Die Post als Online-Bettwarenhandlung?

ShortId
16.4144
Id
20164144
Updated
28.07.2023 04:51
Language
de
Title
Die Post als Online-Bettwarenhandlung?
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Nationalrat hat 2015 ein Postulat der KVF-N überwiesen, das ein "massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post" verlangt. Hinsichtlich dieses Postulates hat der Bundesrat in den strategischen Zielen für die Schweizerische Post AG 2017-2020 unter anderem festgestellt, dass die Post mit der Ende 2015 lancierten Neupositionierung ihre Drittprodukte bis Ende 2016 massvoll ausgestalten wird.</p><p>Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat darauf, das Angebot von Drittprodukten in den strategischen Zielen der Post festzulegen.</p><p>Ein Blick auf den Online-Shop der Post (www.postshop.ch) gibt aber ein anderes Bild ab. Dort wird ein regelrechter Versandhandel betrieben. Von Küchenutensilien über Gartengeräte bis zu Toilettenartikeln findet man alles. Der Höhepunkt sind Dutzende von Kissen und Bettdecken. Die Post betreibt eine regelrechte Online-Bettwarenhandlung.</p><p>Im erwähnten Bericht des Bundesrates ist Folgendes zu lesen:</p><p>"Die oben dargelegte Neupositionierung der Drittprodukte in den Poststellen hatte noch keine Auswirkungen auf das Verkaufssortiment von Drittprodukten im Online-Postshop ... Nach Angaben der Post wird zurzeit auch der 'postshop.ch' überarbeitet, und das Sortimentsangebot soll an dasjenige in den Poststellen angeglichen werden."</p>
  • <p>1. Die Post verkauft seit dem Jahr 2000 in ihren Poststellen sogenannte Drittprodukte, um bisher ungenutzte Flächen in den Poststellen zu nutzen. Seit dem Jahr 2005 vertreibt die Post Produkte auch über den posteigenen Internetshop. Dabei stellt die Post ihre Internetplattform zwecks Auslastung privaten Unternehmen als Absatzkanal zur Verfügung. Der Verkauf von Drittprodukten basiert auf einer gesetzlichen Grundlage, trägt zur Finanzierung der Grundversorgung bei, welche die Post eigenwirtschaftlich erbringen muss, und sichert Arbeitsplätze.</p><p>2. Wirtschaftliche Aktivitäten der Post auf Wettbewerbsmärkten sind vom Gesetzgeber beabsichtigt. Die Post erwirtschaftet mittlerweile denn auch fast 90 Prozent ihres Umsatzes im Wettbewerb. Das sogenannte Quersubventionierungsverbot untersagt der Post, Erträge aus dem Monopol zur Verbilligung von Dienstleistungen ausserhalb der beiden Grundversorgungsaufträge zu verwenden. Die Postcom überwacht die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots. Im Rahmen des Kartellgesetzes kann die Wettbewerbskommission Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen untersuchen. Der Bundesrat wird im Bericht zu den beiden Postulaten der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", und Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not", die Problematik von staatsnahen Unternehmen, die in Konkurrenz zu Privaten treten, darlegen und erläutern, mit welchen möglichen Wettbewerbsverzerrungen dies verbunden ist.</p><p>3. Die Post hat Ende 2015 entschieden, die Drittprodukte in den Poststellen neu auszurichten und nur noch Produkte und Dienstleistungen von Dritten anzubieten, die einen Bezug zur Post haben. Wie im Bericht des Bundesrates vom 9. Dezember 2016 zum Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates 15.3377, "Massvolles Angebot an Drittprodukten durch die Schweizerische Post", erwähnt, wurde das Verkaufssortiment von Drittprodukten im Online-Shop bis Ende 2016 zwar noch nicht angepasst, aber die Anpassung wurde bereits in Aussicht gestellt. Nach Angaben der Post wird aktuell nun auch Postshop.ch überarbeitet. Dabei werden die Angebote an das bereinigte Sortiment in den Poststellen angeglichen.