zukunft fit gemacht werden kann, muss es den Kantonen ermöglicht werden, selbstständig geeignete Massnahmen für eine nachhaltige Sicherung der EL zu ergreifen.</p>
  • <p>Mit der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", vom 12. April 2013, die von beiden Räten angenommen worden ist, besteht bereits ein Auftrag an den Bundesrat, sich mit den Verbundaufgaben zu befassen. Dazu gehören auch die Ergänzungsleistungen. Der Bundesrat hat dem Parlament eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zu unterbreiten, gleichzeitig mit dem dritten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Es ist geplant, diesen Wirksamkeitsbericht im Frühling 2018 in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden verschiedene Bereiche neugeregelt. Wesentlich war, dass die Globalbilanz über alle neu geregelten Bereiche für den Bund und für die Kantone insgesamt kostenneutral war. An diesem Grundsatz ist festzuhalten.</p><p>Wenn die vom Parlament mit der Motion 13.3363 geforderte Analyse vorliegt, kann eine grundlegende NFA-Diskussion geführt werden. Wesentlich ist für den Bundesrat, dass sämtliche Verbundaufgaben überprüft werden und nicht nur einzelne Elemente herausgebrochen werden. Er erachtet es deshalb nicht als sinnvoll, vor dieser Analyse dem Parlament bereits gesetzliche Grundlagen für einen einzelnen Bereich - die Ergänzungsleistungen - zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament (z. B. im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichtes) die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Verbundaufgabe Ergänzungsleistungen (EL) entflochten wird. Diese Reform soll die Steuerung und Effizienz der EL verbessern und Fehlanreize abbauen, indem die Zuordnung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen neu nach dem Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz erfolgt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kantone nicht für Entscheide bezahlen, welche auf Bundesebene gefällt werden - und umgekehrt.</p><p>Diese Reform sollte in einen breiteren Kontext eingebettet werden, um einen Ausgleich schaffen zu können und auch weitere Entflechtungen mit Bezug auf die fiskalische Äquivalenz ins Auge fassen zu können, wie z. B. bei der Prämienverbilligung. Das Ziel wäre dabei eine höhere Kosteneffizienz und eine angemessene Verteilung der heutigen und langfristig zu erwartenden Kosten auf die Kantone und den Bund.</p>
  • Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Bundesrat steigen die Gesamtausgaben für die EL von 4,7 Milliarden Franken im Jahr 2014 auf geschätzte 5,3 Milliarden im Jahr 2020 und 6,6. Milliarden im Jahr 2030. Die EL zur AHV steigen auf geschätzte 3,3 Milliarden Franken im Jahr 2020 und auf 4,4 Milliarden im Jahr 2030. Kostentreiber sind nicht nur die Demografie und der steigende Bedarf an Pflegeleistungen im Alter, sondern auch weitere systembedingte Effekte und Regulierungen, z. B. in der Organisation und Finanzierung der Alterspflege. Die bestehenden Mischfinanzierungen im Sozialsystem führen zu Fehlanreizen und erschweren die Steuerbarkeit des Systems. Durch eine Entflechtung, welche die Zuständigkeiten klar regelt, würden zwischen dem Bund und den Kantonen klare Zuständigkeiten geschaffen, was kostenbewusstes Handeln fördert. Beispielsweise könnte der Bund bei den EL nur für den Bereich Existenzsicherung aufkommen, während die restlichen EL-Bereiche kantonale Angelegenheit wären. Des Weiteren eröffnet eine Entflechtung die Möglichkeit, neue Wege zu gehen; z. B. wäre die Schaffung eines Pflegesparkontos denkbar, um die EL als De-facto-Pflegeversicherung abzulösen.</p><p>Eine solche Entflechtung der Verbundaufgabe EL führt zu Kostenverlagerungen zwischen Bund und Kantonen. Dies verlangt nach einer Einbettung dieser Entflechtung in einen breiteren Reformkontext, damit die Kosten nicht einseitig auf eine Staatsebene verteilt werden. Darum soll diese EL-Entflechtung im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichtes erfolgen. Dabei muss auch die langfristig erwartete Entwicklung der Kosten beachtet werden.</p><p>Unter dem Strich geht es darum, aufgrund der zunehmenden finanziellen Herausforderungen die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung auf der gleichen Stufe festzulegen. Damit das bedarfsgerecht ausgestaltete System der EL gesichert und für die Zukunft fit gemacht werden kann, muss es den Kantonen ermöglicht werden, selbstständig geeignete Massnahmen für eine nachhaltige Sicherung der EL zu ergreifen.</p>
    • <p>Mit der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", vom 12. April 2013, die von beiden Räten angenommen worden ist, besteht bereits ein Auftrag an den Bundesrat, sich mit den Verbundaufgaben zu befassen. Dazu gehören auch die Ergänzungsleistungen. Der Bundesrat hat dem Parlament eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zu unterbreiten, gleichzeitig mit dem dritten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Es ist geplant, diesen Wirksamkeitsbericht im Frühling 2018 in die Vernehmlassung zu geben.</p><p>Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden verschiedene Bereiche neugeregelt. Wesentlich war, dass die Globalbilanz über alle neu geregelten Bereiche für den Bund und für die Kantone insgesamt kostenneutral war. An diesem Grundsatz ist festzuhalten.</p><p>Wenn die vom Parlament mit der Motion 13.3363 geforderte Analyse vorliegt, kann eine grundlegende NFA-Diskussion geführt werden. Wesentlich ist für den Bundesrat, dass sämtliche Verbundaufgaben überprüft werden und nicht nur einzelne Elemente herausgebrochen werden. Er erachtet es deshalb nicht als sinnvoll, vor dieser Analyse dem Parlament bereits gesetzliche Grundlagen für einen einzelnen Bereich - die Ergänzungsleistungen - zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament (z. B. im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichtes) die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten, damit die Verbundaufgabe Ergänzungsleistungen (EL) entflochten wird. Diese Reform soll die Steuerung und Effizienz der EL verbessern und Fehlanreize abbauen, indem die Zuordnung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen neu nach dem Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz erfolgt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kantone nicht für Entscheide bezahlen, welche auf Bundesebene gefällt werden - und umgekehrt.</p><p>Diese Reform sollte in einen breiteren Kontext eingebettet werden, um einen Ausgleich schaffen zu können und auch weitere Entflechtungen mit Bezug auf die fiskalische Äquivalenz ins Auge fassen zu können, wie z. B. bei der Prämienverbilligung. Das Ziel wäre dabei eine höhere Kosteneffizienz und eine angemessene Verteilung der heutigen und langfristig zu erwartenden Kosten auf die Kantone und den Bund.</p>
    • Stärkung der Ergänzungsleistungen durch klare Zuordnung der Kompetenzen

Back to List