Vielfältige Schweiz. Vielfältiges Parlament

ShortId
16.4128
Id
20164128
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Vielfältige Schweiz. Vielfältiges Parlament
AdditionalIndexing
0421;28;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist traditionell stolz auf ihre Vielfältigkeit, die verschiedenen Sprachen, Kulturen und Landesteile. Dies ist auch in der Präambel der Bundesverfassung ausdrücklich mit dem Satz "im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben" festgehalten.</p><p>Im Parlament spiegelt sich diese Vielfalt jedoch nur begrenzt. Einige Bevölkerungsgruppen sind übervertreten, andere massiv untervertreten. So hat der Frauenanteil im Ständerat auf tiefem Niveau sogar abgenommen und stagniert im Nationalrat bei rund einem Drittel.</p><p>Zudem ist auch die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen im Parlament klar untervertreten (Bevölkerungsanteil: 26,7 Prozent, Anteil im Parlament: 14,6 Prozent). Die grosse Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist zwischen 40 und 64 Jahre alt (78,5 Prozent). Der Anteil der über 64-Jährigen liegt bei 6,9 Prozent. Gemäss Bevölkerungsstatistik sind in der Schweiz 17,9 Prozent über 64 Jahre alt.</p><p>Auch andere Gruppen sind massiv untervertreten. So haben 80 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 30 bis 40 Jahren einen Migrationshintergrund. Eine Umfrage der Dachverbände der Lehrerschaft der Deutschschweiz und der Romandie, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz und Syndacat des enseignants romands, hat demgegenüber gezeigt, dass gerade einmal 10 Prozent der Politikerinnen und Politiker im Bundesparlament einen Migrationshintergrund haben.</p><p>Selbst eine Revision des Wahlrechts könnte diese Untervertretung nicht einfach beheben. Es braucht dafür eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung.</p>
  • <p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Gemäss Artikel 149 der Bundesverfassung (SR 101) besteht der Nationalrat aus 200 Abgeordneten des Volkes. Diese werden in direkter Wahl grundsätzlich im Proporz bestimmt, wobei jeder Kanton einen Wahlkreis bildet. Alle Stimmberechtigten sind in den Nationalrat wählbar (Art. 143 der Bundesverfassung). Der Ständerat setzt sich gemäss Artikel 150 der Bundesverfassung aus 46 Abgeordneten der Kantone zusammen, deren Wahl abschliessend vom Kanton geregelt wird. Der Ständerat darf als die politische Repräsentation der Kantone bezeichnet werden. Demgegenüber sind die Mitglieder des Nationalrates im verfassungsmässigen Sinne weder Vertreterinnen und Vertreter von Landesteilen noch gar von Bevölkerungsgruppen in dem von der Interpellantin dargestellten Sinne. Vielmehr repräsentieren sie die Gesamtbevölkerung der Schweiz. Dem Bundesrat steht es nicht zu, die Zusammensetzung der Bundesversammlung zu bewerten. Aufgabe des Bundesrates ist es, die Stimmberechtigten über den Inhalt und das Verfahren der Wahlen und Abstimmungen (vgl. dazu insbesondere die Art. 10a, 11 und 34 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte; SR 161.1) zu informieren.</p><p>2. Es ist an den Parteien und kandidierenden Gruppierungen, den Stimmberechtigten konkrete Wahlvorschläge zu unterbreiten. Bei deren Zusammensetzung sind sie frei in der Berücksichtigung allfälliger soziodemografischer Kriterien oder anderer Merkmale. Wie der Bericht des Bundesrates vom 11. November 2015 an den Nationalrat über die Gesamterneuerungswahlen für die 50. Legislaturperiode (15.067) ausführlich darlegt, haben zahlreiche Parteien denn auch in diversen Kantonen den Wählerinnen und Wählern spezielle Listen mit Blick auf besondere Merkmale und Kriterien (beispielsweise Junge, Migrantinnen und Migranten, Secondos, Auslandschweizer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Autofahrer usw.) unterbreitet. Wie der Bundesrat zuletzt in seiner Antwort auf das Postulat Feri Yvonne 15.3517 ausgeführt hat, versucht er aber die kandidierenden Gruppierungen für eine angemessene Frauenvertretung zu sensibilisieren. In diesem Sinne verwies die Bundeskanzlei namentlich in ihrem "Leitfaden für kandidierende Gruppierungen" auf mögliche Massnahmen im Rahmen der Listengestaltung, um entsprechende Kandidaturen zu fördern. In der Antwort auf das Postulat Feri Yvonne verweist der Bundesrat auf diesen Leitfaden. Diese Massnahmen gelten sinngemäss auch für den Fall, dass bei der Förderung von Kandidaturen andere soziodemografische Merkmale im Vordergrund stehen sollen. Schliesslich ist sich der Bundesrat der Bedeutung des politischen Engagements der Jugendlichen bewusst. Gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (SR 446.1) hat er Projekte für die Förderung ihrer politischen Partizipation stärker unterstützt. Auf dieser Grundlage kann zum Beispiel die eidgenössische Jugendsession in ihrer heutigen Form stattfinden. In diesem Sinne vermag der Bundesrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf zu erkennen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die nichtrepräsentative Vertretung vieler Bevölkerungsgruppen im Parlament? Welche Auswirkungen hat die nichtrepräsentative Vertretung auf die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der demokratischen Institutionen?</p><p>2. Welche Massnahmen ist er bereit zu ergreifen, um eine angemessenere Vertretung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu erreichen?</p>
