Die durch die Bundesangestellten verursachten Pendlerströme
- ShortId
-
16.4102
- Id
-
20164102
- Updated
-
28.07.2023 04:44
- Language
-
de
- Title
-
Die durch die Bundesangestellten verursachten Pendlerströme
- AdditionalIndexing
-
04;44;48;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 33 der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31) besteht grundsätzlich für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung die Möglichkeit, Telearbeit zu leisten. Einzig gewisse Funktionen, deren Ausübung nur vor Ort möglich ist oder deren Aufgaben im Schichtbetrieb geleistet werden, sind hiervon ausgenommen.</p><p>2. Ja, zum Teil beträchtlich.</p><p>3. Die grossen bundesnahen Betriebe SBB, Post und Swisscom sind Gründungsmitglieder des Vereins "Work Smart Initiative". Der am 5. März 2015 gegründete Verein hat zum Ziel, die Schweizer Wirtschaft bei der Umsetzung von flexiblen Arbeitsformen zu unterstützen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Gestaltung von flexiblem und ortsunabhängigem Arbeiten verpflichten sich die Unternehmen, motivierende Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu schaffen, den Arbeitsmarkt besser zu erschliessen und Ressourcen sowie Infrastrukturen noch besser zu nutzen.</p><p>4. Der Bundesrat unterstützt den Einsatz von mobilen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung, indem er die entsprechenden personalrechtlichen Grundlagen geschaffen hat (vgl. Antwort zu Frage 1). Zudem wurde eine Teilstrategie "Mobile Arbeitsformen in der Bundesverwaltung" erarbeitet. Gestützt darauf werden verschiedene Massnahmen umgesetzt.</p><p>5. Der Arbeitgeber ist rechtlich nicht verpflichtet, Telearbeit zu gewähren. Ein ablehnender Entscheid sollte sich aber an den vom Eidgenössischen Personalamt definierten Kriterien, enthalten in den Richtlinien zur Telearbeit in der Bundesverwaltung vom 1. Januar 2014, orientieren. Die Richtlinien sind auf der bundesinternen Informationsplattform (Infopers) publiziert.</p><p>6. Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer bzw. -nehmerinnen nicht zur Unterzeichnung einer Vereinbarung für Home-Office verpflichten, wenn diese keine Telearbeit leisten wollen.</p><p>7. Die personalrechtlichen Voraussetzungen sind mit Artikel 33 VBPV geschaffen. Die Schaffung von weiteren Rechtsgrundlagen ist nicht nötig.</p><p>8. Die Anzahl persönlicher Arbeitsplätze vor Ort kann zwar mit dem vermehrten Einsatz von Telearbeit/Home-Office reduziert werden (Desksharing), "erheblich" sind die Kosteneinsparungen aber nicht.</p><p>9. Mitarbeitende, die regelmässig die Arbeitsform Home-Office praktizieren, leisten einen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen und privaten Verkehrs.</p><p>10. Die Personalstrategie 2016-2019 hat zum Ziel, dass die Bundesverwaltung als attraktive Arbeitgeberin moderne und flexible Arbeitsformen zur Verfügung stellt. Damit wird auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der Jugendsession 2016 wurde die Projektidee Nr. 9 mit 150 gegen 10 Stimmen angenommen. Der Text hat den folgenden Inhalt: "Mit dem Ziel, die Pendlerströme zu reduzieren, handelt der Bund als vorbildlicher Arbeitgeber im Bereich Telearbeit."</p><p>Die Bundesverwaltung ist auf zahlreiche Standorte in den Agglomerationen, namentlich in Bern, aber auch in anderen Landesregionen, verteilt. Es ist klar, dass diese Standorte sowohl auf den Strassen als auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Pendlerströmen führen, wenn die Angestellten zur Arbeit fahren. Dasselbe gilt für die Unternehmen, die mehrheitlich dem Bund gehören, wie etwa die Swisscom oder die Post. Jede Person mit der Möglichkeit, einen oder mehrere Tage pro Woche zu Hause zu arbeiten, kommt ohne Nutzung der Strassen oder der Schienen aus und leistet so einen Beitrag zur Reduzierung der Fahrten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen, wobei mit "Arbeitgeber" immer der Bund und/oder die bundeseigenen Unternehmen gemeint sind:</p><p>1. Wie hoch ist der Anteil des Bundespersonals mit der Möglichkeit für Telearbeit an wenigstens einem Tag pro Woche?</p><p>2. Ist dieser Anteil von Departement zu Departement unterschiedlich?</p><p>3. Wie ist die Situation in den grossen bundeseigenen Unternehmen?</p><p>4. Wird Telearbeit vom Bund grundsätzlich unterstützt?</p><p>5. Verpflichtet der heutige gesetzliche Rahmen den Arbeitgeber, einer angestellten Person Telearbeit zu genehmigen, wenn sie darum ersucht und diese in Bezug auf ihre Aufgaben möglich ist?</p><p>6. Hat umgekehrt eine angestellte Person die Möglichkeit, Telearbeit zu verweigern?</p><p>7. Sind gesetzliche Anpassungen erforderlich, um Telearbeit vermehrt zu fördern?</p><p>8. Führt Telearbeit zu einer erheblichen Senkung der Arbeitsplatzinfrastrukturkosten?</p><p>9. Wirkt sich vermehrte Telearbeit positiv auf die Verkehrsinfrastrukturkosten aus?</p><p>10. Ist Telearbeit geeignet, um die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber zu steigern, indem er das Familienleben fördert?</p>
