Handel mit Organen politischer Gefangener in China
- ShortId
-
16.4164
- Id
-
20164164
- Updated
-
28.07.2023 04:41
- Language
-
de
- Title
-
Handel mit Organen politischer Gefangener in China
- AdditionalIndexing
-
08;15;2841;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3. Gemäss offizieller Ankündigung der chinesischen Behörden wurde die erzwungene Organentnahme bei Hingerichteten per 1. Januar 2015 verboten. Dennoch verfolgt die Schweiz die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und ist beunruhigt über die im "Bloody Harvest Report" von David Kilgour und David Matas erwähnte Praxis der erzwungenen Organentnahme bei Häftlingen und Hingerichteten in China. Sollten die Organentnahmen tatsächlich so wie beschrieben ausgeführt werden, handelt es sich um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, insbesondere des Rechts auf Leben und des Folterverbots. Bis zum jetzigen Zeitpunkt bleibt es jedoch schwierig, von diversifizierten und verlässlichen Quellen Informationen zur Problematik der Organentnahme in China zu erhalten, die über den genannten Bericht und einen beschränkten Kreis von NGO, wie z. B. Organisationen, die der Falun Gong nahestehen, hinausgehen. Es existiert somit keine gesicherte Beweislage, die das Bestehen oder den Umfang dieser Praxis bestätigt.</p><p>Die Menschenrechte sind ein integraler Bestandteil der Beziehungen mit China und wurden zuletzt anlässlich des Staatsbesuchs im Januar 2017 auf höchster Ebene thematisiert. Seit 1991 führt die Schweiz zudem einen bilateralen Menschenrechtsdialog mit China. Der vertrauliche Rahmen erlaubt offene, kritische und konstruktive Diskussionen über internationale und nationale Menschenrechtsthemen. Die Frage der Organentnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Themen wie der Strafvollzug, die Todesstrafe und Minderheitenrechte werden dabei systematisch und kritisch angesprochen. Die Schweiz wird die Frage der erzwungenen Organspende und die damit zusammenhängenden Themen auch weiterhin auf verschiedenen Ebenen regelmässig mit den chinesischen Behörden sowohl auf bilateraler wie auch auf multilateraler Ebene, wie beispielsweise im Uno-Menschenrechtsrat, aufnehmen. Die von Handelsexperten geführten Gespräche zum Freihandelsabkommen sind hingegen nicht der geeignete Rahmen, um die Frage der Organentnahmen zu besprechen.</p><p>Zudem pflegt das EDA einen regelmässigen Austausch mit der schweizerischen und der chinesischen Zivilgesellschaft über die Menschenrechtslage in China, darunter auch über die Situation der Minderheiten und die Frage der erzwungenen Organspende.</p><p>2. Es ist primär die Pflicht der Staaten, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Menschenrechte zu schützen und die Durchsetzung des nationalen Rechts sicherzustellen. Insofern sind die chinesischen Behörden für die korrekte Anwendung des chinesischen Rechts verantwortlich. Entsprechend dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte erwartet der Bundesrat von in der Schweiz ansässigen und/oder aktiven Unternehmen, dass sie ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit gebührend nachkommen, wo immer sie aktiv sind. Nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen sind zu vermeiden. Neben der Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften sollen sie auch internationale Standards wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beachten. Diese Standards halten die Unternehmen dazu an, bei ihren Tätigkeiten im In- und Ausland verantwortungsvoll zu handeln. Dazu gehört unter anderem, dass sie die Menschenrechte in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit achten. Wie im Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen von 2015 dargelegt, unterstützt der Bundesrat die Unternehmen bei der Umsetzung solcher Standards und begrüsst die Entwicklung von entsprechenden brancheneigenen Initiativen.</p><p>4. Zurzeit ist keine Teilnahme der Schweiz an einer Besichtigungsreise in China geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor ein paar Jahren kündigte China zwar an, die Organentnahme bei hingerichteten Häftlingen einzustellen. Es sollten nur noch "Bürgerspenden" verpflanzt werden. Doch ob die grausame und menschenrechtswidrige Praxis wirklich zu Ende ist, wird weiterhin stark bezweifelt. Sie wird wahrscheinlich unter anderen Namen weitergeführt. Der von David Kilgour (ehemaliger kanadischer Staatssekretär) veröffentlichte "Bloody Harvest Report", welcher über 600 Seiten an Beweisen zum Organhandel in China umfasst, spricht von grausamen Praktiken bei der Entnahme von Organen bei Gefangenen in chinesischen Gefängnissen. Dieser Bericht wird auch in der Schweiz heftig diskutiert, zumal die Pharmafirmen Novartis und Roche Medikamentenforschung zur Organtransplantation in China betreiben. Es wird vermutet, dass weiterhin Organe politischer Gefangener gegen deren Willen entnommen werden, darunter von Falun-Gong-Mitgliedern, aber auch von Tibetern sowie weiteren Minderheiten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie reagiert die offizielle Schweiz auf diesen "Bloody Harvest Report" und die Ankündigungen von China, die Praxis zu ändern? Welche Konsequenzen werden gezogen?</p><p>2. Was unternimmt die Schweizer Regierung, damit ethische Richtlinien von Schweizer Pharmafirmen eingehalten werden?</p><p>3. Wird dieses Thema im Rahmen von Gesprächen zum Freihandelsabkommen mit der chinesischen Regierung besprochen respektive in den Menschenrechtsdialog aufgenommen?</p><p>4. Diverse Organisationen und Staaten baten schon um Besichtigungen in China. Ist geplant, dass die Schweiz sich an einer Besichtigungsreise in China beteiligt?</p>
