Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle

ShortId
16.4150
Id
20164150
Updated
28.07.2023 04:46
Language
de
Title
Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Überweisung der Motion 13.3455 wurde der Bundesrat von den eidgenössischen Räten beauftragt, eine detaillierte Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu führen. In der Antwort auf die Frage 16.5443 erklärte der Bundesrat, die Schaffung dieser Statistik werde auf Grundlage der im elektronischen Strafregister Vostra erfassten strafrechtlichen Landesverweisungen erfolgen. In einem zweiten Schritt sei eine umfassendere Statistik auf der Grundlage des Zemis geplant, welche zusätzlich sämtliche ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen enthalte, die nicht mit einer Straftat begründet werden.</p><p>Nicht nachvollziehbar sind die Aussagen des Bundesrates, dass es fast nicht möglich sei, eine Statistik, welche die Begründung der Härtefälle enthält, zu erstellen. Die Erweiterung des Systems um eine entsprechende Rubrik ist im Rahmen der aktuellen Gesamtrevision des Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem Vostra zweifellos möglich. Auch der im Rahmen der Diskussionen zum neuen Ausschaffungsrecht immer wieder gehörte Hinweis, Härtefälle würden eine Ausnahme bleiben, unterstreicht diese Einschätzung.</p>
  • <p>Die zur Umsetzung der Motion Müri 13.3455, "Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern", vorgesehene Statistik wird aufgrund der Daten erstellt, die im Strafregister-Informationssystem Vostra registriert und an das Bundesamt für Statistik (BFS) weitergeleitet werden. Die Statistik soll alle gegen straffällige Ausländerinnen und Ausländer angeordneten Landesverweisungen erfassen.</p><p>Mit den erhaltenen Daten wird das BFS in einem automatisierten Prozess auch jene Fälle herausfiltern können, in denen die Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) angewendet wurde. Es werden statistische Angaben über die Anzahl und den Prozentanteil der Härtefälle möglich sein. Zudem kann ausgewertet werden, bei welchen Straftaten, bei welcher Art und bei welcher Höhe einer Sanktion die Härtefallklausel angewendet wurde, ob die verurteilte Person in der Schweiz geboren wurde und welchen Aufenthaltsstatus sie hatte. Alle diese Angaben können miteinander in Beziehung gesetzt werden. Damit lassen sich bereits detaillierte statistische Angaben über die Anwendung der Härtefallklausel machen.</p><p>In Vostra wird jedoch die Begründung für das Verhängen oder den Verzicht auf eine Sanktion nicht erfasst. Eine Erfassung solcher Daten wäre mit der Funktion des Strafregisters auch nicht vereinbar. Es wäre zudem kaum möglich, Begründungen in Vostra strukturiert so zu erfassen, dass sie danach in einem automatisierten Prozess statistisch ausgewertet werden könnten, wie das z. B. bei der Art oder der Höhe einer Sanktion möglich ist.</p><p>Wollte man eine Statistik mit den Begründungen für die Anwendung der Härtefallklausel erstellen, so müsste man die entsprechenden Urteile bei den zuständigen Strafbehörden anfordern und im Einzelfall analysieren. Eine solche Analyse geht über das Anliegen der ursprünglichen Motion Müri 13.3455 hinaus und sprengt den Rahmen einer standardisierten statistischen Auswertung. Sie könnte nur im Rahmen eines aufwendigen und auf Dauer angelegten Forschungsprojektes erstellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können der tatsächliche Aufwand einer solchen Analyse und deren Zusatznutzen gegenüber der obenerwähnten BFS-Statistik kaum eingeschätzt werden. Namentlich kann noch nicht beurteilt werden, wie detailliert die Anwendung der Härtefallklausel - insbesondere in den Strafbefehlen - dereinst begründet wird. Es gibt noch kaum einschlägige Urteile.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern transparent und vollständig zu führen, sodass auch die Fälle aufgeführt werden, bei welchen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wurde. Die Fälle sind nach Härtefällen und deren Begründung aufzuschlüsseln.</p>
  • Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Überweisung der Motion 13.3455 wurde der Bundesrat von den eidgenössischen Räten beauftragt, eine detaillierte Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern zu führen. In der Antwort auf die Frage 16.5443 erklärte der Bundesrat, die Schaffung dieser Statistik werde auf Grundlage der im elektronischen Strafregister Vostra erfassten strafrechtlichen Landesverweisungen erfolgen. In einem zweiten Schritt sei eine umfassendere Statistik auf der Grundlage des Zemis geplant, welche zusätzlich sämtliche ausländerrechtlichen Fernhaltemassnahmen enthalte, die nicht mit einer Straftat begründet werden.</p><p>Nicht nachvollziehbar sind die Aussagen des Bundesrates, dass es fast nicht möglich sei, eine Statistik, welche die Begründung der Härtefälle enthält, zu erstellen. Die Erweiterung des Systems um eine entsprechende Rubrik ist im Rahmen der aktuellen Gesamtrevision des Bundesgesetzes über das Strafregister-Informationssystem Vostra zweifellos möglich. Auch der im Rahmen der Diskussionen zum neuen Ausschaffungsrecht immer wieder gehörte Hinweis, Härtefälle würden eine Ausnahme bleiben, unterstreicht diese Einschätzung.</p>
    • <p>Die zur Umsetzung der Motion Müri 13.3455, "Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern", vorgesehene Statistik wird aufgrund der Daten erstellt, die im Strafregister-Informationssystem Vostra registriert und an das Bundesamt für Statistik (BFS) weitergeleitet werden. Die Statistik soll alle gegen straffällige Ausländerinnen und Ausländer angeordneten Landesverweisungen erfassen.</p><p>Mit den erhaltenen Daten wird das BFS in einem automatisierten Prozess auch jene Fälle herausfiltern können, in denen die Härtefallklausel (Art. 66a Abs. 2 des Strafgesetzbuches) angewendet wurde. Es werden statistische Angaben über die Anzahl und den Prozentanteil der Härtefälle möglich sein. Zudem kann ausgewertet werden, bei welchen Straftaten, bei welcher Art und bei welcher Höhe einer Sanktion die Härtefallklausel angewendet wurde, ob die verurteilte Person in der Schweiz geboren wurde und welchen Aufenthaltsstatus sie hatte. Alle diese Angaben können miteinander in Beziehung gesetzt werden. Damit lassen sich bereits detaillierte statistische Angaben über die Anwendung der Härtefallklausel machen.</p><p>In Vostra wird jedoch die Begründung für das Verhängen oder den Verzicht auf eine Sanktion nicht erfasst. Eine Erfassung solcher Daten wäre mit der Funktion des Strafregisters auch nicht vereinbar. Es wäre zudem kaum möglich, Begründungen in Vostra strukturiert so zu erfassen, dass sie danach in einem automatisierten Prozess statistisch ausgewertet werden könnten, wie das z. B. bei der Art oder der Höhe einer Sanktion möglich ist.</p><p>Wollte man eine Statistik mit den Begründungen für die Anwendung der Härtefallklausel erstellen, so müsste man die entsprechenden Urteile bei den zuständigen Strafbehörden anfordern und im Einzelfall analysieren. Eine solche Analyse geht über das Anliegen der ursprünglichen Motion Müri 13.3455 hinaus und sprengt den Rahmen einer standardisierten statistischen Auswertung. Sie könnte nur im Rahmen eines aufwendigen und auf Dauer angelegten Forschungsprojektes erstellt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können der tatsächliche Aufwand einer solchen Analyse und deren Zusatznutzen gegenüber der obenerwähnten BFS-Statistik kaum eingeschätzt werden. Namentlich kann noch nicht beurteilt werden, wie detailliert die Anwendung der Härtefallklausel - insbesondere in den Strafbefehlen - dereinst begründet wird. Es gibt noch kaum einschlägige Urteile.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vollzugsstatistik über die Ausschaffung von kriminellen Ausländern transparent und vollständig zu führen, sodass auch die Fälle aufgeführt werden, bei welchen auf einen obligatorischen Landesverweis verzichtet wurde. Die Fälle sind nach Härtefällen und deren Begründung aufzuschlüsseln.</p>
    • Ausschaffung krimineller Ausländer. Transparente Statistik über Härtefälle

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