- Die durch die Bundesangestellten verursachten Pendlerströme
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Gemäss Artikel 33 der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV; SR 172.220.111.31) besteht grundsätzlich für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung die Möglichkeit, Telearbeit zu leisten. Einzig gewisse Funktionen, deren Ausübung nur vor Ort möglich ist oder deren Aufgaben im Schichtbetrieb geleistet werden, sind hiervon ausgenommen.</p><p>2. Ja, zum Teil beträchtlich.</p><p>3. Die grossen bundesnahen Betriebe SBB, Post und Swisscom sind Gründungsmitglieder des Vereins "Work Smart Initiative". Der am 5. März 2015 gegründete Verein hat zum Ziel, die Schweizer Wirtschaft bei der Umsetzung von flexiblen Arbeitsformen zu unterstützen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur Gestaltung von flexiblem und ortsunabhängigem Arbeiten verpflichten sich die Unternehmen, motivierende Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeitenden zu schaffen, den Arbeitsmarkt besser zu erschliessen und Ressourcen sowie Infrastrukturen noch besser zu nutzen.</p><p>4. Der Bundesrat unterstützt den Einsatz von mobilen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung, indem er die entsprechenden personalrechtlichen Grundlagen geschaffen hat (vgl. Antwort zu Frage 1). Zudem wurde eine Teilstrategie "Mobile Arbeitsformen in der Bundesverwaltung" erarbeitet. Gestützt darauf werden verschiedene Massnahmen umgesetzt.</p><p>5. Der Arbeitgeber ist rechtlich nicht verpflichtet, Telearbeit zu gewähren. Ein ablehnender Entscheid sollte sich aber an den vom Eidgenössischen Personalamt definierten Kriterien, enthalten in den Richtlinien zur Telearbeit in der Bundesverwaltung vom 1. Januar 2014, orientieren. Die Richtlinien sind auf der bundesinternen Informationsplattform (Infopers) publiziert.</p><p>6. Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer bzw. -nehmerinnen nicht zur Unterzeichnung einer Vereinbarung für Home-Office verpflichten, wenn diese keine Telearbeit leisten wollen.</p><p>7. Die personalrechtlichen Voraussetzungen sind mit Artikel 33 VBPV geschaffen. Die Schaffung von weiteren Rechtsgrundlagen ist nicht nötig.</p><p>8. Die Anzahl persönlicher Arbeitsplätze vor Ort kann zwar mit dem vermehrten Einsatz von Telearbeit/Home-Office reduziert werden (Desksharing), "erheblich" sind die Kosteneinsparungen aber nicht.</p><p>9. Mitarbeitende, die regelmässig die Arbeitsform Home-Office praktizieren, leisten einen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen und privaten Verkehrs.</p><p>10. Die Personalstrategie 2016-2019 hat zum Ziel, dass die Bundesverwaltung als attraktive Arbeitgeberin moderne und flexible Arbeitsformen zur Verfügung stellt. Damit wird auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anlässlich der Jugendsession 2016 wurde die Projektidee Nr. 9 mit 150 gegen 10 Stimmen angenommen. Der Text hat den folgenden Inhalt: "Mit dem Ziel, die Pendlerströme zu reduzieren, handelt der Bund als vorbildlicher Arbeitgeber im Bereich Telearbeit."</p><p>Die Bundesverwaltung ist auf zahlreiche Standorte in den Agglomerationen, namentlich in Bern, aber auch in anderen Landesregionen, verteilt. Es ist klar, dass diese Standorte sowohl auf den Strassen als auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Pendlerströmen führen, wenn die Angestellten zur Arbeit fahren. Dasselbe gilt für die Unternehmen, die mehrheitlich dem Bund gehören, wie etwa die Swisscom oder die Post. Jede Person mit der Möglichkeit, einen oder mehrere Tage pro Woche zu Hause zu arbeiten, kommt ohne Nutzung der Strassen oder der Schienen aus und leistet so einen Beitrag zur Reduzierung der Fahrten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen, wobei mit "Arbeitgeber" immer der Bund und/oder die bundeseigenen Unternehmen gemeint sind:</p><p>1. Wie hoch ist der Anteil des Bundespersonals mit der Möglichkeit für Telearbeit an wenigstens einem Tag pro Woche?</p><p>2. Ist dieser Anteil von Departement zu Departement unterschiedlich?</p><p>3. Wie ist die Situation in den grossen bundeseigenen Unternehmen?</p><p>4. Wird Telearbeit vom Bund grundsätzlich unterstützt?</p><p>5. Verpflichtet der heutige gesetzliche Rahmen den Arbeitgeber, einer angestellten Person Telearbeit zu genehmigen, wenn sie darum ersucht und diese in Bezug auf ihre Aufgaben möglich ist?</p><p>6. Hat umgekehrt eine angestellte Person die Möglichkeit, Telearbeit zu verweigern?</p><p>7. Sind gesetzliche Anpassungen erforderlich, um Telearbeit vermehrt zu fördern?</p><p>8. Führt Telearbeit zu einer erheblichen Senkung der Arbeitsplatzinfrastrukturkosten?</p><p>9. Wirkt sich vermehrte Telearbeit positiv auf die Verkehrsinfrastrukturkosten aus?</p><p>10. Ist Telearbeit geeignet, um die Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber zu steigern, indem er das Familienleben fördert?</p>
- Die durch die Bundesangestellten verursachten Pendlerströme
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