Spareinlagensicherung. Was plant der Bundesrat?

ShortId
16.4170
Id
20164170
Updated
28.07.2023 04:43
Language
de
Title
Spareinlagensicherung. Was plant der Bundesrat?
AdditionalIndexing
24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1./3.-7. Der Bundesrat hat im Mai 2015 eine Aussprache über die Empfehlungen der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie vom Dezember 2014 geführt. Dabei hat er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt zu prüfen, wie die Funktionsweise des Systems der Einlagensicherung optimiert werden kann. Diese Arbeiten, die auch eine erste Abschätzung der Kosten- und Nutzenaspekte beinhalten, wurden vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Zusammenarbeit mit der Finma und der SNB sowie in Konsultation mit der Branche vorgenommen. Eine Publikation der verwaltungsinternen Analyse ist nicht vorgesehen. Die Schwächen, die bereits im Zusammenhang mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage im Jahr 2009 (Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen) und ebenfalls bei den Arbeiten der genannten Expertengruppe festgestellt wurden, haben sich weitgehend bestätigt. Verbesserungen am System wären demnach insbesondere bezogen auf die Auszahlungsfrist, die Finanzierung und die Systembegrenzung möglich. Die Analyse wird die Grundlage sein für einen Vorschlag zur Stärkung des Einlegerschutzsystems, den das EFD dem Bundesrat unterbreiten wird. Gegenstand dabei wird ebenfalls die Einführung einer (heute fehlenden) Frist zur Auszahlung an die Einleger sein. Die Empfehlungen des IWF an die Schweiz berufen sich auf die entsprechenden internationalen Standards, gemäss derer eine Frist von sieben Tagen anzustreben ist. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2017 über die Eckwerte einer entsprechenden Reform entscheiden. Gemäss den Bundesratszielen soll eine Vernehmlassungsvorlage im Jahr 2017 vorgelegt werden. Die Erkenntnisse aus den bisherigen Analysen werden in die Regulierungsfolgenabschätzung einfliessen, die im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage erstellt wird.</p><p>2. Die bestehende Regelung sieht vor, dass die Gelder der Einlagensicherung einzig zur Auszahlung der gesicherten Einlagen an die Einleger verwendet werden dürfen. Eine Zweckentfremdung (z. B. zur Bankenrettung) ist daher nicht möglich. Dies soll auch weiterhin so bleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Schutz der Spareinlagen bis 100 000 Franken pro Person und Bank ist ein zentraler Pfeiler des Kundenvertrauens und der Finanzmarktstabilität. Erst nach parlamentarischen Vorstössen hat die Schweiz 2008 zu einem echten Einlegerschutz gefunden. Wie sicher, schnell und effizient ist unsere Einlagensicherung aus heutiger Sicht?</p><p>Nach Kritik des IWF an Teilen des Schweizer Einlegerschutzes (insbesondere an den Auszahlungsfristen) hat die Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie unter der Leitung von Professor Brunetti im Dezember 2014 drei Empfehlungen zur Umsetzung der Einlagensicherung (u. a. Verkürzung der Auszahlungsfrist) gemacht. Weiter empfahl die Expertengruppe, das Finanzierungsmodell (teilweise Vorfinanzierung, Einführung Ex-ante-Fonds) und die Erhöhung der Systemobergrenze (inklusive Kosten-Nutzen-Analyse) zu prüfen, ebenso (vgl. Schlussbericht, S. 52).</p><p>Gemäss seinen aktuellen Zielen 2017 wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2017 die Vernehmlassung zur Reform des Schweizer Einlagensicherungssystems durchführen. Bundesrat Ueli Maurer hat diese Absicht im Rahmen der Ständeratsdebatte zu Fidleg/Finig am 14. Dezember 2016 bekräftigt.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Welche Massnahmen zur Realisierung der Umsetzungsempfehlungen der Expertengruppe wurden bereits realisiert?</p><p>2. Ist im Gegensatz zu anderen Staaten sichergestellt, dass die gesicherten Gelder im Krisenfall nicht zweckentfremdet (z. B. zur Bankenrettung) werden können (vgl. Antwort des Bundesrates in der Ständeratsdebatte vom 15. September 2014 auf die Interpellation 14.3572)?</p><p>3. Plant er, eine (heute fehlende) Frist zur Auszahlung an die Einleger einzuführen? Beträgt diese, wie vom IWF angeregt, maximal sieben Kalendertage?</p><p>4. Wurde die von der Expertengruppe im Dezember 2014 empfohlene umfassende Prüfung - inklusive detaillierter Kosten-Nutzen-Analyse - gemacht?</p><p>5. Wenn ja, was haben die Prüfungen ergeben, und wird der umfassende Analysebericht publiziert, bzw. wo ist dieser einsehbar?</p><p>6. Wenn nicht, bis wann wird er die Ergebnisse der Prüfungen abschliessen und präsentieren?</p><p>7. In seiner Antwort vom 3. September 2014 auf die Interpellation 14.3572 war der Bundesrat der Ansicht, dass das Schweizer System der Einlagensicherung, das "sowohl eine Ex-ante- wie auch eine Ex-post-Finanzierung" beinhaltet, "gut funktioniert" und einen "vergleichbaren Schutz wie ausländische Systeme gewährleistet". Ist diese Einschätzung aus Sicht des Bundesrates nach wie vor zutreffend, oder hat sich daran in der Zwischenzeit etwas Grundlegendes verändert? Wenn ja, was hat sich konkret geändert?</p>
