Freiverlade inmitten von Ortskernen

ShortId
16.5012
Id
20165012
Updated
28.07.2023 05:32
Language
de
Title
Freiverlade inmitten von Ortskernen
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss geltender Leistungsvereinbarung dürfen bestehende Freiverladeanlagen nur geschlossen werden, wenn sie auf absehbare Zeit nicht mehr genutzt werden oder ihre Aufrechterhaltung sehr unwirtschaftlich wäre. Gemäss neuer Leistungsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2020 soll eine Schliessung nur möglich sein, wenn diese dem neuen Konzept für den Gütertransport auf der Schiene entspricht.</p><p>Bei der Erarbeitung und der periodischen Aktualisierung dieses Konzepts wird folglich die Frage des Erhalts und der Entwicklung von Freiverladeanlagen geklärt werden. In diesen Prozess werden alle Akteure einbezogen. Dabei werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Standorte hinsichtlich verkehrlicher Erreichbarkeit auf der Schiene, Erreichbarkeit auf der Strasse, Verfügbarkeit von zentrumsnahen Logistik- und Umschlagflächen und anderer Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der Verdichtung von Siedlungen beurteilt.</p><p>Ebenfalls zu beachten sind bei einer Verlagerung an andere Standorte der neue Flächenbedarf und der zusätzliche Investitionsbedarf. Generell sind folglich verkehrliche, wirtschaftliche und siedlungspolitische Anliegen gegeneinander abzuwägen. Es kann hier keine absolute Vorgabe geben, sondern es braucht verhältnismässige, den jeweiligen lokalen Verhältnissen angepasste Lösungen.</p>
  • <p>- Warum verlangt der Bundesrat in der Leistungsvereinbarung mit den SBB den Erhalt sämtlicher Freiverladeanlagen für den Güterumschlag, obwohl diese Anlagen teilweise inmitten von Ortskernen liegen und dadurch eine innere Verdichtung oder Zentrumsentwicklung verunmöglicht wird?</p><p>- Wie beurteilt er den Widerspruch solcher Freiverlade mit der Forderung nach haushälterischer Nutzung des Bodens?</p><p>- Wie beurteilt er solche im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen an nichtsachgerechten Standorten?</p>
  • Freiverlade inmitten von Ortskernen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss geltender Leistungsvereinbarung dürfen bestehende Freiverladeanlagen nur geschlossen werden, wenn sie auf absehbare Zeit nicht mehr genutzt werden oder ihre Aufrechterhaltung sehr unwirtschaftlich wäre. Gemäss neuer Leistungsvereinbarung für die Jahre 2017 bis 2020 soll eine Schliessung nur möglich sein, wenn diese dem neuen Konzept für den Gütertransport auf der Schiene entspricht.</p><p>Bei der Erarbeitung und der periodischen Aktualisierung dieses Konzepts wird folglich die Frage des Erhalts und der Entwicklung von Freiverladeanlagen geklärt werden. In diesen Prozess werden alle Akteure einbezogen. Dabei werden die Vor- und Nachteile der verschiedenen Standorte hinsichtlich verkehrlicher Erreichbarkeit auf der Schiene, Erreichbarkeit auf der Strasse, Verfügbarkeit von zentrumsnahen Logistik- und Umschlagflächen und anderer Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der Verdichtung von Siedlungen beurteilt.</p><p>Ebenfalls zu beachten sind bei einer Verlagerung an andere Standorte der neue Flächenbedarf und der zusätzliche Investitionsbedarf. Generell sind folglich verkehrliche, wirtschaftliche und siedlungspolitische Anliegen gegeneinander abzuwägen. Es kann hier keine absolute Vorgabe geben, sondern es braucht verhältnismässige, den jeweiligen lokalen Verhältnissen angepasste Lösungen.</p>
    • <p>- Warum verlangt der Bundesrat in der Leistungsvereinbarung mit den SBB den Erhalt sämtlicher Freiverladeanlagen für den Güterumschlag, obwohl diese Anlagen teilweise inmitten von Ortskernen liegen und dadurch eine innere Verdichtung oder Zentrumsentwicklung verunmöglicht wird?</p><p>- Wie beurteilt er den Widerspruch solcher Freiverlade mit der Forderung nach haushälterischer Nutzung des Bodens?</p><p>- Wie beurteilt er solche im öffentlichen Interesse liegenden Anlagen an nichtsachgerechten Standorten?</p>
    • Freiverlade inmitten von Ortskernen

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