Schaffung der Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen
- ShortId
-
16.4103
- Id
-
20164103
- Updated
-
28.07.2023 04:44
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung der Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen
- AdditionalIndexing
-
2811;08;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Migrationsdruck in Europa wird sich in den nächsten Jahren wohl eher verstärken als abnehmen. Bereits heute schützen sich deshalb zahlreiche Staaten mit verschiedenen baulichen Massnahmen zur besseren Kontrolle der Einreiseströme, namentlich auch zur Verhinderung illegaler Einreisen. Deutschland, Österreich, Ungarn, Spanien mögen als Beispiele hierfür dienen, welche zahlreiche Einrichtungen zur Abwehr von illegalen Einreisen erstellt haben. Der Bau von Grenzschutzanlagen dürfte in baulicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht ein schwieriges Unterfangen sein. Dies gilt namentlich in überbauten Gebieten wie Städten oder im Bereich von stark frequentierten Verkehrsachsen. Es ist deshalb ein Gebot vorausschauenden Handelns, rechtzeitig die erforderlichen Rechtsgrundlagen zum Bau solcher Grenzschutzanlagen zu erlassen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Brand 16.3820 festgehalten hat, spricht nicht in erster Linie das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage gegen die Erstellung von Grenzbefestigungsanlagen, sondern die Frage nach der praktischen Durchführbarkeit der Massnahme sowie ihr beschränkter Nutzen. Weiter hat der Bundesrat in obengenannter Antwort auch darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner bestehenden verfassungsmässigen Kompetenzen befristete bauliche Massnahmen im Grenzgebiet treffen kann, sollte es die Situation erfordern.</p><p>Ein Grenzzaun wäre ein sehr kostspieliges und kaum verhältnismässiges Mittel, um die illegale Migration einzudämmen. Zudem gilt es, mögliche Konflikte mit dem Schengener Grenzkodex zu vermeiden.</p><p>Der überwiegende Teil der Migranten, die das Grenzwachtkorps an der Südgrenze anhält, reist mit dem Zug ein. So werden rund 85 Prozent aller illegalen Aufenthalter im Tessin auf dem Bahnhof Chiasso aufgegriffen. Selbst in den Monaten, in denen der grösste Migrationsdruck herrschte, machten die Aufgriffe an der grünen Grenze dagegen lediglich 6,4 Prozent aus.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass angesichts der geringen Zahlen an illegalen Grenzübertritten an der grünen Grenze der Erlass von Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen zurzeit nicht gerechtfertigt wäre.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ohne Verzug Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen zu erlassen, wo sich solche als zweckmässig und notwendig erweisen. In der Antwort auf die Interpellation 16.3820 hat der Bundesrat unmissverständlich festgehalten, dass derzeit keine klaren Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzschutzanlagen bestehen und im Bedarfsfall solche nur aufgrund von notrechtlichen Kompetenzen erstellt werden können.</p>
- Schaffung der Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Migrationsdruck in Europa wird sich in den nächsten Jahren wohl eher verstärken als abnehmen. Bereits heute schützen sich deshalb zahlreiche Staaten mit verschiedenen baulichen Massnahmen zur besseren Kontrolle der Einreiseströme, namentlich auch zur Verhinderung illegaler Einreisen. Deutschland, Österreich, Ungarn, Spanien mögen als Beispiele hierfür dienen, welche zahlreiche Einrichtungen zur Abwehr von illegalen Einreisen erstellt haben. Der Bau von Grenzschutzanlagen dürfte in baulicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht ein schwieriges Unterfangen sein. Dies gilt namentlich in überbauten Gebieten wie Städten oder im Bereich von stark frequentierten Verkehrsachsen. Es ist deshalb ein Gebot vorausschauenden Handelns, rechtzeitig die erforderlichen Rechtsgrundlagen zum Bau solcher Grenzschutzanlagen zu erlassen.</p>
- <p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Brand 16.3820 festgehalten hat, spricht nicht in erster Linie das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage gegen die Erstellung von Grenzbefestigungsanlagen, sondern die Frage nach der praktischen Durchführbarkeit der Massnahme sowie ihr beschränkter Nutzen. Weiter hat der Bundesrat in obengenannter Antwort auch darauf hingewiesen, dass er im Rahmen seiner bestehenden verfassungsmässigen Kompetenzen befristete bauliche Massnahmen im Grenzgebiet treffen kann, sollte es die Situation erfordern.</p><p>Ein Grenzzaun wäre ein sehr kostspieliges und kaum verhältnismässiges Mittel, um die illegale Migration einzudämmen. Zudem gilt es, mögliche Konflikte mit dem Schengener Grenzkodex zu vermeiden.</p><p>Der überwiegende Teil der Migranten, die das Grenzwachtkorps an der Südgrenze anhält, reist mit dem Zug ein. So werden rund 85 Prozent aller illegalen Aufenthalter im Tessin auf dem Bahnhof Chiasso aufgegriffen. Selbst in den Monaten, in denen der grösste Migrationsdruck herrschte, machten die Aufgriffe an der grünen Grenze dagegen lediglich 6,4 Prozent aus.</p><p>Zusammenfassend ist der Bundesrat der Meinung, dass angesichts der geringen Zahlen an illegalen Grenzübertritten an der grünen Grenze der Erlass von Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen zurzeit nicht gerechtfertigt wäre.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ohne Verzug Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen zu erlassen, wo sich solche als zweckmässig und notwendig erweisen. In der Antwort auf die Interpellation 16.3820 hat der Bundesrat unmissverständlich festgehalten, dass derzeit keine klaren Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzschutzanlagen bestehen und im Bedarfsfall solche nur aufgrund von notrechtlichen Kompetenzen erstellt werden können.</p>
- Schaffung der Rechtsgrundlagen zum Bau von Grenzbefestigungsanlagen
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