Kohärenz bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte. Massnahmen müssen präzisiert werden
- ShortId
-
16.4165
- Id
-
20164165
- Updated
-
28.07.2023 04:41
- Language
-
de
- Title
-
Kohärenz bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte. Massnahmen müssen präzisiert werden
- AdditionalIndexing
-
15;1236
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Verbesserung der Kohärenz staatlicher Aktivitäten im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist eines der Ziele, welche der Bundesrat mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verfolgt. Mit dem NAP wurde ein wichtiger Prozess angestossen: Zum einen hat die Erarbeitung des Aktionsplans zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den in diesen Politikbereichen involvierten Bundesstellen geführt. Zum andern soll der Nationale Aktionsplan in Zukunft als Referenzrahmen für Fragen zur Schnittstelle zwischen den Politikbereichen fungieren und in die relevanten Strategien aufgenommen werden. Die Kohärenz innerhalb der Verwaltung wird dabei weiterhin mittels interdepartementaler Arbeitsgruppen, Ämterkonsultationen und anderer Koordinationsinstrumente sichergestellt. Mit der regelmässigen Aktualisierung des NAP sowie dem Einsatz der mehrparteilichen Begleitgruppe besteht zudem die Möglichkeit, bei erwiesenen Lücken und allfälligen Interessenkonflikten Massnahmen einzuleiten.</p><p>2. Im Falle einer spezifischen, offensichtlichen Kohärenzfrage zwischen Schweizer Politiken, insbesondere im Bereich der Aussenwirtschaft und des Menschenrechtsschutzes, besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat dies in seinem Aussenwirtschaftsbericht und/oder im aussenpolitischen Bericht thematisiert.</p><p>Im Bereich der Entwicklungspolitik setzt der Bundesrat die Empfehlungen des Entwicklungshilfeausschusses der OECD von 2013 zur verstärkten Förderung der Politikkohärenz für Entwicklung um. In Umsetzung der Empfehlungen hat sich der Bundesrat bereiterklärt, künftig im aussenpolitischen Bericht regelmässig zu ausgewählten Fragen zu berichten.</p><p>3. Bei jedem Gesetzentwurf prüft die federführende Stelle, ob das internationale Recht - darunter auch die internationalen Menschenrechtsgarantien - eingehalten wird. Die Ergebnisse der Prüfung bilden jeweils ein separates Kapitel in der Botschaft zum Erlass. Die Einschätzung des federführenden Amtes wird in der Ämterkonsultation von denjenigen Stellen überprüft, die sich mit der Umsetzung internationaler Normen befassen.</p><p>Der Bund kann auch beim Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte Studien zur Tragweite internationaler Normen und zu deren Umsetzung im innerstaatlichen Recht in Auftrag geben. Mit einer solchen Studie können zum Beispiel vertiefte Abklärungen vorgenommen werden. Solche Expertenmeinungen können alternativ direkt bei einer Universität eingeholt werden. Zu welchen rechtlichen Fragen Studien in Auftrag gegeben werden, wird von Fall zu Fall geprüft und entschieden.</p><p>4. Wie im NAP angegeben (s. Kapitel 6.3), wird die Evaluation der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte extern in Auftrag gegeben. Diese externe Analyse soll allfällige Lücken bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch die Schweiz identifizieren und eine Grundlage für die Aktualisierung des NAP bilden - darunter fallen auch die Modalitäten von Monitoring/Evaluation inkl. der Definition von Indikatoren.