Bericht über den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen

ShortId
16.4092
Id
20164092
Updated
14.11.2025 06:39
Language
de
Title
Bericht über den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen
AdditionalIndexing
1236;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat weder eine qualitative noch eine quantitative Analyse der freiwilligen Massnahmen, die im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgesehen sind, durchgeführt. Der NAP ist das Resultat eines umfassenden, inklusiven und breitabgestützten Prozesses, in welchem alle relevanten Akteure ihre Positionen einbringen konnten. Der Bundesrat erwartet, dass die beschlossenen Massnahmen eine positive Wirkung auf die Einhaltung der Menschenrechte haben werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt freiwillige Multi-Stakeholder-Initiativen. Die Multi-Stakeholder-Initiativen ermöglichen es, menschenrechtliche Risiken besser einzuschätzen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, um negative Folgen zu verhindern oder zu beheben (z. B. Extractive Industries Transparency Initiative - Initiative für die Transparenz in der Rohstoffindustrie -, Better Gold Initiative, Umsetzung der OECD-Leitsätze zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles Handeln in den Lieferketten mineralischer Rohstoffe). Der Bundesrat unterstützt ausserdem die Ausarbeitung von Indikatoren zur Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen, die Unternehmen mit freiwilligen Initiativen eingegangen sind, beispielsweise im Rahmen des Kontrollmechanismus des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister oder der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte.</p><p>Das Politikinstrument 9 des NAP sieht eine Auszeichnung der guten Praxis vor. Der Bundesrat will gute Praktiken fördern, indem er die Auszeichnung "Swiss Business and Human Rights Champion" schafft und jährlich an Unternehmen verleiht, die einen herausragenden Beitrag im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte leisten.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung des Postulates Recordon 15.3877 ist ausserdem eine Untersuchung der freiwilligen Standards in der Goldbranche zur Verhinderung des Imports in die Schweiz von unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen abgebautem Gold vorgesehen. Diese Untersuchung soll die Funktionsweise der Standards sowie ihre Auswirkungen vor Ort erläutern.</p><p>Vorrangiges Ziel des Bundesrates ist die rasche und effiziente Umsetzung des NAP. Um das Momentum rund um die Lancierung des NAP zu stärken sowie die Umsetzung der Politikinstrumente anzukurbeln, ist der Bundesrat bereit, regelmässig die Umsetzung des NAP zu prüfen und transparent darüber Bericht zu erstatten. Nach Ansicht des Bundesrates ist es deshalb gerechtfertigt, dass der NAP neu alle zwei Jahre überprüft und, wenn nötig, aktualisiert wird. Ein Kernelement der Aktualisierung und Basis für die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans wird eine bundesextern durchzuführende Analyse des Schweizer Kontexts im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Identifizierung allfälliger Lücken bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch die Schweiz bilden.</p><p>Der Bundesrat ist ausserdem bereit, Initiativen zu unterstützen, die zur Beurteilung der Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen im Bereich Unternehmen und Menschenrechte beitragen. So soll 2017 die von sechs Organisationen, die im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte tätig sind, unternommene Initiative "Corporate Human Rights Benchmark" unterstützt werden. Sie sieht eine Wirksamkeitsmessung vor und will die Leistungen der Unternehmen im Bereich der Menschenrechte sichtbar und nachvollziehbar machen. Dies vereinfacht die Rechenschaftspflicht der Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber ihren Stakeholdern. Eine Bewertung wird die Unternehmen mit den wirksamsten Massnahmen aufzeigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seinem Bericht vom 9. Dezember 2016 über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterstreicht der Bundesrat, dass die Uno-Leitprinzipien ein wichtiger Schritt seien, um Lücken in der guten Regierungsführung (Governance Gaps) in diesem Bereich zu schliessen.</p><p>Die Uno-Leitprinzipien empfehlen dazu eine sinnvolle Mischung von Massnahmen (Smart Mix), von nationalen und internationalen, von rechtlich verbindlichen und freiwilligen Massnahmen; damit soll die Respektierung der Menschenrechte durch die Unternehmen gefördert werden.</p><p>Der Bundesrat will seiner Verpflichtung, für die Einhaltung der Menschenrechte durch die in der Schweiz ansässigen oder hier tätigen Unternehmen zu sorgen, im Einklang mit diesem Konzept dadurch nachkommen, dass er einen solchen "Smart Mix von geeigneten Massnahmen" umsetzen will, wobei er auf rechtlich nicht verbindliche und - falls nötig - zudem rechtlich verbindliche Massnahmen setzt, um so auf eine Weise, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den menschenrechtlichen Risiken steht, die Unternehmen anzuspornen oder zu zwingen, die Menschenrechte einzuhalten. Schaut man sich nun aber die im nationalen Aktionsplan vorgesehenen Massnahmen an, so stellt man fest, dass keine rechtlich verbindlichen darunter sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bundesrat für die freiwilligen Massnahmen, die er empfiehlt, eine Wirksamkeitsanalyse durchgeführt?</p><p>2. Hat er für die freiwilligen Massnahmen und Grundsätze, die er empfiehlt, eine quantitative Analyse durchgeführt und den Grad der Umsetzung durch die Unternehmen erhoben?</p><p>3. Hat er überdies für die freiwilligen Massnahmen der Unternehmen zur Respektierung der Menschenrechte eine qualitative Wirksamkeitsanalyse durchgeführt?</p><p>4. Falls keine solchen Analysen durchgeführt wurden: Warum nicht?</p><p>5. Falls bis zum heutigen Tag keine solchen Analysen durchgeführt wurden: Beabsichtigt der Bundesrat, solche in Zukunft durchzuführen, und wenn ja, innerhalb welcher Fristen und auf welche Weise?</p>
