Störfall im Atomkraftwerk Fessenheim. Warum Ines-Klasse 1?
- ShortId
-
16.5098
- Id
-
20165098
- Updated
-
28.07.2023 05:27
- Language
-
de
- Title
-
Störfall im Atomkraftwerk Fessenheim. Warum Ines-Klasse 1?
- AdditionalIndexing
-
52;66
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die französische Nuklearaufsichtsbehörde Autorité de surveillance nucléaire (ASN) hat die Öffentlichkeit am 17. April 2014 über das angesprochene Ereignis informiert. Das Ereignis wurde von der Behörde auf der ersten Stufe der Ines-Skala (Anomalie) eingestuft. Diese International Nuclear Event Scale (Ines) wird heute weltweit angewandt und umfasst sieben Stufen. Damit werden Art und Schweregrad eines Störfalls in einem Kernkraftwerk überall gleich beschrieben. Die Aufsichtsbehörden des jeweiligen Staates sind für die Einstufung eines Ereignisses zuständig. Alle Ereignisberichte der relevanten Ereignisse werden in einer Datenbank gesammelt, auf welche auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) Zugriff hat. Zudem informierte die ASN im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der französisch-schweizerischen Kommission für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz von September 2014 über den Ereignishergang und die getroffenen Massnahmen. Aufgrund der dem Ensi vorliegenden Unterlagen ist die Ines-Einstufung der französischen Aufsichtsbehörde plausibel. Es gibt gemäss Ensi keine Hinweise dafür, dass der Reaktor zu irgendeinem Zeitpunkt in einem unkontrollierten Zustand war: Der Reaktor wurde langsam über die betrieblichen Systeme heruntergefahren. Für die Betriebsmannschaft stand die Möglichkeit, den Reaktor über eine Reaktorschnellabschaltung herunterzufahren, stets zur Verfügung. Das Notborierungssystem kam nicht zum Einsatz. Im Übrigen befindet sich bei Druckwasserreaktoren stets Bor zur Leistungssteuerung im Reaktor-Kühlwasser.</p><p>Gemäss den vorliegenden Informationen sieht der Bundesrat keinen Anlass, an der Einstufung auf der ersten Stufe der Ines-Skala (Anomalie) zu zweifeln. Die Schweiz hat mit Frankreich bereits im Jahr 1989 ein bilaterales Abkommen über den Informationsaustausch bei radiologischen Zwischenfällen abgeschlossen. Auf internationaler Ebene wurde 1986 das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen abgeschlossen. Dieses Übereinkommen ist am 1. Juli 1988 für die Schweiz in Kraft getreten. Damit sind die Instrumente vorhanden, dass die Schweiz bei Zwischenfällen oder Unfällen in einem Kernkraftwerk informiert wird. </p>
- <p>Die französischen Behörden stuften 2014 einen Störfall im AKW Fessenheim mit dem Schweregrad 1 auf der Ines-Skala ein. Am Freitag wurde aber öffentlich, dass damals als letztmögliche Schutzmassnahme notfallmässig mit Bor gekühlt werden musste.</p><p>- Wer entscheidet in Frankreich und in der Schweiz über den Schweregrad eines Störfalls?</p><p>- Wer überprüft diese Einschätzung und genehmigt sie?</p><p>- Ist der Bundesrat der Meinung, dass es sich um eine unbedeutende Anomalie in diesem AKW handelte?</p>
- Störfall im Atomkraftwerk Fessenheim. Warum Ines-Klasse 1?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die französische Nuklearaufsichtsbehörde Autorité de surveillance nucléaire (ASN) hat die Öffentlichkeit am 17. April 2014 über das angesprochene Ereignis informiert. Das Ereignis wurde von der Behörde auf der ersten Stufe der Ines-Skala (Anomalie) eingestuft. Diese International Nuclear Event Scale (Ines) wird heute weltweit angewandt und umfasst sieben Stufen. Damit werden Art und Schweregrad eines Störfalls in einem Kernkraftwerk überall gleich beschrieben. Die Aufsichtsbehörden des jeweiligen Staates sind für die Einstufung eines Ereignisses zuständig. Alle Ereignisberichte der relevanten Ereignisse werden in einer Datenbank gesammelt, auf welche auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) Zugriff hat. Zudem informierte die ASN im Rahmen der gemeinsamen Sitzung der französisch-schweizerischen Kommission für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz von September 2014 über den Ereignishergang und die getroffenen Massnahmen. Aufgrund der dem Ensi vorliegenden Unterlagen ist die Ines-Einstufung der französischen Aufsichtsbehörde plausibel. Es gibt gemäss Ensi keine Hinweise dafür, dass der Reaktor zu irgendeinem Zeitpunkt in einem unkontrollierten Zustand war: Der Reaktor wurde langsam über die betrieblichen Systeme heruntergefahren. Für die Betriebsmannschaft stand die Möglichkeit, den Reaktor über eine Reaktorschnellabschaltung herunterzufahren, stets zur Verfügung. Das Notborierungssystem kam nicht zum Einsatz. Im Übrigen befindet sich bei Druckwasserreaktoren stets Bor zur Leistungssteuerung im Reaktor-Kühlwasser.</p><p>Gemäss den vorliegenden Informationen sieht der Bundesrat keinen Anlass, an der Einstufung auf der ersten Stufe der Ines-Skala (Anomalie) zu zweifeln. Die Schweiz hat mit Frankreich bereits im Jahr 1989 ein bilaterales Abkommen über den Informationsaustausch bei radiologischen Zwischenfällen abgeschlossen. Auf internationaler Ebene wurde 1986 das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen abgeschlossen. Dieses Übereinkommen ist am 1. Juli 1988 für die Schweiz in Kraft getreten. Damit sind die Instrumente vorhanden, dass die Schweiz bei Zwischenfällen oder Unfällen in einem Kernkraftwerk informiert wird. </p>
- <p>Die französischen Behörden stuften 2014 einen Störfall im AKW Fessenheim mit dem Schweregrad 1 auf der Ines-Skala ein. Am Freitag wurde aber öffentlich, dass damals als letztmögliche Schutzmassnahme notfallmässig mit Bor gekühlt werden musste.</p><p>- Wer entscheidet in Frankreich und in der Schweiz über den Schweregrad eines Störfalls?</p><p>- Wer überprüft diese Einschätzung und genehmigt sie?</p><p>- Ist der Bundesrat der Meinung, dass es sich um eine unbedeutende Anomalie in diesem AKW handelte?</p>
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