Schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Wann greift Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes?

ShortId
16.5011
Id
20165011
Updated
28.07.2023 05:31
Language
de
Title
Schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Wann greift Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes?
AdditionalIndexing
55;44
1
Texts
  • <p>Die Einkommenssituation der Landwirte hat sich 2015 erneut markant verschlechtert. Bereits im Jahr 2014 betrug das Durchschnittseinkommen pro (FTE-)Familienarbeitskraft nur noch 52 800 Franken (FAT-Bericht Nr. 93, 2015), deutlich weniger als der Vergleichslohn in anderen Branchen und damit ein Verstoss gegen Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).</p><p>Wann will der Bundesrat vor diesem Hintergrund endlich handeln und die gemäss Artikel 5 Absatz 2 LwG vorgesehenen befristeten Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation ergreifen?</p>
  • Schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Wann greift Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einkommenssituation der Landwirte hat sich 2015 erneut markant verschlechtert. Bereits im Jahr 2014 betrug das Durchschnittseinkommen pro (FTE-)Familienarbeitskraft nur noch 52 800 Franken (FAT-Bericht Nr. 93, 2015), deutlich weniger als der Vergleichslohn in anderen Branchen und damit ein Verstoss gegen Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).</p><p>Wann will der Bundesrat vor diesem Hintergrund endlich handeln und die gemäss Artikel 5 Absatz 2 LwG vorgesehenen befristeten Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation ergreifen?</p>
    • Schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Wann greift Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes?

Back to List