</p><p>Um das Momentum rund um die Lancierung des NAP zu stärken sowie die Umsetzung der Politikinstrumente anzukurbeln, ist der Bundesrat bereit, regelmässig die Umsetzung des NAP zu prüfen und transparent darüber Bericht zu erstatten. Nach Ansicht des Bundesrates ist es deshalb gerechtfertigt, dass der NAP neu alle zwei Jahre überprüft und, wenn nötig, aktualisiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem Bericht zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien, der am 9. Dezember 2016 publiziert wurde, betont der Bundesrat, dass die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung) sowie der Schutz der Menschenrechte (Art. 54 der Bundesverfassung} zentrale Bestandteile der Wirtschaftsordnung der Schweiz seien. Er unterstreicht zudem, dass die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien dazu dient, die "politische Kohärenz" und die</p><p>"Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen" zu stärken. Auf dem Niveau der Massnahmen zeigt der Text, dass das Thema Wirtschaft und Menschenrechte in verschiedenen Strategien und Aktivitäten des Bundes integriert werden muss, aber er bleibt bezüglich der Verbesserung der Kohärenz der verschiedenen Politikbereiche sehr vage. Auch die konkreten Ziele und Resultate, die der Bundesrat mit dieser Strategie erreichen will, sowie die Indikatoren, die eine Evaluation ermöglichen, erscheinen in der Strategie nicht klar.</p><p>1. Kann der Bundesrat präzisieren, welcher Prozess in Gang gesetzt wird, um mögliche Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Politikbereichen oder zwischen wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Zielen innerhalb desselben Politikbereichs zu lösen?</p><p>2. Ist er bereit, dem Parlament über massgebliche Fälle von Interessenkonflikten im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte Bericht zu erstatten?</p><p>3. In seiner Strategie bestätigt er, dass er das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte damit beauftragen kann, neue Gesetze auf Konformität mit den Uno-Leitprinzipien zu überprüfen (Pi29). Gemäss welchen Kriterien beabsichtigt er solche Untersuchungen durchführen zu lassen? Sollten die Konsequenzen in Bezug auf Menschenrechte nicht in jedem wichtigen Gesetzentwurf identifiziert und berücksichtigt werden?</p><p>4. Sieht er vor, Indikatoren zur Evaluierung der Resultate seiner Politik im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten, die Vergleiche über die Zeit sowie die Definition von neuen Zielen und Ausrichtungen der Strategie erlauben?</p>
- Kohärenz bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte. Massnahmen müssen präzisiert werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Verbesserung der Kohärenz staatlicher Aktivitäten im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist eines der Ziele, welche der Bundesrat mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verfolgt. Mit dem NAP wurde ein wichtiger Prozess angestossen: Zum einen hat die Erarbeitung des Aktionsplans zu einer noch engeren Zusammenarbeit zwischen den in diesen Politikbereichen involvierten Bundesstellen geführt. Zum andern soll der Nationale Aktionsplan in Zukunft als Referenzrahmen für Fragen zur Schnittstelle zwischen den Politikbereichen fungieren und in die relevanten Strategien aufgenommen werden. Die Kohärenz innerhalb der Verwaltung wird dabei weiterhin mittels interdepartementaler Arbeitsgruppen, Ämterkonsultationen und anderer Koordinationsinstrumente sichergestellt. Mit der regelmässigen Aktualisierung des NAP sowie dem Einsatz der mehrparteilichen Begleitgruppe besteht zudem die Möglichkeit, bei erwiesenen Lücken und allfälligen Interessenkonflikten Massnahmen einzuleiten.</p><p>2. Im Falle einer spezifischen, offensichtlichen Kohärenzfrage zwischen Schweizer Politiken, insbesondere im Bereich der Aussenwirtschaft und des Menschenrechtsschutzes, besteht die Möglichkeit, dass der Bundesrat dies in seinem Aussenwirtschaftsbericht und/oder im aussenpolitischen Bericht thematisiert.</p><p>Im Bereich der Entwicklungspolitik setzt der Bundesrat die Empfehlungen des Entwicklungshilfeausschusses der OECD von 2013 zur verstärkten Förderung der Politikkohärenz für Entwicklung um. In Umsetzung der Empfehlungen hat sich der Bundesrat bereiterklärt, künftig im aussenpolitischen Bericht regelmässig zu ausgewählten Fragen zu berichten.