</p><p>4. Der Bundesrat ist in seinem Postulatsbericht vom 9. Dezember 2016 zum Schluss gekommen, dass aufgrund der im Jahr 2016 erfolgten Neupositionierung der Drittprodukte in den Poststellen sowie der in Aussicht gestellten Überarbeitung des Postshops diese massvoll ausgestaltet sind und es keinen Handlungsbedarf für die Aufnahme einer Vorgabe in den strategischen Zielen der Post 2017-2020 gibt.</p><p>5. Wie bereits unter Antwort 3 erwähnt, ist die Post zurzeit daran, ihr Angebot im Online-Shop an dasjenige in den Poststellen anzupassen. Aufgrund laufender Verträge mit Lieferanten bzw. zu berücksichtigenden Kündigungsfristen erfolgt die Umsetzung gestaffelt in diesem Jahr.</p><p>6. Der Bundesrat führt die Post über die Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft und damit auch auf die Ausgestaltung ihres Produktesortiments nimmt der Bundesrat grundsätzlich keinen Einfluss. Die Post wird ihr Angebot im Online-Shop auf eigenen Antrieb an dasjenige in den Poststellen anpassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Findet er es richtig, dass die Post auf ihrem Online-Shop Küchenutensilien, Gartengeräte, Toilettenartikel und eine Unmenge an Bettwaren verkauft? Falls ja, warum?</p><p>2. Die erwähnten Drittprodukte können heute in diversen privaten Online-Shops erworben werden. Werden diese Anbieter durch die Post nicht übermässig konkurrenziert? Sieht er keine Wettbewerbsverzerrungen?</p><p>3. Warum gilt die von ihm erwähnte Einschränkung für Drittprodukte bis Ende 2016 nicht auch für den Online-Shop der Post?</p><p>4. Das überwiesene Postulat der KVF-N erwähnt explizit auch den Online-Shop. Wäre es für die Erfüllung des Postulates deshalb nicht doch notwendig gewesen, ein massvolles Angebot von Drittprodukten in den strategischen Zielen der Post festzulegen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Bis wann ist die von ihm erwähnte Überarbeitung von Postshop.ch zu erwarten?</p><p>6. Wird er darauf bestehen, dass bei dieser Überarbeitung die analoge Einschränkung der Drittprodukte der Poststellen auch für den Online-Shop umgesetzt wird?</p>
  • Die Post als Online-Bettwarenhandlung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Nationalrat hat 2015 ein Postulat der KVF-N überwiesen, das ein "massvolles Angebot an Drittprodukten der Schweizerischen Post" verlangt. Hinsichtlich dieses Postulates hat der Bundesrat in den strategischen Zielen für die Schweizerische Post AG 2017-2020 unter anderem festgestellt, dass die Post mit der Ende 2015 lancierten Neupositionierung ihre Drittprodukte bis Ende 2016 massvoll ausgestalten wird.</p><p>Aus diesem Grund verzichtet der Bundesrat darauf, das Angebot von Drittprodukten in den strategischen Zielen der Post festzulegen.</p><p>Ein Blick auf den Online-Shop der Post (www.postshop.ch) gibt aber ein anderes Bild ab. Dort wird ein regelrechter Versandhandel betrieben. Von Küchenutensilien über Gartengeräte bis zu Toilettenartikeln findet man alles. Der Höhepunkt sind Dutzende von Kissen und Bettdecken. Die Post betreibt eine regelrechte Online-Bettwarenhandlung.</p><p>Im erwähnten Bericht des Bundesrates ist Folgendes zu lesen:</p><p>"Die oben dargelegte Neupositionierung der Drittprodukte in den Poststellen hatte noch keine Auswirkungen auf das Verkaufssortiment von Drittprodukten im Online-Postshop ... Nach Angaben der Post wird zurzeit auch der 'postshop.ch' überarbeitet, und das Sortimentsangebot soll an dasjenige in den Poststellen angeglichen werden."</p>