  • Vielfältige Schweiz. Vielfältiges Parlament
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist traditionell stolz auf ihre Vielfältigkeit, die verschiedenen Sprachen, Kulturen und Landesteile. Dies ist auch in der Präambel der Bundesverfassung ausdrücklich mit dem Satz "im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben" festgehalten.</p><p>Im Parlament spiegelt sich diese Vielfalt jedoch nur begrenzt. Einige Bevölkerungsgruppen sind übervertreten, andere massiv untervertreten. So hat der Frauenanteil im Ständerat auf tiefem Niveau sogar abgenommen und stagniert im Nationalrat bei rund einem Drittel.</p><p>Zudem ist auch die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen im Parlament klar untervertreten (Bevölkerungsanteil: 26,7 Prozent, Anteil im Parlament: 14,6 Prozent). Die grosse Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist zwischen 40 und 64 Jahre alt (78,5 Prozent). Der Anteil der über 64-Jährigen liegt bei 6,9 Prozent. Gemäss Bevölkerungsstatistik sind in der Schweiz 17,9 Prozent über 64 Jahre alt.</p><p>Auch andere Gruppen sind massiv untervertreten. So haben 80 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 30 bis 40 Jahren einen Migrationshintergrund. Eine Umfrage der Dachverbände der Lehrerschaft der Deutschschweiz und der Romandie, Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz und Syndacat des enseignants romands, hat demgegenüber gezeigt, dass gerade einmal 10 Prozent der Politikerinnen und Politiker im Bundesparlament einen Migrationshintergrund haben.</p><p>Selbst eine Revision des Wahlrechts könnte diese Untervertretung nicht einfach beheben. Es braucht dafür eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung.</p>
    • <p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Gemäss Artikel 149 der Bundesverfassung (SR 101) besteht der Nationalrat aus 200 Abgeordneten des Volkes. Diese werden in direkter Wahl grundsätzlich im Proporz bestimmt, wobei jeder Kanton einen Wahlkreis bildet. Alle Stimmberechtigten sind in den Nationalrat wählbar (Art. 143 der Bundesverfassung). Der Ständerat setzt sich gemäss Artikel 150 der Bundesverfassung aus 46 Abgeordneten der Kantone zusammen, deren Wahl abschliessend vom Kanton geregelt wird. Der Ständerat darf als die politische Repräsentation der Kantone bezeichnet werden. Demgegenüber sind die Mitglieder des Nationalrates im verfassungsmässigen Sinne weder Vertreterinnen und Vertreter von Landesteilen noch gar von Bevölkerungsgruppen in dem von der Interpellantin dargestellten Sinne. Vielmehr repräsentieren sie die Gesamtbevölkerung der Schweiz. Dem Bundesrat steht es nicht zu, die Zusammensetzung der Bundesversammlung zu bewerten. Aufgabe des Bundesrates ist es, die Stimmberechtigten über den Inhalt und das Verfahren der Wahlen und Abstimmungen (vgl. dazu insbesondere die Art. 10a, 11 und 34 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte; SR 161.1) zu informieren.</p><p>2. Es ist an den Parteien und kandidierenden Gruppierungen, den Stimmberechtigten konkrete Wahlvorschläge zu unterbreiten. Bei deren Zusammensetzung sind sie frei in der Berücksichtigung allfälliger soziodemografischer Kriterien oder anderer Merkmale. Wie der Bericht des Bundesrates vom 11. November 2015 an den Nationalrat über die Gesamterneuerungswahlen für die 50. Legislaturperiode (15.067) ausführlich darlegt, haben zahlreiche Parteien denn auch in diversen Kantonen den Wählerinnen und Wählern spezielle Listen mit Blick auf besondere Merkmale und Kriterien (beispielsweise Junge, Migrantinnen und Migranten, Secondos, Auslandschweizer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Autofahrer usw.) unterbreitet. Wie der Bundesrat zuletzt in seiner Antwort auf das Postulat Feri Yvonne 15.3517 ausgeführt hat, versucht er aber die kandidierenden Gruppierungen für eine angemessene Frauenvertretung zu sensibilisieren. In diesem Sinne verwies die Bundeskanzlei namentlich in ihrem "Leitfaden für kandidierende Gruppierungen" auf mögliche Massnahmen im Rahmen der Listengestaltung, um entsprechende Kandidaturen zu fördern. In der Antwort auf das Postulat Feri Yvonne verweist der Bundesrat auf diesen Leitfaden. Diese Massnahmen gelten sinngemäss auch für den Fall, dass bei der Förderung von Kandidaturen andere soziodemografische Merkmale im Vordergrund stehen sollen. Schliesslich ist sich der Bundesrat der Bedeutung des politischen Engagements der Jugendlichen bewusst. Gestützt auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (SR 446.1) hat er Projekte für die Förderung ihrer politischen Partizipation stärker unterstützt. Auf dieser Grundlage kann zum Beispiel die eidgenössische Jugendsession in ihrer heutigen Form stattfinden. In diesem Sinne vermag der Bundesrat keinen zusätzlichen Handlungsbedarf zu erkennen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die nichtrepräsentative Vertretung vieler Bevölkerungsgruppen im Parlament? Welche Auswirkungen hat die nichtrepräsentative Vertretung auf die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der demokratischen Institutionen?</p><p>2. Welche Massnahmen ist er bereit zu ergreifen, um eine angemessenere Vertretung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu erreichen?</p>
    • Vielfältige Schweiz. Vielfältiges Parlament

Back to List