Nationaler Aktionsplan zu Unternehmen und Menschenrechten. Internationale Entwicklungen
- ShortId
-
16.4105
- Id
-
20164105
- Updated
-
28.07.2023 04:43
- Language
-
de
- Title
-
Nationaler Aktionsplan zu Unternehmen und Menschenrechten. Internationale Entwicklungen
- AdditionalIndexing
-
15;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) präsentiert. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit und nach Massgabe des Verhältnismässigkeitsprinzips setzt der Bund seine Schutzpflicht mithilfe eines Smart Mix von rechtlich verbindlichen und nicht verbindlichen Massnahmen um. Die Gesamtheit der Massnahmen soll bei einer möglichst geringen Belastung der Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch in der Schweiz ansässige und/oder tätige Unternehmen gewährleisten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mögliche Regelungen in diesem Bereich international breit abgestützt sein sollen, um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu verhindern.</p><p>Im Rahmen der regelmässigen Überarbeitung des NAP wird der Bundesrat die regulatorischen Entwicklungen auf internationaler Ebene aufmerksam verfolgen. Wie im NAP steht, verfolgt der Bundesrat namentlich die Entwicklungen in der EU in Bezug auf die rechtsverbindliche Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen. Der Bundesrat hat insbesondere im Sinn, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, die sich an der Regelung der EU orientiert. Die Arbeiten werden beginnen, sobald die Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten besser bekannt sind. Ein zweites Beispiel betrifft den Zugang zu Rechtsmitteln. In Erfüllung des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 14.3663, "Zugang zu Wiedergutmachung", analysiert der Bundesrat die gerichtlichen und aussergerichtlichen Massnahmen anderer Staaten. Gestützt auf diese Analyse, die 2017 abgeschlossen werden sollte, wird der Bundesrat die Umsetzung allfälliger Massnahmen im Schweizer Kontext prüfen.</p><p>2. Für den Bundesrat ist klar, dass das Vertrauen in den internationalen Handel und in die Märkte nur geschaffen und erhalten werden kann, wenn die Menschenrechte eingehalten werden. Der NAP enthält gewisse neue Instrumente, die dieses Vertrauen stärken sollen, beispielsweise Sensibilisierungsmassnahmen, die sich an die Schlüsselakteure richten (Unternehmen, Schweizer Botschaften, Diplomaten), eine Auszeichnung für gute Praktiken, ein zentralisiertes CSR-Webportal für Fragen zu Wirtschaft und Menschenrechten oder die Schaffung einer Multi-Stakeholder-Gruppe, die die Umsetzung des Aktionsplans begleitet.</p><p>Darüber hinaus hat der Bundesrat im Rahmen des NAP seine Erwartungen an die Unternehmen klar zum Ausdruck gebracht. Er wird seine Sensibilisierungsarbeit weiterführen und mit den in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen im Gespräch bleiben, um die Berücksichtigung und Einhaltung der Menschenrechtsnormen bei allen ihren Aktivitäten zu fördern.</p><p>3. Die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte (am 2. März 2016 angenommen) sollen die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Leitprinzipien) durch die Mitgliedstaaten fördern, insbesondere durch die Erarbeitung nationaler Aktionspläne. Deren Ausarbeitung und Umsetzung ist eine der wichtigsten Empfehlungen. Mit der Verabschiedung des NAP hat die Schweiz diese Empfehlung erfüllt. Die übrigen Empfehlungen präzisieren oder ergänzen die Leitprinzipien. Die meisten Empfehlungen erfordern keine spezifischen Massnahmen, da sie bereits im Rahmen der geltenden Schweizer Rechtsordnung umgesetzt werden (z. B. in Bezug auf die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen oder die Kinderrechte). Die Umsetzung wird drei Jahre nach der Annahme der Empfehlungen überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut seinem Bericht über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom 9. Dezember 2016 (Nationaler Aktionsplan, NAP) versteht der Bundesrat die Anwendung der Leitprinzipien als kontinuierlichen Prozess, der sich den verändernden Herausforderungen anpassen muss und der massgeblich dazu beiträgt, allfälligen Zielkonflikten zwischen der Menschenrechts- und der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz vorzubeugen oder diese zu lösen. Der Bundesrat schreibt, dass der NAP alle vier Jahre angepasst wird, das nächste Mal also frühestens 2020. Allerdings haben auf internationaler Ebene zahlreiche Entwicklungen stattgefunden, oder sie finden gerade statt; Beispiele dafür sind der 2015 angenommene UK Modern Slavery Act, der entlang der Wertschöpfungskette Transparenzmassnahmen vorsieht, oder das vorgesehene Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und von auftraggebenden Unternehmen (loi sur le devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre), das in Frankreich vor der Annahme steht, oder die EU-Verordnung für eine verantwortungsvolle Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebieten, die Anfang 2017 angenommen werden sollte. Bereits 2014 hat der Bundesrat in einem rechtsvergleichenden Bericht erwähnt, dass im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes auf internationaler Ebene eine Tendenz zur Annahme von Transparenz- und Sorgfaltspflichtsregeln erkennbar sei.</p><p>Ich stelle die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Konsequenzen zieht er aus der Entwicklung der Regelungen zum Themenkomplex Unternehmen und Menschenrechte, die bei immer mehr wichtigen Handelspartnern der Schweiz feststellbar ist?</p><p>2. Anlässlich des UN-Forums zu Wirtschaft und Menschenrechten hat John Ruggie darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Unternehmen vermehrt ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte wahrnehmen, damit das Vertrauen in den Welthandel und die Märkte gestärkt wird. Wie gedenkt der Bundesrat dieses Vertrauen gegenüber in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen zu stärken?</p><p>3. Der Bundesrat betont, dass er mit dem NAP eines der Kernanliegen der Empfehlungen des Europarates über Unternehmen und Menschenrechte umsetzte (Ministerrat vom 2. März 2016). Allerdings hat mit der Annahme des NAP nur eine teilweise Umsetzung der erwähnten Empfehlungen stattgefunden. Wann und mit welchem Ansatz will der Bundesrat die anderen Empfehlungen des Europarates umsetzen?</p>
- Nationaler Aktionsplan zu Unternehmen und Menschenrechten. Internationale Entwicklungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat der Bundesrat am 9. Dezember 2016 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) präsentiert. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit und nach Massgabe des Verhältnismässigkeitsprinzips setzt der Bund seine Schutzpflicht mithilfe eines Smart Mix von rechtlich verbindlichen und nicht verbindlichen Massnahmen um. Die Gesamtheit der Massnahmen soll bei einer möglichst geringen Belastung der Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch in der Schweiz ansässige und/oder tätige Unternehmen gewährleisten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mögliche Regelungen in diesem Bereich international breit abgestützt sein sollen, um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu verhindern.</p><p>Im Rahmen der regelmässigen Überarbeitung des NAP wird der Bundesrat die regulatorischen Entwicklungen auf internationaler Ebene aufmerksam verfolgen. Wie im NAP steht, verfolgt der Bundesrat namentlich die Entwicklungen in der EU in Bezug auf die rechtsverbindliche Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen. Der Bundesrat hat insbesondere im Sinn, eine Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuarbeiten, die sich an der Regelung der EU orientiert. Die Arbeiten werden beginnen, sobald die Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten besser bekannt sind. Ein zweites Beispiel betrifft den Zugang zu Rechtsmitteln. In Erfüllung des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates 14.3663, "Zugang zu Wiedergutmachung", analysiert der Bundesrat die gerichtlichen und aussergerichtlichen Massnahmen anderer Staaten. Gestützt auf diese Analyse, die 2017 abgeschlossen werden sollte, wird der Bundesrat die Umsetzung allfälliger Massnahmen im Schweizer Kontext prüfen.