Alternativen zu Tierversuchen während der Ausbildung besser berücksichtigen

ShortId
16.4121
Id
20164121
Updated
28.07.2023 04:58
Language
de
Title
Alternativen zu Tierversuchen während der Ausbildung besser berücksichtigen
AdditionalIndexing
52;32;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren ist die Anzahl der Forschungsvorhaben mit Tierversuchen in öffentlichen Forschungseinrichtungen massiv angestiegen. Diese Entwicklung steht dem Verfassungsprinzip, die Würde des Tieres zu schützen, diametral entgegen. Belastende Tierversuche sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Art. 17 TSchG). Der Bund ist überdies verpflichtet, die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Alternativmethoden zu fördern (Art. 22 Abs. 2 TSchG).</p><p>Von grösster Bedeutung für einen neuen Ansatz in der Grundlagenforschung ist dabei die Unterrichtung künftiger Forschender in Sachen Alternativmethoden, und zwar bevor ihre Karriere bereits mit "Standard-Tierversuchen" zur Erlangung ihres Doktortitels beginnt. Dies ist auch im Sinne der Forschung, weil die Ergebnisse aus Tierexperimenten in vielen Fällen überbewertet werden, wie zwei aktuelle Studien zeigen (Vogt et al. 2016; Reichlin et al. 2016).</p>
  • <p>Zu den Empfehlungen des Bundesrates im Bericht zum Postulat 12.3660, "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche", wurden, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, bereits Massnahmen eingeleitet. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben Swissuniversities (Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen) beauftragt, einen Vorschlag für ein nationales 3R-Kompetenzzentrum auszuarbeiten. Das Konzept von Swissuniversities für ein nationales 3R-Kompetenzzentrum liegt vor. Danach sollen mit dem nationalen 3R-Kompetenzzentrum, welches sich im Wesentlichen aus Hochschulpartnern konstituiert, folgende Ziele erreicht werden:</p><p>- Das Thema "Forschung mit Tierversuchen" soll in den Hochschulen insbesondere in den biomedizinischen Wissenschaften ab Stufe Bachelor künftig noch stärker gewichtet und die Grundlagen der 3R-Prinzipen sollen in der Forschung und Ausbildung verankert und vermittelt werden.</p><p>- Die Ausbildung im Bereich der Tierversuche soll bei den Forschenden, bei den Mitgliedern der Tierversuchskommissionen und bei den zuständigen Vollzugsbehörden weiter intensiviert werden (z. B. das korrekte wissenschaftliche Vorgehen bei der Versuchsplanung oder die Beurteilung von Kriterien bei der Prüfung der Gesuchsunterlagen). Das BLV hat bereits in den vergangenen Jahren anlässlich der jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommissionen, für die Vollzugsorgane und für die Tierschutzbeauftragten jeweils das methodische Vorgehen zur Beurteilung der Gesuchsunterlagen thematisiert.</p><p>- Der Informationsaustausch, die Entwicklungen und die Förderstrategien sollen auf dem Gebiet der 3R schweizweit etabliert und verankert werden. Das 3R-Kompetenzzentrum soll insbesondere den inhaltlichen Austausch zwischen Forschenden und Forschungsinstitutionen national und international fördern, die verschiedenen Stakeholder, die mit 3R-Forschung befasst sind, miteinander vernetzen und in Dialoge einbeziehen.</p><p>- Die Wissenslücken in allen 3R-Bereichen sollen aufgedeckt und Forschungsprojekte, namentlich methodische Weiterentwicklungen, angestossen und gefördert werden.</p><p>Ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung des nationalen 3R-Kompetenzzentrums nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) soll im ersten Quartal 2017 beim SBFI eingereicht werden. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird voraussichtlich Ende 2017 über das Gesuch entscheiden. Die Unterstützung des nationalen 3R-Kompetenzzentrums durch den Bund soll im Rahmen der bestehenden Forschungsgelder erfolgen.</p><p>Der Bundesrat hat weiter vorgesehen, für die Umsetzung der 3R-Prinzipien in der Förderpraxis des Schweizerischen Nationalfonds ein geeignetes Reporting zu etablieren.</p><p>In der laufenden Revision der Tierschutzverordnung ist zudem eine Regelung vorgesehen, wonach jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, künftig einen Tierschutzbeauftragten oder eine Tierschutzbeauftragte für Tierversuche bestimmen muss. Deren Aufgabe soll darin bestehen, die Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zu unterstützen und die 3R-Prinzipien durch Beratung und proaktives Informieren in der Versuchsplanung zu verankern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat empfiehlt in seinem Bericht "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche" vom 1. Juli 2015 zu prüfen, wie das Thema 3R im Curriculum der Studierenden aufgenommen werden kann. Der Ankündigung sind bislang aber keine erkennbaren Taten gefolgt.</p><p>Der Bundesrat wird angesichts dieser Entwicklung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie setzt er die im Bericht vom 1. Juli 2015 gemachten Empfehlungen um?</p><p>2. Sieht er weitere Massnahmen und Möglichkeiten, um die Alternativmethoden in der Forschung besser zu verankern?</p><p>3. Welche Massnahmen ergreift er, damit das Thema 3R im Rahmen der Ausbildung zukünftiger Forschender effektiv mehr Gewicht erhält?</p>
