Anschlussfrage zu Frage 16.5030. Rückwärtsfahren in Fahrschulbetrieben
- ShortId
-
16.5131
- Id
-
20165131
- Updated
-
28.07.2023 05:30
- Language
-
de
- Title
-
Anschlussfrage zu Frage 16.5030. Rückwärtsfahren in Fahrschulbetrieben
- AdditionalIndexing
-
48;32
- 1
-
- Texts
-
- <p>Es gelten beide in der Antwort auf die Frage 16.5030 gemachten Aussagen. Weiterhin "ausreichend geübt und geprüft" werden kann das Rückwärtsfahren deshalb, weil mit dem rückwärtigen Manövrieren und dem Rückwärtsfahren über kürzere Strecken (d. h. bis etwa 50 Meter) die nötigen Fähigkeiten erworben werden können. Es gibt somit auch genügend kurze Strecken, auf denen das Rückwärtsfahren geübt werden kann.</p><p>Diese Auffassung teilen auch die Prüfungsexperten der Kommission Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter.</p>
- <p>In der Antwort auf meine Frage 16.5030 steht einerseits, dass "das Rückwärtsfahren über längere Strecken auch zu Übungs- und Prüfungszwecken nicht mehr erlaubt ist", andererseits, "dass damit das Rückwärtsfahren in Fahrschulbetrieben ausreichend geübt und geprüft werden kann".</p><p>- Was gilt nun?</p><p>- Wer sind die "genannten Experten"?</p><p>- Sind sich diese Experten bewusst, dass es in der Schweiz nur noch wenige Gebiete gibt, in denen sich ein Rückwärtsfahren zu Übungszwecken gemäss neuer Verordnung begründen lässt?</p>
- Anschlussfrage zu Frage 16.5030. Rückwärtsfahren in Fahrschulbetrieben
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es gelten beide in der Antwort auf die Frage 16.5030 gemachten Aussagen. Weiterhin "ausreichend geübt und geprüft" werden kann das Rückwärtsfahren deshalb, weil mit dem rückwärtigen Manövrieren und dem Rückwärtsfahren über kürzere Strecken (d. h. bis etwa 50 Meter) die nötigen Fähigkeiten erworben werden können. Es gibt somit auch genügend kurze Strecken, auf denen das Rückwärtsfahren geübt werden kann.</p><p>Diese Auffassung teilen auch die Prüfungsexperten der Kommission Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter.</p>
- <p>In der Antwort auf meine Frage 16.5030 steht einerseits, dass "das Rückwärtsfahren über längere Strecken auch zu Übungs- und Prüfungszwecken nicht mehr erlaubt ist", andererseits, "dass damit das Rückwärtsfahren in Fahrschulbetrieben ausreichend geübt und geprüft werden kann".</p><p>- Was gilt nun?</p><p>- Wer sind die "genannten Experten"?</p><p>- Sind sich diese Experten bewusst, dass es in der Schweiz nur noch wenige Gebiete gibt, in denen sich ein Rückwärtsfahren zu Übungszwecken gemäss neuer Verordnung begründen lässt?</p>
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