Branchenspezifische Massnahmen für ältere Arbeitnehmende

ShortId
16.4139
Id
20164139
Updated
28.07.2023 04:50
Language
de
Title
Branchenspezifische Massnahmen für ältere Arbeitnehmende
AdditionalIndexing
44;15;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für ältere Arbeitnehmende wird es immer schwieriger, im Arbeitsmarkt erfolgreich zu bestehen. Die unterschiedlichen Gründe dafür sind berufs- und branchenspezifisch geprägt. Als Beispiel seien Digitalisierung, Schichtbetrieb, körperliche und gesundheitliche Belastung, schneller Wissenszuwachs und auch das höhere Lohnniveau genannt. Um die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden bis zu ihrer Pensionierung aufrechtzuerhalten, braucht es branchenspezifische Massnahmen. Diese müssen gemeinsam mit den Berufs- und Branchenverbänden erarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen praxisnah, möglichst rasch umsetzbar und auf die jeweilige Branche zugeschnitten sein.</p>
  • <p>Ältere Arbeitnehmende sind in der Schweiz sowie im internationalen Vergleich insgesamt sehr gut in den Arbeitsmarkt integriert. Ihre Erwerbstätigenquote ist in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich gestiegen. Einerseits ist dies der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit zu verdanken, und andererseits konnte der Trend zur Frühpensionierung bei Männern gestoppt werden. Ausserdem sind ältere Arbeitnehmende häufiger als jüngere in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Ihr Risiko, durch Entlassung oder Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich.</p><p>Trotz der insgesamt positiven Situation sind ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt auch mit Schwierigkeiten konfrontiert. Während ihr Risiko, arbeitslos zu werden, unterdurchschnittlich ist, ist es für Ältere oft schwieriger als für Jüngere, eine neue Stelle zu finden. Ältere Arbeitnehmende stehen daher explizit im Zentrum eines Handlungsfeldes der Fachkräfte-Initiative. Der Bund hat unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner im April 2015 und im April 2016 zwei nationale Konferenzen zum Thema "ältere Arbeitnehmende" durchgeführt. Im Rahmen dieser Konferenzen haben die Verbundpartner eine umfassende Auslegeordnung mehrerer Massnahmen vorgenommen. Im Frühjahr 2017 ist die nächste Konferenz geplant.</p><p>Die Verbundpartner der nationalen Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" setzten sich gemeinsam für die Schaffung einer altersfreundlichen Erwerbsarbeitskultur ein. Zudem werden sowohl ältere Arbeitnehmende als auch Unternehmen im Umgang mit älteren Arbeitnehmenden über Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen unterstützt (Qualifizierung, Gesundheit, Integration u. a.). So stehen zahlreiche Praxisbeispiele auf der Website "Fachkräfte Schweiz" zur Verfügung, an denen sich Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber orientieren können, um Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erwirken.</p><p>Die Verbundpartner sind sich einig, dass für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit auch das lebenslange Lernen zentral ist. Weiterbildung trägt dazu bei, dass Arbeitnehmende mit dem permanenten Wandel der Arbeitswelt Schritt halten und ihre Kompetenzen im Einklang mit der Nachfrage am Arbeitsmarkt weiterentwickeln können. Entsprechende Massnahmen wurden bereits an der ersten Konferenz verabschiedet. Die Sozialpartner bekräftigten ihr Bestreben, ihre Mitgliederverbände hinsichtlich der zentralen Bedeutung von Standortbestimmungen und Weiterqualifizierung zu sensibilisieren, um Weiterbildungsangebot und -nachfrage in den jeweiligen Bildungsinstituten der Berufs- und Branchenverbände zu erhöhen. Bund und Kantone tragen ergänzend dazu bei, entsprechende Angebote sichtbar zu machen. In erster Linie stehen jedoch die Arbeitnehmenden in der Verantwortung, sich mit dem Erhalt und der Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen auseinanderzusetzen und entsprechende Angebote zu nutzen. Zahlreiche Gesamtarbeitsverträge (GAV) enthalten bereits heute Weiterbildungs- sowie Schutzbestimmungen. Bei Verhandlungen zu neuen oder zur Verlängerung bestehender GAV werden diese Bestimmungen fortlaufend geprüft und gegebenenfalls verstärkt.</p><p>Aufgrund der grundsätzlich guten Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden und aufgrund der breitabgestützten und weitreichenden laufenden Bestrebungen zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmender sieht der Bundesrat keinen Bedarf für die Prüfung weiterer Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, berufs- und branchenspezifische Massnahmen zu prüfen, um Arbeitnehmende möglichst bis zur Erreichung des Pensionsalters im Arbeitsmarkt halten zu können.</p>
