Is(s)t unsere Armee bald vegan?

ShortId
16.4160
Id
20164160
Updated
28.07.2023 04:46
Language
de
Title
Is(s)t unsere Armee bald vegan?
AdditionalIndexing
09;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im sogenannten Fall des veganen Soldaten wurde unsere Armee vorgeführt. Dieser Bürger, der sich der Medien bedient hat, um mit seinem ideologischen Kampf grosses Aufsehen zu erregen, hat es geschafft, sich als denjenigen hinzustellen, der die Schweizer Armee in die Knie gezwungen hat, dies, noch bevor er auch nur einen einzigen Tag Militärdienst geleistet hatte.</p><p>Als Erstes stellt sich die Frage, ob diese Lebensweise - um nicht von einer Ideologie zu sprechen - kompatibel ist mit den Anforderungen einer Armee, die diesen Namen verdient; gemeint ist dabei namentlich auch das Zusammenleben.</p><p>Weiter stellt sich die Frage, ob wir es zulassen wollen, dass ein Ideologe unsere Armee ungestraft vorführen kann; einer, der es sich, wie es scheint, sogar erlaubt zu behaupten, dass er seinen militanten Kampf fortführen wird, indem er unsere Armee des "Speziesismus" bezichtigt, und seine Absicht kundtut, dafür zu sorgen, dass die Armee sich wandelt und namentlich die militärische Logistik dem Veganismus angepasst wird.</p>
  • <p>Die Wehrpflicht gemäss Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung gilt umfassend, unabhängig von der Gesinnung, Religion oder dem Ernährungsverhalten der wehrpflichtigen Bürger. Die gesetzlichen Grundlagen sehen keine Sonderregelungen für die Ernährung von Veganern vor. Der Bundesrat sieht auch keinerlei stichhaltigen Grund, derartige Regelungen zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Eingliederung von veganen Personen in die Armee mit den Anforderungen einer Armee, die diesen Namen verdient, unvereinbar ist? Falls ja, ist er bereit, aus dem Fall des veganen Soldaten die Konsequenzen zu ziehen und diejenigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, die es braucht, um die Eingliederung dieser Personen in die Armee auszuschliessen? Der Ausschluss soll im Übrigen unabhängig davon erfolgen, ob solche Personen militant sind oder nicht.</p>
  • Is(s)t unsere Armee bald vegan?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im sogenannten Fall des veganen Soldaten wurde unsere Armee vorgeführt. Dieser Bürger, der sich der Medien bedient hat, um mit seinem ideologischen Kampf grosses Aufsehen zu erregen, hat es geschafft, sich als denjenigen hinzustellen, der die Schweizer Armee in die Knie gezwungen hat, dies, noch bevor er auch nur einen einzigen Tag Militärdienst geleistet hatte.</p><p>Als Erstes stellt sich die Frage, ob diese Lebensweise - um nicht von einer Ideologie zu sprechen - kompatibel ist mit den Anforderungen einer Armee, die diesen Namen verdient; gemeint ist dabei namentlich auch das Zusammenleben.</p><p>Weiter stellt sich die Frage, ob wir es zulassen wollen, dass ein Ideologe unsere Armee ungestraft vorführen kann; einer, der es sich, wie es scheint, sogar erlaubt zu behaupten, dass er seinen militanten Kampf fortführen wird, indem er unsere Armee des "Speziesismus" bezichtigt, und seine Absicht kundtut, dafür zu sorgen, dass die Armee sich wandelt und namentlich die militärische Logistik dem Veganismus angepasst wird.</p>
    • <p>Die Wehrpflicht gemäss Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung gilt umfassend, unabhängig von der Gesinnung, Religion oder dem Ernährungsverhalten der wehrpflichtigen Bürger. Die gesetzlichen Grundlagen sehen keine Sonderregelungen für die Ernährung von Veganern vor. Der Bundesrat sieht auch keinerlei stichhaltigen Grund, derartige Regelungen zu schaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Eingliederung von veganen Personen in die Armee mit den Anforderungen einer Armee, die diesen Namen verdient, unvereinbar ist? Falls ja, ist er bereit, aus dem Fall des veganen Soldaten die Konsequenzen zu ziehen und diejenigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, die es braucht, um die Eingliederung dieser Personen in die Armee auszuschliessen? Der Ausschluss soll im Übrigen unabhängig davon erfolgen, ob solche Personen militant sind oder nicht.</p>
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