Psychiatrische Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen

ShortId
16.4140
Id
20164140
Updated
28.07.2023 04:49
Language
de
Title
Psychiatrische Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen
AdditionalIndexing
2811;2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Minderjährige Flüchtlinge, insbesondere diejenigen, welche nicht in Begleitung von Familienangehörigen unterwegs sind, sind grossen Belastungen ausgesetzt. Obwohl es dazu wenige Studien gibt, ist zu vermuten, dass ein beträchtlicher Teil der minderjährigen Flüchtlinge unter psychischen Erkrankungen leidet. Neben der Deckung der elementaren Grundbedürfnisse brauchen die minderjährigen Flüchtlinge in einem besonderen Mass Unterstützung und Betreuung. Wichtig ist auch, dass sie möglichst rasch in Bezug auf allenfalls vorhandene psychische Erkrankungen abgeklärt und behandelt werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Bildungs- und Integrationsmassnahmen gelingen können.</p>
  • <p>1. Den Verantwortlichen ist das erhöhte Erkrankungsrisiko von minderjährigen Asylsuchenden in Bezug auf psychische Krankheiten bewusst. Das medizinisch geschulte Fachpersonal vor Ort sowie das Betreuungspersonal nimmt daher regelmässig an Weiterbildungen und Tagungen auch zum Thema Gesundheit und Migration teil, womit der medizinischen Aktualität und der Vernetzung mit den involvierten Berufs- und Fachgruppen Rechnung getragen wird.</p><p>2. Die Asylsuchenden werden im Rahmen der grenzsanitarischen Massnahmen motiviert, bei gesundheitlichen Beschwerden die Gesundheitssprechstunde im Bundesasylzentrum aufzusuchen. Diese wird von qualifizierten Pflegefachpersonen betrieben. Je nach Bedarf überweisen diese die Asylsuchenden an den Arzt, ans Spital oder an eine psychiatrische Notfallstation. Diese Stellen leiten in der Folge die notwendige und allenfalls weiterführende Therapie ein. Die Initiierung einer doch meist langfristigen psychiatrischen Therapie und Begleitung ist aufgrund der in den meisten Fällen kurzen Aufenthaltsdauer in den Unterkünften des Bundes aus Gründen der Kontinuität wenig sinnvoll. In Ausnahmefällen wird, soweit von den Fachpersonen (z. B. Psychiater) als notwendig und dringlich indiziert, eine psychiatrische Betreuung oder Krisenintervention auch während des Aufenthalts in den Unterkünften des Bundes geprüft.</p><p>3. In den Zentren des Bundes wird in der Gesundheitsversorgung medizinisch ausgebildetes Fachpersonal angestellt. Auch die mit der Betreuung der Asylsuchenden betrauten Personen sind sich der Thematik der traumatisierten minderjährigen Asylsuchenden bewusst und weisen die Gesuchsteller an das medizinische Fachpersonal weiter, soweit sie ihrerseits Feststellungen machen, die auf eine psychische Erkrankung hinweisen könnten.</p><p>4. Mit einem für das Jahr 2017 vorgesehenen Pilotprojekt soll die Unterbringungs- und Betreuungsstruktur von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden auf Bundesebene analysiert und gegebenenfalls anschliessend angepasst werden. Ziel ist es, eine altersgerechte Betreuung und Unterbringung in den Bundeszentren sicherzustellen.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt im Rahmen des Engagements für die Integration von traumatisierten Asylsuchenden Einrichtungen für traumatisierte Personen, wie beispielsweise den Verbund der fünf Therapiestellen für Folter- und Kriegsopfer. Weiter lancierte das SEM diesen Frühling das von 2016 bis 2018 laufende Pilotprojekt "Zugänge schaffen": Ziel des Projekts ist, mittels Einsatzes von interkulturell Dolmetschenden den Zugang von psychiatrisch-psychotherapeutischen Therapieangeboten für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in den bestehenden Institutionen zu erleichtern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist den Verantwortlichen bewusst, dass bei minderjährigen Flüchtlingen ein grosses Risiko für psychische Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Angststörungen besteht?</p><p>2. Wird im Rahmen der grenzsanitarischen Untersuchungen auf Zeichen geachtet, welche auf psychische Belastungen hindeuten könnten? Und wird in der Folge eine weiterführende Diagnostik eingeleitet?</p><p>3. Ist das Personal in den Empfangszentren und Asylunterkünften auf mögliche psychische Krankheitszeichen sensibilisiert?</p><p>4. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um den besonderen Bedürfnissen von psychisch kranken Flüchtlingen gerecht zu werden?</p>
