Schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Wann greift Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes?
- ShortId
-
16.5011
- Id
-
20165011
- Updated
-
28.07.2023 05:31
- Language
-
de
- Title
-
Schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Wann greift Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes?
- AdditionalIndexing
-
55;44
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Einkommenssituation der Landwirte hat sich 2015 erneut markant verschlechtert. Bereits im Jahr 2014 betrug das Durchschnittseinkommen pro (FTE-)Familienarbeitskraft nur noch 52 800 Franken (FAT-Bericht Nr. 93, 2015), deutlich weniger als der Vergleichslohn in anderen Branchen und damit ein Verstoss gegen Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).</p><p>Wann will der Bundesrat vor diesem Hintergrund endlich handeln und die gemäss Artikel 5 Absatz 2 LwG vorgesehenen befristeten Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation ergreifen?</p>
- Schlechte Einkommenssituation in der Landwirtschaft. Wann greift Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Einkommenssituation der Landwirte hat sich 2015 erneut markant verschlechtert. Bereits im Jahr 2014 betrug das Durchschnittseinkommen pro (FTE-)Familienarbeitskraft nur noch 52 800 Franken (FAT-Bericht Nr. 93, 2015), deutlich weniger als der Vergleichslohn in anderen Branchen und damit ein Verstoss gegen Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).</p><p>Wann will der Bundesrat vor diesem Hintergrund endlich handeln und die gemäss Artikel 5 Absatz 2 LwG vorgesehenen befristeten Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation ergreifen?</p>
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