</p><p>2. Für den Bundesrat ist klar, dass das Vertrauen in den internationalen Handel und in die Märkte nur geschaffen und erhalten werden kann, wenn die Menschenrechte eingehalten werden. Der NAP enthält gewisse neue Instrumente, die dieses Vertrauen stärken sollen, beispielsweise Sensibilisierungsmassnahmen, die sich an die Schlüsselakteure richten (Unternehmen, Schweizer Botschaften, Diplomaten), eine Auszeichnung für gute Praktiken, ein zentralisiertes CSR-Webportal für Fragen zu Wirtschaft und Menschenrechten oder die Schaffung einer Multi-Stakeholder-Gruppe, die die Umsetzung des Aktionsplans begleitet.</p><p>Darüber hinaus hat der Bundesrat im Rahmen des NAP seine Erwartungen an die Unternehmen klar zum Ausdruck gebracht. Er wird seine Sensibilisierungsarbeit weiterführen und mit den in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen im Gespräch bleiben, um die Berücksichtigung und Einhaltung der Menschenrechtsnormen bei allen ihren Aktivitäten zu fördern.</p><p>3. Die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte (am 2. März 2016 angenommen) sollen die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Leitprinzipien) durch die Mitgliedstaaten fördern, insbesondere durch die Erarbeitung nationaler Aktionspläne. Deren Ausarbeitung und Umsetzung ist eine der wichtigsten Empfehlungen. Mit der Verabschiedung des NAP hat die Schweiz diese Empfehlung erfüllt. Die übrigen Empfehlungen präzisieren oder ergänzen die Leitprinzipien. Die meisten Empfehlungen erfordern keine spezifischen Massnahmen, da sie bereits im Rahmen der geltenden Schweizer Rechtsordnung umgesetzt werden (z. B. in Bezug auf die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen oder die Kinderrechte). Die Umsetzung wird drei Jahre nach der Annahme der Empfehlungen überprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Laut seinem Bericht über die Schweizer Strategie zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vom 9. Dezember 2016 (Nationaler Aktionsplan, NAP) versteht der Bundesrat die Anwendung der Leitprinzipien als kontinuierlichen Prozess, der sich den verändernden Herausforderungen anpassen muss und der massgeblich dazu beiträgt, allfälligen Zielkonflikten zwischen der Menschenrechts- und der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz vorzubeugen oder diese zu lösen. Der Bundesrat schreibt, dass der NAP alle vier Jahre angepasst wird, das nächste Mal also frühestens 2020. Allerdings haben auf internationaler Ebene zahlreiche Entwicklungen stattgefunden, oder sie finden gerade statt; Beispiele dafür sind der 2015 angenommene UK Modern Slavery Act, der entlang der Wertschöpfungskette Transparenzmassnahmen vorsieht, oder das vorgesehene Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und von auftraggebenden Unternehmen (loi sur le devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d'ordre), das in Frankreich vor der Annahme steht, oder die EU-Verordnung für eine verantwortungsvolle Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebieten, die Anfang 2017 angenommen werden sollte. Bereits 2014 hat der Bundesrat in einem rechtsvergleichenden Bericht erwähnt, dass im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes auf internationaler Ebene eine Tendenz zur Annahme von Transparenz- und Sorgfaltspflichtsregeln erkennbar sei.</p><p>Ich stelle die folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Konsequenzen zieht er aus der Entwicklung der Regelungen zum Themenkomplex Unternehmen und Menschenrechte, die bei immer mehr wichtigen Handelspartnern der Schweiz feststellbar ist?</p><p>2. Anlässlich des UN-Forums zu Wirtschaft und Menschenrechten hat John Ruggie darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Unternehmen vermehrt ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte wahrnehmen, damit das Vertrauen in den Welthandel und die Märkte gestärkt wird. Wie gedenkt der Bundesrat dieses Vertrauen gegenüber in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen zu stärken?</p><p>3. Der Bundesrat betont, dass er mit dem NAP eines der Kernanliegen der Empfehlungen des Europarates über Unternehmen und Menschenrechte umsetzte (Ministerrat vom 2. März 2016). Allerdings hat mit der Annahme des NAP nur eine teilweise Umsetzung der erwähnten Empfehlungen stattgefunden. Wann und mit welchem Ansatz will der Bundesrat die anderen Empfehlungen des Europarates umsetzen?</p>
- Nationaler Aktionsplan zu Unternehmen und Menschenrechten. Internationale Entwicklungen
Back to List