    • <p>1. Die Post verkauft seit dem Jahr 2000 in ihren Poststellen sogenannte Drittprodukte, um bisher ungenutzte Flächen in den Poststellen zu nutzen. Seit dem Jahr 2005 vertreibt die Post Produkte auch über den posteigenen Internetshop. Dabei stellt die Post ihre Internetplattform zwecks Auslastung privaten Unternehmen als Absatzkanal zur Verfügung. Der Verkauf von Drittprodukten basiert auf einer gesetzlichen Grundlage, trägt zur Finanzierung der Grundversorgung bei, welche die Post eigenwirtschaftlich erbringen muss, und sichert Arbeitsplätze.</p><p>2. Wirtschaftliche Aktivitäten der Post auf Wettbewerbsmärkten sind vom Gesetzgeber beabsichtigt. Die Post erwirtschaftet mittlerweile denn auch fast 90 Prozent ihres Umsatzes im Wettbewerb. Das sogenannte Quersubventionierungsverbot untersagt der Post, Erträge aus dem Monopol zur Verbilligung von Dienstleistungen ausserhalb der beiden Grundversorgungsaufträge zu verwenden. Die Postcom überwacht die Einhaltung des Quersubventionierungsverbots. Im Rahmen des Kartellgesetzes kann die Wettbewerbskommission Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen untersuchen. Der Bundesrat wird im Bericht zu den beiden Postulaten der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172, "Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen", und Schilliger 15.3880, "Konkurrenziert der Staat die Wirtschaft? Übersicht tut not", die Problematik von staatsnahen Unternehmen, die in Konkurrenz zu Privaten treten, darlegen und erläutern, mit welchen möglichen Wettbewerbsverzerrungen dies verbunden ist.</p><p>3. Die Post hat Ende 2015 entschieden, die Drittprodukte in den Poststellen neu auszurichten und nur noch Produkte und Dienstleistungen von Dritten anzubieten, die einen Bezug zur Post haben. Wie im Bericht des Bundesrates vom 9. Dezember 2016 zum Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates 15.3377, "Massvolles Angebot an Drittprodukten durch die Schweizerische Post", erwähnt, wurde das Verkaufssortiment von Drittprodukten im Online-Shop bis Ende 2016 zwar noch nicht angepasst, aber die Anpassung wurde bereits in Aussicht gestellt. Nach Angaben der Post wird aktuell nun auch Postshop.ch überarbeitet. Dabei werden die Angebote an das bereinigte Sortiment in den Poststellen angeglichen.</p><p>4. Der Bundesrat ist in seinem Postulatsbericht vom 9. Dezember 2016 zum Schluss gekommen, dass aufgrund der im Jahr 2016 erfolgten Neupositionierung der Drittprodukte in den Poststellen sowie der in Aussicht gestellten Überarbeitung des Postshops diese massvoll ausgestaltet sind und es keinen Handlungsbedarf für die Aufnahme einer Vorgabe in den strategischen Zielen der Post 2017-2020 gibt.</p><p>5. Wie bereits unter Antwort 3 erwähnt, ist die Post zurzeit daran, ihr Angebot im Online-Shop an dasjenige in den Poststellen anzupassen. Aufgrund laufender Verträge mit Lieferanten bzw. zu berücksichtigenden Kündigungsfristen erfolgt die Umsetzung gestaffelt in diesem Jahr.</p><p>6. Der Bundesrat führt die Post über die Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft und damit auch auf die Ausgestaltung ihres Produktesortiments nimmt der Bundesrat grundsätzlich keinen Einfluss. Die Post wird ihr Angebot im Online-Shop auf eigenen Antrieb an dasjenige in den Poststellen anpassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Findet er es richtig, dass die Post auf ihrem Online-Shop Küchenutensilien, Gartengeräte, Toilettenartikel und eine Unmenge an Bettwaren verkauft? Falls ja, warum?</p><p>2. Die erwähnten Drittprodukte können heute in diversen privaten Online-Shops erworben werden. Werden diese Anbieter durch die Post nicht übermässig konkurrenziert? Sieht er keine Wettbewerbsverzerrungen?</p><p>3. Warum gilt die von ihm erwähnte Einschränkung für Drittprodukte bis Ende 2016 nicht auch für den Online-Shop der Post?</p><p>4. Das überwiesene Postulat der KVF-N erwähnt explizit auch den Online-Shop. Wäre es für die Erfüllung des Postulates deshalb nicht doch notwendig gewesen, ein massvolles Angebot von Drittprodukten in den strategischen Zielen der Post festzulegen? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Bis wann ist die von ihm erwähnte Überarbeitung von Postshop.ch zu erwarten?</p><p>6. Wird er darauf bestehen, dass bei dieser Überarbeitung die analoge Einschränkung der Drittprodukte der Poststellen auch für den Online-Shop umgesetzt wird?</p>
    • Die Post als Online-Bettwarenhandlung?

Back to List