</p><p>3. Bei jedem Gesetzentwurf prüft die federführende Stelle, ob das internationale Recht - darunter auch die internationalen Menschenrechtsgarantien - eingehalten wird. Die Ergebnisse der Prüfung bilden jeweils ein separates Kapitel in der Botschaft zum Erlass. Die Einschätzung des federführenden Amtes wird in der Ämterkonsultation von denjenigen Stellen überprüft, die sich mit der Umsetzung internationaler Normen befassen.</p><p>Der Bund kann auch beim Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte Studien zur Tragweite internationaler Normen und zu deren Umsetzung im innerstaatlichen Recht in Auftrag geben. Mit einer solchen Studie können zum Beispiel vertiefte Abklärungen vorgenommen werden. Solche Expertenmeinungen können alternativ direkt bei einer Universität eingeholt werden. Zu welchen rechtlichen Fragen Studien in Auftrag gegeben werden, wird von Fall zu Fall geprüft und entschieden.</p><p>4. Wie im NAP angegeben (s. Kapitel 6.3), wird die Evaluation der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte extern in Auftrag gegeben. Diese externe Analyse soll allfällige Lücken bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch die Schweiz identifizieren und eine Grundlage für die Aktualisierung des NAP bilden - darunter fallen auch die Modalitäten von Monitoring/Evaluation inkl. der Definition von Indikatoren.</p><p>Um das Momentum rund um die Lancierung des NAP zu stärken sowie die Umsetzung der Politikinstrumente anzukurbeln, ist der Bundesrat bereit, regelmässig die Umsetzung des NAP zu prüfen und transparent darüber Bericht zu erstatten. Nach Ansicht des Bundesrates ist es deshalb gerechtfertigt, dass der NAP neu alle zwei Jahre überprüft und, wenn nötig, aktualisiert wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seinem Bericht zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien, der am 9. Dezember 2016 publiziert wurde, betont der Bundesrat, dass die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 der Bundesverfassung) sowie der Schutz der Menschenrechte (Art. 54 der Bundesverfassung} zentrale Bestandteile der Wirtschaftsordnung der Schweiz seien. Er unterstreicht zudem, dass die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien dazu dient, die "politische Kohärenz" und die</p><p>"Zusammenarbeit der betroffenen Bundesstellen" zu stärken. Auf dem Niveau der Massnahmen zeigt der Text, dass das Thema Wirtschaft und Menschenrechte in verschiedenen Strategien und Aktivitäten des Bundes integriert werden muss, aber er bleibt bezüglich der Verbesserung der Kohärenz der verschiedenen Politikbereiche sehr vage. Auch die konkreten Ziele und Resultate, die der Bundesrat mit dieser Strategie erreichen will, sowie die Indikatoren, die eine Evaluation ermöglichen, erscheinen in der Strategie nicht klar.</p><p>1. Kann der Bundesrat präzisieren, welcher Prozess in Gang gesetzt wird, um mögliche Interessenkonflikte zwischen verschiedenen Politikbereichen oder zwischen wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Zielen innerhalb desselben Politikbereichs zu lösen?</p><p>2. Ist er bereit, dem Parlament über massgebliche Fälle von Interessenkonflikten im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte Bericht zu erstatten?</p><p>3. In seiner Strategie bestätigt er, dass er das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte damit beauftragen kann, neue Gesetze auf Konformität mit den Uno-Leitprinzipien zu überprüfen (Pi29). Gemäss welchen Kriterien beabsichtigt er solche Untersuchungen durchführen zu lassen? Sollten die Konsequenzen in Bezug auf Menschenrechte nicht in jedem wichtigen Gesetzentwurf identifiziert und berücksichtigt werden?</p><p>4. Sieht er vor, Indikatoren zur Evaluierung der Resultate seiner Politik im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten, die Vergleiche über die Zeit sowie die Definition von neuen Zielen und Ausrichtungen der Strategie erlauben?</p>
- Kohärenz bezüglich Wirtschaft und Menschenrechte. Massnahmen müssen präzisiert werden
Back to List