  • Branchenspezifische Massnahmen für ältere Arbeitnehmende
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für ältere Arbeitnehmende wird es immer schwieriger, im Arbeitsmarkt erfolgreich zu bestehen. Die unterschiedlichen Gründe dafür sind berufs- und branchenspezifisch geprägt. Als Beispiel seien Digitalisierung, Schichtbetrieb, körperliche und gesundheitliche Belastung, schneller Wissenszuwachs und auch das höhere Lohnniveau genannt. Um die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden bis zu ihrer Pensionierung aufrechtzuerhalten, braucht es branchenspezifische Massnahmen. Diese müssen gemeinsam mit den Berufs- und Branchenverbänden erarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen praxisnah, möglichst rasch umsetzbar und auf die jeweilige Branche zugeschnitten sein.</p>
    • <p>Ältere Arbeitnehmende sind in der Schweiz sowie im internationalen Vergleich insgesamt sehr gut in den Arbeitsmarkt integriert. Ihre Erwerbstätigenquote ist in den letzten beiden Jahrzehnten deutlich gestiegen. Einerseits ist dies der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit zu verdanken, und andererseits konnte der Trend zur Frühpensionierung bei Männern gestoppt werden. Ausserdem sind ältere Arbeitnehmende häufiger als jüngere in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Ihr Risiko, durch Entlassung oder Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich.</p><p>Trotz der insgesamt positiven Situation sind ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt auch mit Schwierigkeiten konfrontiert. Während ihr Risiko, arbeitslos zu werden, unterdurchschnittlich ist, ist es für Ältere oft schwieriger als für Jüngere, eine neue Stelle zu finden. Ältere Arbeitnehmende stehen daher explizit im Zentrum eines Handlungsfeldes der Fachkräfte-Initiative. Der Bund hat unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner im April 2015 und im April 2016 zwei nationale Konferenzen zum Thema "ältere Arbeitnehmende" durchgeführt. Im Rahmen dieser Konferenzen haben die Verbundpartner eine umfassende Auslegeordnung mehrerer Massnahmen vorgenommen. Im Frühjahr 2017 ist die nächste Konferenz geplant.</p><p>Die Verbundpartner der nationalen Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" setzten sich gemeinsam für die Schaffung einer altersfreundlichen Erwerbsarbeitskultur ein. Zudem werden sowohl ältere Arbeitnehmende als auch Unternehmen im Umgang mit älteren Arbeitnehmenden über Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen unterstützt (Qualifizierung, Gesundheit, Integration u. a.). So stehen zahlreiche Praxisbeispiele auf der Website "Fachkräfte Schweiz" zur Verfügung, an denen sich Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber orientieren können, um Verbesserungen im Arbeitsalltag zu erwirken.</p><p>Die Verbundpartner sind sich einig, dass für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit auch das lebenslange Lernen zentral ist. Weiterbildung trägt dazu bei, dass Arbeitnehmende mit dem permanenten Wandel der Arbeitswelt Schritt halten und ihre Kompetenzen im Einklang mit der Nachfrage am Arbeitsmarkt weiterentwickeln können. Entsprechende Massnahmen wurden bereits an der ersten Konferenz verabschiedet. Die Sozialpartner bekräftigten ihr Bestreben, ihre Mitgliederverbände hinsichtlich der zentralen Bedeutung von Standortbestimmungen und Weiterqualifizierung zu sensibilisieren, um Weiterbildungsangebot und -nachfrage in den jeweiligen Bildungsinstituten der Berufs- und Branchenverbände zu erhöhen. Bund und Kantone tragen ergänzend dazu bei, entsprechende Angebote sichtbar zu machen. In erster Linie stehen jedoch die Arbeitnehmenden in der Verantwortung, sich mit dem Erhalt und der Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen auseinanderzusetzen und entsprechende Angebote zu nutzen. Zahlreiche Gesamtarbeitsverträge (GAV) enthalten bereits heute Weiterbildungs- sowie Schutzbestimmungen. Bei Verhandlungen zu neuen oder zur Verlängerung bestehender GAV werden diese Bestimmungen fortlaufend geprüft und gegebenenfalls verstärkt.</p><p>Aufgrund der grundsätzlich guten Arbeitsmarktintegration von älteren Arbeitnehmenden und aufgrund der breitabgestützten und weitreichenden laufenden Bestrebungen zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Arbeitnehmender sieht der Bundesrat keinen Bedarf für die Prüfung weiterer Massnahmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, berufs- und branchenspezifische Massnahmen zu prüfen, um Arbeitnehmende möglichst bis zur Erreichung des Pensionsalters im Arbeitsmarkt halten zu können.</p>
    • Branchenspezifische Massnahmen für ältere Arbeitnehmende

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