Einseitige Besetzung der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen

ShortId
16.5057
Id
20165057
Updated
28.07.2023 05:27
Language
de
Title
Einseitige Besetzung der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen
AdditionalIndexing
04;2841
1
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen und im Hinblick auf die Nationale Strategie Sucht beschlossen, anstelle der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen (EKSF) einzusetzen. Die neue Kommission hat den Auftrag, den Bundesrat in Fragen der Suchtproblematik und der Suchtpolitik zu beraten. Um der damit verbundenen Erweiterung der thematischen Zuständigkeit der Kommission Rechnung zu tragen, wurden nicht nur Drogenexperten, sondern auch Experten aus anderen suchtrelevanten Bereichen wie z. B. Verhaltensabhängigkeiten, Sicherheit im öffentlichen Raum sowie Gesundheitsförderung und Prävention in die EKSF berufen. Das hatte zur Folge, dass bei der Wahl der Mitglieder der EKSF nicht alle Mitglieder der vormaligen EKDF berücksichtigt werden konnten.</p><p>2. Dr. Toni Berthel ist ein ausgewiesener Experte in Suchtfragen und hat als Präsident der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen wesentlich zu der insgesamt erfolgreichen Drogenpolitik der Schweiz beigetragen. Aufgrund seines langjährigen Engagements für eine alle Suchtformen umfassende und vor allem evidenzbasierte Suchtpolitik ist er prädestiniert für das Präsidium der EKSF.</p><p>3. Die Mitglieder der EKSF wurden vom Bundesrat aufgrund ihrer fachlichen Expertise und nicht wegen ihrer drogenpolitischen Grundhaltung ausgewählt.</p>
  • <p>1. Warum wurden Professor Martin Killias (Studie Gewalt und Drogen - auch Gewalt und Cannabis!) und Werner Bernhard, Gerichtsmediziner mit viel Erfahrung betreffend Auswirkungen von Drogen auf den Menschen, ausgeschlossen?</p><p>2. Warum wurde der Drogenlegalisierer der ersten Stunde, Psychiater Berthel, als Präsident eingesetzt?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, nun ausschliesslich von Personen, welche Drogen freigeben wollen, beraten zu werden?</p>
  • Einseitige Besetzung der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat im Rahmen der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen und im Hinblick auf die Nationale Strategie Sucht beschlossen, anstelle der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen (EKSF) einzusetzen. Die neue Kommission hat den Auftrag, den Bundesrat in Fragen der Suchtproblematik und der Suchtpolitik zu beraten. Um der damit verbundenen Erweiterung der thematischen Zuständigkeit der Kommission Rechnung zu tragen, wurden nicht nur Drogenexperten, sondern auch Experten aus anderen suchtrelevanten Bereichen wie z. B. Verhaltensabhängigkeiten, Sicherheit im öffentlichen Raum sowie Gesundheitsförderung und Prävention in die EKSF berufen. Das hatte zur Folge, dass bei der Wahl der Mitglieder der EKSF nicht alle Mitglieder der vormaligen EKDF berücksichtigt werden konnten.</p><p>2. Dr. Toni Berthel ist ein ausgewiesener Experte in Suchtfragen und hat als Präsident der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen wesentlich zu der insgesamt erfolgreichen Drogenpolitik der Schweiz beigetragen. Aufgrund seines langjährigen Engagements für eine alle Suchtformen umfassende und vor allem evidenzbasierte Suchtpolitik ist er prädestiniert für das Präsidium der EKSF.</p><p>3. Die Mitglieder der EKSF wurden vom Bundesrat aufgrund ihrer fachlichen Expertise und nicht wegen ihrer drogenpolitischen Grundhaltung ausgewählt.</p>
    • <p>1. Warum wurden Professor Martin Killias (Studie Gewalt und Drogen - auch Gewalt und Cannabis!) und Werner Bernhard, Gerichtsmediziner mit viel Erfahrung betreffend Auswirkungen von Drogen auf den Menschen, ausgeschlossen?</p><p>2. Warum wurde der Drogenlegalisierer der ersten Stunde, Psychiater Berthel, als Präsident eingesetzt?</p><p>3. Ist sich der Bundesrat bewusst, nun ausschliesslich von Personen, welche Drogen freigeben wollen, beraten zu werden?</p>
    • Einseitige Besetzung der Eidgenössischen Kommission für Suchtfragen

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