Fall Jean-Mairet. Rechtfertigt dieser gefährliche Präzedenzfall nicht eine Intervention für einen Landsmann?

ShortId
16.4156
Id
20164156
Updated
28.07.2023 04:45
Language
de
Title
Fall Jean-Mairet. Rechtfertigt dieser gefährliche Präzedenzfall nicht eine Intervention für einen Landsmann?
AdditionalIndexing
08;2831;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 6. April 2016 hat die 17. Strafkammer des Tribunal de Grande Instance von Paris den Schweizer Staatsbürger Alain Jean-Mairet verurteilt. Jean-Mairet war verantwortlicher Redaktor der Informationsplattform "Riposte Laïque", herausgegeben von "Riposte Laïque Suisse" (Fall-Nummer 15/097000695).</p><p>Eine solche Verurteilung wirft Fragen auf, denen die Schweizer Behörden sich zu stellen haben. Wenn ein Schweizer Staatsbürger wegen des Inhalts eines Artikels, den ein Tunesier geschrieben hat und der von der Schweiz aus auf einer Informationsplattform publiziert wird, die von einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz herausgegeben wird, in Frankreich verurteilt wird, so fragt sich doch, ob das nicht eine Missachtung der territorialen Souveränität darstellt. Wie kommt Frankreich dazu? Nur weil die auf dieser Website publizierten Artikel in Frankreich einsehbar sind ...?</p><p>Dieses Urteil hat das Potenzial, den räumlichen Anwendungsbereich des Strafrechts zu revolutionieren. Es macht die französische Justiz zum Weltpolizisten in Sachen Meinungsäusserungsfreiheit, um nicht zu sagen zum Weltpolizisten über das Denken. Nicht nur verletzt es die Rechte eines unserer Staatsbürger, sondern auch die Souveränität unseres Landes, und damit birgt es eine grosse Gefahr: Es könnte nämlich eine Bresche schlagen in die internationale Rechtsordnung, in die dann - und das ist gar nicht so abwegig - Länder springen könnten, in denen gewisse Verletzungen der Scharia mit Körperstrafen oder der Todesstrafe geahndet werden.</p><p>Alain Jean-Mairet hat diese Verurteilung angefochten. Demnächst wird der Pariser Appellationsgerichtshof entscheiden.</p><p>Wir wollen uns grundsätzlich nicht in die Rechtsprechung anderer Länder einmischen. Doch dieser besondere Fall rechtfertigt eine Intervention der Schweizer Behörden. Sie können einen Mitbürger nicht schutzlos einer fremden Justiz überlassen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat das Urteil des Tribunal de Grande Instance von Paris und die dagegen eingelegte Berufung zur Kenntnis genommen.</p><p>Er verfolgt die Entwicklungen in der Frage der Zuständigkeit nationaler Gerichte für Verletzungen der Persönlichkeitsrechte durch das Internet aufmerksam.</p><p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten kann Schweizer Staatsangehörigen gestützt auf das Auslandschweizergesetz konsularischen Schutz gewähren. Es interveniert jedoch nicht in laufende Gerichtsverfahren. Den betroffenen Personen wird empfohlen, die im jeweiligen Staat zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen.</p><p>Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung unterlässt es der Bundesrat, Urteile von schweizerischen und ausländischen Gerichtsbehörden zu kommentieren. Dies gilt auch im vorliegenden Fall.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit auch weiterhin verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Verurteilung von Alain Jean-Mairet am 6. April 2016 einen gefährlichen Präzedenzfall für einen Angriff auf die Souveränität unseres Landes darstellt? Hält er es nicht für angezeigt, die Rechte unseres Mitbürgers zu schützen, indem er den Behörden der Französischen Republik seine Besorgnis über diesen Fall kundtut oder in anderer Form bei ihnen interveniert?</p>
  • Fall Jean-Mairet. Rechtfertigt dieser gefährliche Präzedenzfall nicht eine Intervention für einen Landsmann?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 6. April 2016 hat die 17. Strafkammer des Tribunal de Grande Instance von Paris den Schweizer Staatsbürger Alain Jean-Mairet verurteilt. Jean-Mairet war verantwortlicher Redaktor der Informationsplattform "Riposte Laïque", herausgegeben von "Riposte Laïque Suisse" (Fall-Nummer 15/097000695).</p><p>Eine solche Verurteilung wirft Fragen auf, denen die Schweizer Behörden sich zu stellen haben. Wenn ein Schweizer Staatsbürger wegen des Inhalts eines Artikels, den ein Tunesier geschrieben hat und der von der Schweiz aus auf einer Informationsplattform publiziert wird, die von einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz herausgegeben wird, in Frankreich verurteilt wird, so fragt sich doch, ob das nicht eine Missachtung der territorialen Souveränität darstellt. Wie kommt Frankreich dazu? Nur weil die auf dieser Website publizierten Artikel in Frankreich einsehbar sind ...?</p><p>Dieses Urteil hat das Potenzial, den räumlichen Anwendungsbereich des Strafrechts zu revolutionieren. Es macht die französische Justiz zum Weltpolizisten in Sachen Meinungsäusserungsfreiheit, um nicht zu sagen zum Weltpolizisten über das Denken. Nicht nur verletzt es die Rechte eines unserer Staatsbürger, sondern auch die Souveränität unseres Landes, und damit birgt es eine grosse Gefahr: Es könnte nämlich eine Bresche schlagen in die internationale Rechtsordnung, in die dann - und das ist gar nicht so abwegig - Länder springen könnten, in denen gewisse Verletzungen der Scharia mit Körperstrafen oder der Todesstrafe geahndet werden.</p><p>Alain Jean-Mairet hat diese Verurteilung angefochten. Demnächst wird der Pariser Appellationsgerichtshof entscheiden.</p><p>Wir wollen uns grundsätzlich nicht in die Rechtsprechung anderer Länder einmischen. Doch dieser besondere Fall rechtfertigt eine Intervention der Schweizer Behörden. Sie können einen Mitbürger nicht schutzlos einer fremden Justiz überlassen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat das Urteil des Tribunal de Grande Instance von Paris und die dagegen eingelegte Berufung zur Kenntnis genommen.</p><p>Er verfolgt die Entwicklungen in der Frage der Zuständigkeit nationaler Gerichte für Verletzungen der Persönlichkeitsrechte durch das Internet aufmerksam.</p><p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten kann Schweizer Staatsangehörigen gestützt auf das Auslandschweizergesetz konsularischen Schutz gewähren. Es interveniert jedoch nicht in laufende Gerichtsverfahren. Den betroffenen Personen wird empfohlen, die im jeweiligen Staat zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen.</p><p>Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung unterlässt es der Bundesrat, Urteile von schweizerischen und ausländischen Gerichtsbehörden zu kommentieren. Dies gilt auch im vorliegenden Fall.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklungen in dieser Angelegenheit auch weiterhin verfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Verurteilung von Alain Jean-Mairet am 6. April 2016 einen gefährlichen Präzedenzfall für einen Angriff auf die Souveränität unseres Landes darstellt? Hält er es nicht für angezeigt, die Rechte unseres Mitbürgers zu schützen, indem er den Behörden der Französischen Republik seine Besorgnis über diesen Fall kundtut oder in anderer Form bei ihnen interveniert?</p>
    • Fall Jean-Mairet. Rechtfertigt dieser gefährliche Präzedenzfall nicht eine Intervention für einen Landsmann?

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