  • Psychiatrische Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Minderjährige Flüchtlinge, insbesondere diejenigen, welche nicht in Begleitung von Familienangehörigen unterwegs sind, sind grossen Belastungen ausgesetzt. Obwohl es dazu wenige Studien gibt, ist zu vermuten, dass ein beträchtlicher Teil der minderjährigen Flüchtlinge unter psychischen Erkrankungen leidet. Neben der Deckung der elementaren Grundbedürfnisse brauchen die minderjährigen Flüchtlinge in einem besonderen Mass Unterstützung und Betreuung. Wichtig ist auch, dass sie möglichst rasch in Bezug auf allenfalls vorhandene psychische Erkrankungen abgeklärt und behandelt werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Bildungs- und Integrationsmassnahmen gelingen können.</p>
    • <p>1. Den Verantwortlichen ist das erhöhte Erkrankungsrisiko von minderjährigen Asylsuchenden in Bezug auf psychische Krankheiten bewusst. Das medizinisch geschulte Fachpersonal vor Ort sowie das Betreuungspersonal nimmt daher regelmässig an Weiterbildungen und Tagungen auch zum Thema Gesundheit und Migration teil, womit der medizinischen Aktualität und der Vernetzung mit den involvierten Berufs- und Fachgruppen Rechnung getragen wird.</p><p>2. Die Asylsuchenden werden im Rahmen der grenzsanitarischen Massnahmen motiviert, bei gesundheitlichen Beschwerden die Gesundheitssprechstunde im Bundesasylzentrum aufzusuchen. Diese wird von qualifizierten Pflegefachpersonen betrieben. Je nach Bedarf überweisen diese die Asylsuchenden an den Arzt, ans Spital oder an eine psychiatrische Notfallstation. Diese Stellen leiten in der Folge die notwendige und allenfalls weiterführende Therapie ein. Die Initiierung einer doch meist langfristigen psychiatrischen Therapie und Begleitung ist aufgrund der in den meisten Fällen kurzen Aufenthaltsdauer in den Unterkünften des Bundes aus Gründen der Kontinuität wenig sinnvoll. In Ausnahmefällen wird, soweit von den Fachpersonen (z. B. Psychiater) als notwendig und dringlich indiziert, eine psychiatrische Betreuung oder Krisenintervention auch während des Aufenthalts in den Unterkünften des Bundes geprüft.</p><p>3. In den Zentren des Bundes wird in der Gesundheitsversorgung medizinisch ausgebildetes Fachpersonal angestellt. Auch die mit der Betreuung der Asylsuchenden betrauten Personen sind sich der Thematik der traumatisierten minderjährigen Asylsuchenden bewusst und weisen die Gesuchsteller an das medizinische Fachpersonal weiter, soweit sie ihrerseits Feststellungen machen, die auf eine psychische Erkrankung hinweisen könnten.</p><p>4. Mit einem für das Jahr 2017 vorgesehenen Pilotprojekt soll die Unterbringungs- und Betreuungsstruktur von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden auf Bundesebene analysiert und gegebenenfalls anschliessend angepasst werden. Ziel ist es, eine altersgerechte Betreuung und Unterbringung in den Bundeszentren sicherzustellen.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt im Rahmen des Engagements für die Integration von traumatisierten Asylsuchenden Einrichtungen für traumatisierte Personen, wie beispielsweise den Verbund der fünf Therapiestellen für Folter- und Kriegsopfer. Weiter lancierte das SEM diesen Frühling das von 2016 bis 2018 laufende Pilotprojekt "Zugänge schaffen": Ziel des Projekts ist, mittels Einsatzes von interkulturell Dolmetschenden den Zugang von psychiatrisch-psychotherapeutischen Therapieangeboten für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich in den bestehenden Institutionen zu erleichtern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist den Verantwortlichen bewusst, dass bei minderjährigen Flüchtlingen ein grosses Risiko für psychische Erkrankungen wie posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Angststörungen besteht?</p><p>2. Wird im Rahmen der grenzsanitarischen Untersuchungen auf Zeichen geachtet, welche auf psychische Belastungen hindeuten könnten? Und wird in der Folge eine weiterführende Diagnostik eingeleitet?</p><p>3. Ist das Personal in den Empfangszentren und Asylunterkünften auf mögliche psychische Krankheitszeichen sensibilisiert?</p><p>4. Welche Vorkehrungen werden getroffen, um den besonderen Bedürfnissen von psychisch kranken Flüchtlingen gerecht zu werden?</p>
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