Sind Bettelbriefe von Swissaid unter Verwendung gefälschter Hoheitszeichen zulässig?
- ShortId
-
16.5054
- Id
-
20165054
- Updated
-
28.07.2023 05:24
- Language
-
de
- Title
-
Sind Bettelbriefe von Swissaid unter Verwendung gefälschter Hoheitszeichen zulässig?
- AdditionalIndexing
-
04;08
- 1
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- Texts
-
- <p>1. Gemäss Beschreibungen in den Medien lag keine gefälschte Verwendung des Hoheitszeichens vor, und im Schreiben selber gab es offenbar mehrfache Hinweise, dass es sich um ein frei erfundenes Amt handle. Gemäss Aussagen von Swissaid habe sie das Schreiben vorgängig der Zewo vorgelegt, welche es nicht beanstandet habe. Der Bundesrat geht davon aus, dass weder Täuschung noch Täuschungsabsicht bestanden.</p><p>2. Swissaid hat über die Deza im Jahr 2015 einen Programmbeitrag in der Höhe von 6,5 Millionen Franken erhalten; für 2016 ist derselbe Betrag eingestellt.</p><p>3. Alle Organisationen, denen die Deza Programmbeiträge ausrichtet, müssen von der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen (Zewo) zertifiziert sein. Ausserdem überprüft die Deza die Kompetenzen und Kapazitäten der Organisation mittels eines Zulassungsprozesses, welcher diese anhand von etablierten Kriterien bewertet. Swissaid genügt diesen Anforderungen.</p>
- <p>Am 12. Februar 2016 erhielt ich vom Hilfswerk Swissaid einen Bettelbrief. Darin wurde ich unter Vorspiegelung eines "Amtes für Eigentum und Umverteilung" und eines frei erfundenen Hoheitszeichens mit Schweizerwappen um finanzielle Hilfe gebeten.</p><p>1. Hält der Bundesrat die Verwendung von gefälschten Hoheitszeichen zur humanitären Beeinflussung des Schweizervolkes für zulässig?</p><p>2. Wie viel an Bundessubvention erhält die NGO Swissaid pro Jahr?</p><p>3. Sind Bundessubventionen an einen Verhaltenskodex gebunden?</p>
- Sind Bettelbriefe von Swissaid unter Verwendung gefälschter Hoheitszeichen zulässig?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Gemäss Beschreibungen in den Medien lag keine gefälschte Verwendung des Hoheitszeichens vor, und im Schreiben selber gab es offenbar mehrfache Hinweise, dass es sich um ein frei erfundenes Amt handle. Gemäss Aussagen von Swissaid habe sie das Schreiben vorgängig der Zewo vorgelegt, welche es nicht beanstandet habe. Der Bundesrat geht davon aus, dass weder Täuschung noch Täuschungsabsicht bestanden.</p><p>2. Swissaid hat über die Deza im Jahr 2015 einen Programmbeitrag in der Höhe von 6,5 Millionen Franken erhalten; für 2016 ist derselbe Betrag eingestellt.</p><p>3. Alle Organisationen, denen die Deza Programmbeiträge ausrichtet, müssen von der Schweizerischen Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen (Zewo) zertifiziert sein. Ausserdem überprüft die Deza die Kompetenzen und Kapazitäten der Organisation mittels eines Zulassungsprozesses, welcher diese anhand von etablierten Kriterien bewertet. Swissaid genügt diesen Anforderungen.</p>
- <p>Am 12. Februar 2016 erhielt ich vom Hilfswerk Swissaid einen Bettelbrief. Darin wurde ich unter Vorspiegelung eines "Amtes für Eigentum und Umverteilung" und eines frei erfundenen Hoheitszeichens mit Schweizerwappen um finanzielle Hilfe gebeten.</p><p>1. Hält der Bundesrat die Verwendung von gefälschten Hoheitszeichen zur humanitären Beeinflussung des Schweizervolkes für zulässig?</p><p>2. Wie viel an Bundessubvention erhält die NGO Swissaid pro Jahr?</p><p>3. Sind Bundessubventionen an einen Verhaltenskodex gebunden?</p>
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