- Handel mit Organen politischer Gefangener in China
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./3. Gemäss offizieller Ankündigung der chinesischen Behörden wurde die erzwungene Organentnahme bei Hingerichteten per 1. Januar 2015 verboten. Dennoch verfolgt die Schweiz die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam und ist beunruhigt über die im "Bloody Harvest Report" von David Kilgour und David Matas erwähnte Praxis der erzwungenen Organentnahme bei Häftlingen und Hingerichteten in China. Sollten die Organentnahmen tatsächlich so wie beschrieben ausgeführt werden, handelt es sich um eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, insbesondere des Rechts auf Leben und des Folterverbots. Bis zum jetzigen Zeitpunkt bleibt es jedoch schwierig, von diversifizierten und verlässlichen Quellen Informationen zur Problematik der Organentnahme in China zu erhalten, die über den genannten Bericht und einen beschränkten Kreis von NGO, wie z. B. Organisationen, die der Falun Gong nahestehen, hinausgehen. Es existiert somit keine gesicherte Beweislage, die das Bestehen oder den Umfang dieser Praxis bestätigt.</p><p>Die Menschenrechte sind ein integraler Bestandteil der Beziehungen mit China und wurden zuletzt anlässlich des Staatsbesuchs im Januar 2017 auf höchster Ebene thematisiert. Seit 1991 führt die Schweiz zudem einen bilateralen Menschenrechtsdialog mit China. Der vertrauliche Rahmen erlaubt offene, kritische und konstruktive Diskussionen über internationale und nationale Menschenrechtsthemen. Die Frage der Organentnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Themen wie der Strafvollzug, die Todesstrafe und Minderheitenrechte werden dabei systematisch und kritisch angesprochen. Die Schweiz wird die Frage der erzwungenen Organspende und die damit zusammenhängenden Themen auch weiterhin auf verschiedenen Ebenen regelmässig mit den chinesischen Behörden sowohl auf bilateraler wie auch auf multilateraler Ebene, wie beispielsweise im Uno-Menschenrechtsrat, aufnehmen. Die von Handelsexperten geführten Gespräche zum Freihandelsabkommen sind hingegen nicht der geeignete Rahmen, um die Frage der Organentnahmen zu besprechen.</p><p>Zudem pflegt das EDA einen regelmässigen Austausch mit der schweizerischen und der chinesischen Zivilgesellschaft über die Menschenrechtslage in China, darunter auch über die Situation der Minderheiten und die Frage der erzwungenen Organspende.</p><p>2. Es ist primär die Pflicht der Staaten, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet die Menschenrechte zu schützen und die Durchsetzung des nationalen Rechts sicherzustellen. Insofern sind die chinesischen Behörden für die korrekte Anwendung des chinesischen Rechts verantwortlich. Entsprechend dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte erwartet der Bundesrat von in der Schweiz ansässigen und/oder aktiven Unternehmen, dass sie ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit gebührend nachkommen, wo immer sie aktiv sind. Nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen sind zu vermeiden. Neben der Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften sollen sie auch internationale Standards wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beachten. Diese Standards halten die Unternehmen dazu an, bei ihren Tätigkeiten im In- und Ausland verantwortungsvoll zu handeln. Dazu gehört unter anderem, dass sie die Menschenrechte in ihrer gesamten Geschäftstätigkeit achten. Wie im Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen von 2015 dargelegt, unterstützt der Bundesrat die Unternehmen bei der Umsetzung solcher Standards und begrüsst die Entwicklung von entsprechenden brancheneigenen Initiativen.</p><p>4. Zurzeit ist keine Teilnahme der Schweiz an einer Besichtigungsreise in China geplant.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor ein paar Jahren kündigte China zwar an, die Organentnahme bei hingerichteten Häftlingen einzustellen. Es sollten nur noch "Bürgerspenden" verpflanzt werden. Doch ob die grausame und menschenrechtswidrige Praxis wirklich zu Ende ist, wird weiterhin stark bezweifelt. Sie wird wahrscheinlich unter anderen Namen weitergeführt. Der von David Kilgour (ehemaliger kanadischer Staatssekretär) veröffentlichte "Bloody Harvest Report", welcher über 600 Seiten an Beweisen zum Organhandel in China umfasst, spricht von grausamen Praktiken bei der Entnahme von Organen bei Gefangenen in chinesischen Gefängnissen. Dieser Bericht wird auch in der Schweiz heftig diskutiert, zumal die Pharmafirmen Novartis und Roche Medikamentenforschung zur Organtransplantation in China betreiben. Es wird vermutet, dass weiterhin Organe politischer Gefangener gegen deren Willen entnommen werden, darunter von Falun-Gong-Mitgliedern, aber auch von Tibetern sowie weiteren Minderheiten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie reagiert die offizielle Schweiz auf diesen "Bloody Harvest Report" und die Ankündigungen von China, die Praxis zu ändern? Welche Konsequenzen werden gezogen?</p><p>2. Was unternimmt die Schweizer Regierung, damit ethische Richtlinien von Schweizer Pharmafirmen eingehalten werden?</p><p>3. Wird dieses Thema im Rahmen von Gesprächen zum Freihandelsabkommen mit der chinesischen Regierung besprochen respektive in den Menschenrechtsdialog aufgenommen?</p><p>4. Diverse Organisationen und Staaten baten schon um Besichtigungen in China. Ist geplant, dass die Schweiz sich an einer Besichtigungsreise in China beteiligt?</p>
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