Geologische Daten zum Untergrund

ShortId
16.4108
Id
20164108
Updated
25.06.2025 00:13
Language
de
Title
Geologische Daten zum Untergrund
AdditionalIndexing
36;04;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Nutzung des Untergrunds und deren Bedeutung nehmen zu und werden weiter zunehmen. Bis heute fehlt es aber meistenorts an einer sinnvollen Regulierung und Koordination dieser Tätigkeiten. Nutzungskonflikte sind voraussehbar, mögliche Potenziale können verhindert oder infrage gestellt werden, und spätere Korrekturmassnahmen sind mit erheblichen Kosten verbunden. Eines der Kernthemen im Rahmen der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) ist die Raumplanung im Untergrund. Damit Raumplanung im Untergrund stattfinden kann, bedarf es aber, wie auch in einem kürzlichen Gastkommentar in der "NZZ" dargelegt wurde, entsprechender raumbezogener Daten: Geoinformation. Ein Grossteil der geologischen Informationen liegt jedoch in der Datenherrschaft von Privaten und der Kantone. Und nur wenige Kantone verfügen über eine zeitgemässe Regelung der Nutzung des Untergrunds. Ebenfalls nur in einigen Kantonen gibt es Regelungen über das Erheben und die Nutzung von geologischen Daten, welche es den kantonalen Behörden erlauben, Private zur Einlieferung der Information zu verpflichten und diese zu Planungszwecken zu verwenden. Auch ist der Aufwand zum Erlangen dieser Informationen hoch und damit der Anreiz, solche Daten freizugeben, entsprechend klein.</p><p>Es besteht somit ein erheblicher Handlungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Freigabe, der Koordination und der einheitlichen Regulierung der geologischen Informationen im Untergrund. Ohne diese Daten bleibt die dringlich notwendige Raumplanung unter der Erdoberfläche schwierig und mangelhaft. Dafür braucht es den gewünschten Bericht.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche tatsächlichen, rechtlichen und allenfalls weiteren Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Raumplanung im Untergrund geschaffen werden müssen, damit die dafür notwendigen geologischen Informationen gesammelt und koordiniert zusammengeführt werden können. Das in Zusammenarbeit mit den Kantonen und allenfalls weiteren Akteuren.</p>
  • Geologische Daten zum Untergrund
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nutzung des Untergrunds und deren Bedeutung nehmen zu und werden weiter zunehmen. Bis heute fehlt es aber meistenorts an einer sinnvollen Regulierung und Koordination dieser Tätigkeiten. Nutzungskonflikte sind voraussehbar, mögliche Potenziale können verhindert oder infrage gestellt werden, und spätere Korrekturmassnahmen sind mit erheblichen Kosten verbunden. Eines der Kernthemen im Rahmen der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG II) ist die Raumplanung im Untergrund. Damit Raumplanung im Untergrund stattfinden kann, bedarf es aber, wie auch in einem kürzlichen Gastkommentar in der "NZZ" dargelegt wurde, entsprechender raumbezogener Daten: Geoinformation. Ein Grossteil der geologischen Informationen liegt jedoch in der Datenherrschaft von Privaten und der Kantone. Und nur wenige Kantone verfügen über eine zeitgemässe Regelung der Nutzung des Untergrunds. Ebenfalls nur in einigen Kantonen gibt es Regelungen über das Erheben und die Nutzung von geologischen Daten, welche es den kantonalen Behörden erlauben, Private zur Einlieferung der Information zu verpflichten und diese zu Planungszwecken zu verwenden. Auch ist der Aufwand zum Erlangen dieser Informationen hoch und damit der Anreiz, solche Daten freizugeben, entsprechend klein.</p><p>Es besteht somit ein erheblicher Handlungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Freigabe, der Koordination und der einheitlichen Regulierung der geologischen Informationen im Untergrund. Ohne diese Daten bleibt die dringlich notwendige Raumplanung unter der Erdoberfläche schwierig und mangelhaft. Dafür braucht es den gewünschten Bericht.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche tatsächlichen, rechtlichen und allenfalls weiteren Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Raumplanung im Untergrund geschaffen werden müssen, damit die dafür notwendigen geologischen Informationen gesammelt und koordiniert zusammengeführt werden können. Das in Zusammenarbeit mit den Kantonen und allenfalls weiteren Akteuren.</p>
    • Geologische Daten zum Untergrund

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