Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim

ShortId
16.5104
Id
20165104
Updated
28.07.2023 05:25
Language
de
Title
Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim
AdditionalIndexing
66;08
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Diskussion über Kernkraftwerke auf internationaler Ebene zu intensivieren. Er hat das Thema der nuklearen Sicherheit im Rahmen seiner Kontakte mit den Vertreterinnen und Vertretern der französischen Regierung regelmässig angesprochen und ist bestrebt, dies weiterhin zu tun.</p><p>Die französisch-schweizerische Kommission für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS), der auch ein Kantonsvertreter angehört und die 1989 durch einen Briefwechsel ins Leben gerufen wurde, gewährleistet den regelmässigen Informationsaustausch zu Nuklearangelegenheiten, einschliesslich Fragen zum Kernkraftwerk Fessenheim. Die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (das Abkommen von 1988 über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie sowie das Abkommen von 1989 über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können) gelten auch für den Fall einer Ausserbetriebsetzung oder Stilllegung von Kernkraftwerken. Somit ist der Informationsaustausch zu diesem Thema schon heute vertraglich geregelt. Er hat auch 2014 anlässlich des Ereignisses der Stufe 1 der Ines-Skala (Anomalie) in Fessenheim funktioniert.</p><p>Weder das schweizerische Recht noch das internationale öffentliche Recht enthält Bestimmungen, die den Bundesrat berechtigen würden, von der französischen Regierung die Aufnahme von Verhandlungen über die Nichtverlängerung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Fessenheim oder über dessen Schliessung zu verlangen. Auch die im Rahmen der CFS ausgetauschten Informationen geben dem Bundesrat seiner Ansicht nach keinen Anlass zur Aufnahme von Verhandlungen dieser Art.</p><p>Bezüglich der erwähnten deutschen Forderung schliesslich ist zu präzisieren, dass es sich dabei um eine einseitige Erklärung von Umweltministerin Barbara Hendricks und nicht um den Standpunkt der deutschen Bundesregierung handelt.</p>
  • <p>Die deutsche Bundesregierung hat offiziell die sofortige Stilllegung des AKW Fessenheim gefordert.</p><p>Wie handelt unsere Landesregierung?</p>
  • Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Diskussion über Kernkraftwerke auf internationaler Ebene zu intensivieren. Er hat das Thema der nuklearen Sicherheit im Rahmen seiner Kontakte mit den Vertreterinnen und Vertretern der französischen Regierung regelmässig angesprochen und ist bestrebt, dies weiterhin zu tun.</p><p>Die französisch-schweizerische Kommission für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS), der auch ein Kantonsvertreter angehört und die 1989 durch einen Briefwechsel ins Leben gerufen wurde, gewährleistet den regelmässigen Informationsaustausch zu Nuklearangelegenheiten, einschliesslich Fragen zum Kernkraftwerk Fessenheim. Die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (das Abkommen von 1988 über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie sowie das Abkommen von 1989 über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können) gelten auch für den Fall einer Ausserbetriebsetzung oder Stilllegung von Kernkraftwerken. Somit ist der Informationsaustausch zu diesem Thema schon heute vertraglich geregelt. Er hat auch 2014 anlässlich des Ereignisses der Stufe 1 der Ines-Skala (Anomalie) in Fessenheim funktioniert.</p><p>Weder das schweizerische Recht noch das internationale öffentliche Recht enthält Bestimmungen, die den Bundesrat berechtigen würden, von der französischen Regierung die Aufnahme von Verhandlungen über die Nichtverlängerung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Fessenheim oder über dessen Schliessung zu verlangen. Auch die im Rahmen der CFS ausgetauschten Informationen geben dem Bundesrat seiner Ansicht nach keinen Anlass zur Aufnahme von Verhandlungen dieser Art.</p><p>Bezüglich der erwähnten deutschen Forderung schliesslich ist zu präzisieren, dass es sich dabei um eine einseitige Erklärung von Umweltministerin Barbara Hendricks und nicht um den Standpunkt der deutschen Bundesregierung handelt.</p>
    • <p>Die deutsche Bundesregierung hat offiziell die sofortige Stilllegung des AKW Fessenheim gefordert.</p><p>Wie handelt unsere Landesregierung?</p>
    • Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim

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