Erneute SBB-Preiserhöhungen. GA zweiter statt erster Klasse bei Kaderangestellten von Bund und SBB sowie bei Parlamentariern
- ShortId
-
16.4152
- Id
-
20164152
- Updated
-
28.07.2023 04:48
- Language
-
de
- Title
-
Erneute SBB-Preiserhöhungen. GA zweiter statt erster Klasse bei Kaderangestellten von Bund und SBB sowie bei Parlamentariern
- AdditionalIndexing
-
04;421;48;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Erneute SBB-Preiserhöhungen ärgern. Platz- und Fahrplanangebot stehen in keinem Verhältnis zu den Preiserhöhungen: Unter anderem das "GA Erwachsene 25-64/65" kostet ab dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2016 205 Franken mehr in der zweiten Klasse und 330 Franken mehr in der ersten Klasse. Das zeigt gut, dass die Nationalräte und Ständeräte sowie Kaderangestellte des Bundes ihre Vergütung auf ein Zweiter-Klasse-GA reduzieren müssen. Ein starkes Signal ans Volk, dass man gewillt ist, selbst einen Beitrag zur Einhaltung des Budgets zu leisten. Schon die jetzige Preiserhöhung der SBB (246 mal Erhöhung des Erste-Klasse-GA um 330 Franken) erhöht die jährlichen Kosten vom Parlamentsbetrieb um 81 180 Franken. Millionen Franken können gespart werden. Alleine das Parlament spart mit dem Klassenwechsel über 600 000 Franken jährlich.</p><p>Kosten GA zweiter Klasse: 246 (Nationalräte und Ständeräte) mal 3860 Franken sind 949 560 Franken.</p><p>Kosten GA erster Klasse: 246 mal 6300 Franken sind 1 549 800 Franken.</p><p>Differenz: 600 240 Franken.</p><p>Bundesangestellte, welche mit öffentlichen Geldern Vorzüge der ersten Klasse geniessen, gibt es Tausende. Jährlich können so vom Bund Millionen Franken eingespart werden. Und diese Kosteneinsparungen brächten weitere Vorteile: eine Erhöhung der Volksnähe von Politikern, SBB-Chefetage und der Bundesverwaltung durch den breiteren Kontakt mit der Bevölkerung in der zweiten Klasse. So wird auch das Verständnis für den Ärger von Bahnkunden und Steuerzahlern über Preiserhöhungen und volle Züge wachsen. Wer sich diesem Ärger im Volk nicht stellen will, kann bei Bedarf ja weiter erste Klasse fahren, aber aus eigenen finanziellen Mitteln und nicht mit Steuergeld. Der Preisüberwacher untersuchte die Preisentwicklung von Strasse und Schiene und kam zum erschreckenden Schluss: "Erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es ein erklärtes Ziel des Bundes ist, die Nutzung des ÖV auszubauen. In den letzten 26 Jahren sind die Kilometerkosten für Autos bloss um 13 Rappen gestiegen, die der Bahn um 80 Prozent."</p>
- <p>Bei SBB- und VöV-Mitarbeitenden liegt die Zuständigkeit für die Gestaltung der Lohnnebenleistungen bei den jeweiligen Arbeitgebern. SBB-Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent erhalten ein Generalabonnement (GA), das im Lohnausweis zu deklarieren ist.</p><p>Bundesangestellte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Gratisabgabe eines GA. Nur Angestellte, welche pro Jahr 90 Tage und mehr dienstlich reisen, haben Anspruch auf die Gratisabgabe eines GA. Damit werden ihnen die Reisespesen kompensiert. 2016 betraf dies beim Bundespersonal total 557 GA (erste Klasse: 313; zweite Klasse: 244).</p><p>Bundesangestellte ab Lohnklasse 16 können ihre Dienstreisen in erster Klasse absolvieren (Art. 45 Abs. 2 VBPV). Dies ermöglicht den Bundesangestellten, während der Reise zu arbeiten, was in der zweiten Klasse wegen der dichteren Belegung und dem höheren Lärmpegel nicht möglich wäre.</p><p>Die Mitglieder des Nationalrates und Ständerates erhalten als Pauschalentschädigung für Reisen im Inland ein GA erster Klasse der SBB oder einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abonnements. Dieser Anspruch ist in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 1988 zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG; SR 171.211) verankert.</p><p>Diese geltende Reisespesenregelung ist für den Bund eine kostengünstige und effiziente Möglichkeit, die Dienstreisen pauschal und mit geringem administrativem Aufwand zu entgelten. Eine Anpassung im Sinne des Motionärs führte zu administrativem Mehraufwand und hätte letztlich keinen Entlastungseffekt für den Haushalt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlass oder eine Massnahme vorzulegen, welche festlegt, dass Kaderangestellte von SBB (bzw. VöV) und Bund sowie Mitglieder von Nationalrat und Ständerat als Lohn- oder Spesenbestandteil sowie als Gehaltsnebenleistungen nur noch mit GA bzw. Swisspass der zweiten Klasse entschädigt werden. Die Eidgenossenschaft (inklusive öffentlich-rechtlicher Anstalten sowie AG mit staatlicher Aktienmehrheit sowie GA-FVP) bezahlt ausschliesslich Abos oder Tickets der zweiten Klasse.</p>