  • Alternativen zu Tierversuchen während der Ausbildung besser berücksichtigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren ist die Anzahl der Forschungsvorhaben mit Tierversuchen in öffentlichen Forschungseinrichtungen massiv angestiegen. Diese Entwicklung steht dem Verfassungsprinzip, die Würde des Tieres zu schützen, diametral entgegen. Belastende Tierversuche sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Art. 17 TSchG). Der Bund ist überdies verpflichtet, die Entwicklung, Anerkennung und Anwendung von Alternativmethoden zu fördern (Art. 22 Abs. 2 TSchG).</p><p>Von grösster Bedeutung für einen neuen Ansatz in der Grundlagenforschung ist dabei die Unterrichtung künftiger Forschender in Sachen Alternativmethoden, und zwar bevor ihre Karriere bereits mit "Standard-Tierversuchen" zur Erlangung ihres Doktortitels beginnt. Dies ist auch im Sinne der Forschung, weil die Ergebnisse aus Tierexperimenten in vielen Fällen überbewertet werden, wie zwei aktuelle Studien zeigen (Vogt et al. 2016; Reichlin et al. 2016).</p>
    • <p>Zu den Empfehlungen des Bundesrates im Bericht zum Postulat 12.3660, "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche", wurden, soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen, bereits Massnahmen eingeleitet. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) haben Swissuniversities (Rektorenkonferenz der Schweizer Hochschulen) beauftragt, einen Vorschlag für ein nationales 3R-Kompetenzzentrum auszuarbeiten. Das Konzept von Swissuniversities für ein nationales 3R-Kompetenzzentrum liegt vor. Danach sollen mit dem nationalen 3R-Kompetenzzentrum, welches sich im Wesentlichen aus Hochschulpartnern konstituiert, folgende Ziele erreicht werden:</p><p>- Das Thema "Forschung mit Tierversuchen" soll in den Hochschulen insbesondere in den biomedizinischen Wissenschaften ab Stufe Bachelor künftig noch stärker gewichtet und die Grundlagen der 3R-Prinzipen sollen in der Forschung und Ausbildung verankert und vermittelt werden.</p><p>- Die Ausbildung im Bereich der Tierversuche soll bei den Forschenden, bei den Mitgliedern der Tierversuchskommissionen und bei den zuständigen Vollzugsbehörden weiter intensiviert werden (z. B. das korrekte wissenschaftliche Vorgehen bei der Versuchsplanung oder die Beurteilung von Kriterien bei der Prüfung der Gesuchsunterlagen). Das BLV hat bereits in den vergangenen Jahren anlässlich der jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen für Mitglieder der kantonalen Tierversuchskommissionen, für die Vollzugsorgane und für die Tierschutzbeauftragten jeweils das methodische Vorgehen zur Beurteilung der Gesuchsunterlagen thematisiert.</p><p>- Der Informationsaustausch, die Entwicklungen und die Förderstrategien sollen auf dem Gebiet der 3R schweizweit etabliert und verankert werden. Das 3R-Kompetenzzentrum soll insbesondere den inhaltlichen Austausch zwischen Forschenden und Forschungsinstitutionen national und international fördern, die verschiedenen Stakeholder, die mit 3R-Forschung befasst sind, miteinander vernetzen und in Dialoge einbeziehen.</p><p>- Die Wissenslücken in allen 3R-Bereichen sollen aufgedeckt und Forschungsprojekte, namentlich methodische Weiterentwicklungen, angestossen und gefördert werden.</p><p>Ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung des nationalen 3R-Kompetenzzentrums nach Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (SR 420.1) soll im ersten Quartal 2017 beim SBFI eingereicht werden. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird voraussichtlich Ende 2017 über das Gesuch entscheiden. Die Unterstützung des nationalen 3R-Kompetenzzentrums durch den Bund soll im Rahmen der bestehenden Forschungsgelder erfolgen.</p><p>Der Bundesrat hat weiter vorgesehen, für die Umsetzung der 3R-Prinzipien in der Förderpraxis des Schweizerischen Nationalfonds ein geeignetes Reporting zu etablieren.</p><p>In der laufenden Revision der Tierschutzverordnung ist zudem eine Regelung vorgesehen, wonach jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, künftig einen Tierschutzbeauftragten oder eine Tierschutzbeauftragte für Tierversuche bestimmen muss. Deren Aufgabe soll darin bestehen, die Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zu unterstützen und die 3R-Prinzipien durch Beratung und proaktives Informieren in der Versuchsplanung zu verankern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat empfiehlt in seinem Bericht "Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche" vom 1. Juli 2015 zu prüfen, wie das Thema 3R im Curriculum der Studierenden aufgenommen werden kann. Der Ankündigung sind bislang aber keine erkennbaren Taten gefolgt.</p><p>Der Bundesrat wird angesichts dieser Entwicklung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie setzt er die im Bericht vom 1. Juli 2015 gemachten Empfehlungen um?</p><p>2. Sieht er weitere Massnahmen und Möglichkeiten, um die Alternativmethoden in der Forschung besser zu verankern?</p><p>3. Welche Massnahmen ergreift er, damit das Thema 3R im Rahmen der Ausbildung zukünftiger Forschender effektiv mehr Gewicht erhält?</p>
    • Alternativen zu Tierversuchen während der Ausbildung besser berücksichtigen

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