  • Spareinlagensicherung. Was plant der Bundesrat?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./3.-7. Der Bundesrat hat im Mai 2015 eine Aussprache über die Empfehlungen der Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie vom Dezember 2014 geführt. Dabei hat er das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt zu prüfen, wie die Funktionsweise des Systems der Einlagensicherung optimiert werden kann. Diese Arbeiten, die auch eine erste Abschätzung der Kosten- und Nutzenaspekte beinhalten, wurden vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Zusammenarbeit mit der Finma und der SNB sowie in Konsultation mit der Branche vorgenommen. Eine Publikation der verwaltungsinternen Analyse ist nicht vorgesehen. Die Schwächen, die bereits im Zusammenhang mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage im Jahr 2009 (Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen) und ebenfalls bei den Arbeiten der genannten Expertengruppe festgestellt wurden, haben sich weitgehend bestätigt. Verbesserungen am System wären demnach insbesondere bezogen auf die Auszahlungsfrist, die Finanzierung und die Systembegrenzung möglich. Die Analyse wird die Grundlage sein für einen Vorschlag zur Stärkung des Einlegerschutzsystems, den das EFD dem Bundesrat unterbreiten wird. Gegenstand dabei wird ebenfalls die Einführung einer (heute fehlenden) Frist zur Auszahlung an die Einleger sein. Die Empfehlungen des IWF an die Schweiz berufen sich auf die entsprechenden internationalen Standards, gemäss derer eine Frist von sieben Tagen anzustreben ist. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2017 über die Eckwerte einer entsprechenden Reform entscheiden. Gemäss den Bundesratszielen soll eine Vernehmlassungsvorlage im Jahr 2017 vorgelegt werden. Die Erkenntnisse aus den bisherigen Analysen werden in die Regulierungsfolgenabschätzung einfliessen, die im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage erstellt wird.</p><p>2. Die bestehende Regelung sieht vor, dass die Gelder der Einlagensicherung einzig zur Auszahlung der gesicherten Einlagen an die Einleger verwendet werden dürfen. Eine Zweckentfremdung (z. B. zur Bankenrettung) ist daher nicht möglich. Dies soll auch weiterhin so bleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Schutz der Spareinlagen bis 100 000 Franken pro Person und Bank ist ein zentraler Pfeiler des Kundenvertrauens und der Finanzmarktstabilität. Erst nach parlamentarischen Vorstössen hat die Schweiz 2008 zu einem echten Einlegerschutz gefunden. Wie sicher, schnell und effizient ist unsere Einlagensicherung aus heutiger Sicht?</p><p>Nach Kritik des IWF an Teilen des Schweizer Einlegerschutzes (insbesondere an den Auszahlungsfristen) hat die Expertengruppe zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie unter der Leitung von Professor Brunetti im Dezember 2014 drei Empfehlungen zur Umsetzung der Einlagensicherung (u. a. Verkürzung der Auszahlungsfrist) gemacht. Weiter empfahl die Expertengruppe, das Finanzierungsmodell (teilweise Vorfinanzierung, Einführung Ex-ante-Fonds) und die Erhöhung der Systemobergrenze (inklusive Kosten-Nutzen-Analyse) zu prüfen, ebenso (vgl. Schlussbericht, S. 52).</p><p>Gemäss seinen aktuellen Zielen 2017 wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2017 die Vernehmlassung zur Reform des Schweizer Einlagensicherungssystems durchführen. Bundesrat Ueli Maurer hat diese Absicht im Rahmen der Ständeratsdebatte zu Fidleg/Finig am 14. Dezember 2016 bekräftigt.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Welche Massnahmen zur Realisierung der Umsetzungsempfehlungen der Expertengruppe wurden bereits realisiert?</p><p>2. Ist im Gegensatz zu anderen Staaten sichergestellt, dass die gesicherten Gelder im Krisenfall nicht zweckentfremdet (z. B. zur Bankenrettung) werden können (vgl. Antwort des Bundesrates in der Ständeratsdebatte vom 15. September 2014 auf die Interpellation 14.3572)?</p><p>3. Plant er, eine (heute fehlende) Frist zur Auszahlung an die Einleger einzuführen? Beträgt diese, wie vom IWF angeregt, maximal sieben Kalendertage?</p><p>4. Wurde die von der Expertengruppe im Dezember 2014 empfohlene umfassende Prüfung - inklusive detaillierter Kosten-Nutzen-Analyse - gemacht?</p><p>5. Wenn ja, was haben die Prüfungen ergeben, und wird der umfassende Analysebericht publiziert, bzw. wo ist dieser einsehbar?</p><p>6. Wenn nicht, bis wann wird er die Ergebnisse der Prüfungen abschliessen und präsentieren?</p><p>7. In seiner Antwort vom 3. September 2014 auf die Interpellation 14.3572 war der Bundesrat der Ansicht, dass das Schweizer System der Einlagensicherung, das "sowohl eine Ex-ante- wie auch eine Ex-post-Finanzierung" beinhaltet, "gut funktioniert" und einen "vergleichbaren Schutz wie ausländische Systeme gewährleistet". Ist diese Einschätzung aus Sicht des Bundesrates nach wie vor zutreffend, oder hat sich daran in der Zwischenzeit etwas Grundlegendes verändert? Wenn ja, was hat sich konkret geändert?</p>
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