- Erneute SBB-Preiserhöhungen. GA zweiter statt erster Klasse bei Kaderangestellten von Bund und SBB sowie bei Parlamentariern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Erneute SBB-Preiserhöhungen ärgern. Platz- und Fahrplanangebot stehen in keinem Verhältnis zu den Preiserhöhungen: Unter anderem das "GA Erwachsene 25-64/65" kostet ab dem Fahrplanwechsel vom Dezember 2016 205 Franken mehr in der zweiten Klasse und 330 Franken mehr in der ersten Klasse. Das zeigt gut, dass die Nationalräte und Ständeräte sowie Kaderangestellte des Bundes ihre Vergütung auf ein Zweiter-Klasse-GA reduzieren müssen. Ein starkes Signal ans Volk, dass man gewillt ist, selbst einen Beitrag zur Einhaltung des Budgets zu leisten. Schon die jetzige Preiserhöhung der SBB (246 mal Erhöhung des Erste-Klasse-GA um 330 Franken) erhöht die jährlichen Kosten vom Parlamentsbetrieb um 81 180 Franken. Millionen Franken können gespart werden. Alleine das Parlament spart mit dem Klassenwechsel über 600 000 Franken jährlich.</p><p>Kosten GA zweiter Klasse: 246 (Nationalräte und Ständeräte) mal 3860 Franken sind 949 560 Franken.</p><p>Kosten GA erster Klasse: 246 mal 6300 Franken sind 1 549 800 Franken.</p><p>Differenz: 600 240 Franken.</p><p>Bundesangestellte, welche mit öffentlichen Geldern Vorzüge der ersten Klasse geniessen, gibt es Tausende. Jährlich können so vom Bund Millionen Franken eingespart werden. Und diese Kosteneinsparungen brächten weitere Vorteile: eine Erhöhung der Volksnähe von Politikern, SBB-Chefetage und der Bundesverwaltung durch den breiteren Kontakt mit der Bevölkerung in der zweiten Klasse. So wird auch das Verständnis für den Ärger von Bahnkunden und Steuerzahlern über Preiserhöhungen und volle Züge wachsen. Wer sich diesem Ärger im Volk nicht stellen will, kann bei Bedarf ja weiter erste Klasse fahren, aber aus eigenen finanziellen Mitteln und nicht mit Steuergeld. Der Preisüberwacher untersuchte die Preisentwicklung von Strasse und Schiene und kam zum erschreckenden Schluss: "Erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es ein erklärtes Ziel des Bundes ist, die Nutzung des ÖV auszubauen. In den letzten 26 Jahren sind die Kilometerkosten für Autos bloss um 13 Rappen gestiegen, die der Bahn um 80 Prozent."</p>
- <p>Bei SBB- und VöV-Mitarbeitenden liegt die Zuständigkeit für die Gestaltung der Lohnnebenleistungen bei den jeweiligen Arbeitgebern. SBB-Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent erhalten ein Generalabonnement (GA), das im Lohnausweis zu deklarieren ist.</p><p>Bundesangestellte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Gratisabgabe eines GA. Nur Angestellte, welche pro Jahr 90 Tage und mehr dienstlich reisen, haben Anspruch auf die Gratisabgabe eines GA. Damit werden ihnen die Reisespesen kompensiert. 2016 betraf dies beim Bundespersonal total 557 GA (erste Klasse: 313; zweite Klasse: 244).</p><p>Bundesangestellte ab Lohnklasse 16 können ihre Dienstreisen in erster Klasse absolvieren (Art. 45 Abs. 2 VBPV). Dies ermöglicht den Bundesangestellten, während der Reise zu arbeiten, was in der zweiten Klasse wegen der dichteren Belegung und dem höheren Lärmpegel nicht möglich wäre.</p><p>Die Mitglieder des Nationalrates und Ständerates erhalten als Pauschalentschädigung für Reisen im Inland ein GA erster Klasse der SBB oder einen Betrag in Höhe der dem Bund entstehenden Kosten eines solchen Abonnements. Dieser Anspruch ist in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 1988 zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG; SR 171.211) verankert.</p><p>Diese geltende Reisespesenregelung ist für den Bund eine kostengünstige und effiziente Möglichkeit, die Dienstreisen pauschal und mit geringem administrativem Aufwand zu entgelten. Eine Anpassung im Sinne des Motionärs führte zu administrativem Mehraufwand und hätte letztlich keinen Entlastungseffekt für den Haushalt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlass oder eine Massnahme vorzulegen, welche festlegt, dass Kaderangestellte von SBB (bzw. VöV) und Bund sowie Mitglieder von Nationalrat und Ständerat als Lohn- oder Spesenbestandteil sowie als Gehaltsnebenleistungen nur noch mit GA bzw. Swisspass der zweiten Klasse entschädigt werden. Die Eidgenossenschaft (inklusive öffentlich-rechtlicher Anstalten sowie AG mit staatlicher Aktienmehrheit sowie GA-FVP) bezahlt ausschliesslich Abos oder Tickets der zweiten Klasse.</p>
- Erneute SBB-Preiserhöhungen. GA zweiter statt erster Klasse bei Kaderangestellten von Bund und SBB sowie bei Parlamentariern
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