  • Bericht über den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat weder eine qualitative noch eine quantitative Analyse der freiwilligen Massnahmen, die im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgesehen sind, durchgeführt. Der NAP ist das Resultat eines umfassenden, inklusiven und breitabgestützten Prozesses, in welchem alle relevanten Akteure ihre Positionen einbringen konnten. Der Bundesrat erwartet, dass die beschlossenen Massnahmen eine positive Wirkung auf die Einhaltung der Menschenrechte haben werden.</p><p>Der Bundesrat unterstützt freiwillige Multi-Stakeholder-Initiativen. Die Multi-Stakeholder-Initiativen ermöglichen es, menschenrechtliche Risiken besser einzuschätzen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, um negative Folgen zu verhindern oder zu beheben (z. B. Extractive Industries Transparency Initiative - Initiative für die Transparenz in der Rohstoffindustrie -, Better Gold Initiative, Umsetzung der OECD-Leitsätze zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles Handeln in den Lieferketten mineralischer Rohstoffe). Der Bundesrat unterstützt ausserdem die Ausarbeitung von Indikatoren zur Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen, die Unternehmen mit freiwilligen Initiativen eingegangen sind, beispielsweise im Rahmen des Kontrollmechanismus des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister oder der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte.</p><p>Das Politikinstrument 9 des NAP sieht eine Auszeichnung der guten Praxis vor. Der Bundesrat will gute Praktiken fördern, indem er die Auszeichnung "Swiss Business and Human Rights Champion" schafft und jährlich an Unternehmen verleiht, die einen herausragenden Beitrag im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte leisten.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung des Postulates Recordon 15.3877 ist ausserdem eine Untersuchung der freiwilligen Standards in der Goldbranche zur Verhinderung des Imports in die Schweiz von unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen abgebautem Gold vorgesehen. Diese Untersuchung soll die Funktionsweise der Standards sowie ihre Auswirkungen vor Ort erläutern.</p><p>Vorrangiges Ziel des Bundesrates ist die rasche und effiziente Umsetzung des NAP. Um das Momentum rund um die Lancierung des NAP zu stärken sowie die Umsetzung der Politikinstrumente anzukurbeln, ist der Bundesrat bereit, regelmässig die Umsetzung des NAP zu prüfen und transparent darüber Bericht zu erstatten. Nach Ansicht des Bundesrates ist es deshalb gerechtfertigt, dass der NAP neu alle zwei Jahre überprüft und, wenn nötig, aktualisiert wird. Ein Kernelement der Aktualisierung und Basis für die Überarbeitung des Nationalen Aktionsplans wird eine bundesextern durchzuführende Analyse des Schweizer Kontexts im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Identifizierung allfälliger Lücken bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch die Schweiz bilden.</p><p>Der Bundesrat ist ausserdem bereit, Initiativen zu unterstützen, die zur Beurteilung der Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen im Bereich Unternehmen und Menschenrechte beitragen. So soll 2017 die von sechs Organisationen, die im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte tätig sind, unternommene Initiative "Corporate Human Rights Benchmark" unterstützt werden. Sie sieht eine Wirksamkeitsmessung vor und will die Leistungen der Unternehmen im Bereich der Menschenrechte sichtbar und nachvollziehbar machen. Dies vereinfacht die Rechenschaftspflicht der Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber ihren Stakeholdern. Eine Bewertung wird die Unternehmen mit den wirksamsten Massnahmen aufzeigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seinem Bericht vom 9. Dezember 2016 über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterstreicht der Bundesrat, dass die Uno-Leitprinzipien ein wichtiger Schritt seien, um Lücken in der guten Regierungsführung (Governance Gaps) in diesem Bereich zu schliessen.</p><p>Die Uno-Leitprinzipien empfehlen dazu eine sinnvolle Mischung von Massnahmen (Smart Mix), von nationalen und internationalen, von rechtlich verbindlichen und freiwilligen Massnahmen; damit soll die Respektierung der Menschenrechte durch die Unternehmen gefördert werden.</p><p>Der Bundesrat will seiner Verpflichtung, für die Einhaltung der Menschenrechte durch die in der Schweiz ansässigen oder hier tätigen Unternehmen zu sorgen, im Einklang mit diesem Konzept dadurch nachkommen, dass er einen solchen "Smart Mix von geeigneten Massnahmen" umsetzen will, wobei er auf rechtlich nicht verbindliche und - falls nötig - zudem rechtlich verbindliche Massnahmen setzt, um so auf eine Weise, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den menschenrechtlichen Risiken steht, die Unternehmen anzuspornen oder zu zwingen, die Menschenrechte einzuhalten. Schaut man sich nun aber die im nationalen Aktionsplan vorgesehenen Massnahmen an, so stellt man fest, dass keine rechtlich verbindlichen darunter sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bundesrat für die freiwilligen Massnahmen, die er empfiehlt, eine Wirksamkeitsanalyse durchgeführt?</p><p>2. Hat er für die freiwilligen Massnahmen und Grundsätze, die er empfiehlt, eine quantitative Analyse durchgeführt und den Grad der Umsetzung durch die Unternehmen erhoben?</p><p>3. Hat er überdies für die freiwilligen Massnahmen der Unternehmen zur Respektierung der Menschenrechte eine qualitative Wirksamkeitsanalyse durchgeführt?</p><p>4. Falls keine solchen Analysen durchgeführt wurden: Warum nicht?</p><p>5. Falls bis zum heutigen Tag keine solchen Analysen durchgeführt wurden: Beabsichtigt der Bundesrat, solche in Zukunft durchzuführen, und wenn ja, innerhalb welcher Fristen und auf welche Weise?</p>
    • Bericht über den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen

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