Verdoppelung der Studiengebühren an der ETH Lausanne. Widerspruch zu den Verpflichtungen der Schweiz und zu unserer Verfassung?

ShortId
16.5151
Id
20165151
Updated
28.07.2023 05:28
Language
de
Title
Verdoppelung der Studiengebühren an der ETH Lausanne. Widerspruch zu den Verpflichtungen der Schweiz und zu unserer Verfassung?
AdditionalIndexing
32;2446;08
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Die ETH Lausanne hat angekündigt, dass sie die Studiengebühren ab 2017 verdoppeln will; diese würden von 1200 auf 2400 Franken erhöht. Das hätte äusserst negative Konsequenzen auf die Chancengleichheit.</p><p>Findet der Bundesrat nicht, dass diese Entscheidung im Widerspruch zur Bundesverfassung steht (die in Art. 2 Abs. 3 festhält, dass die Schweiz eine möglichst grosse Chancengleichheit garantieren muss) und auch gegen diverse internationale Verpflichtungen der Schweiz (vor allem den Uno-Pakt I, Art. 13 Abs. 2 Bst. c) verstösst?</p>
  • Verdoppelung der Studiengebühren an der ETH Lausanne. Widerspruch zu den Verpflichtungen der Schweiz und zu unserer Verfassung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Die ETH Lausanne hat angekündigt, dass sie die Studiengebühren ab 2017 verdoppeln will; diese würden von 1200 auf 2400 Franken erhöht. Das hätte äusserst negative Konsequenzen auf die Chancengleichheit.</p><p>Findet der Bundesrat nicht, dass diese Entscheidung im Widerspruch zur Bundesverfassung steht (die in Art. 2 Abs. 3 festhält, dass die Schweiz eine möglichst grosse Chancengleichheit garantieren muss) und auch gegen diverse internationale Verpflichtungen der Schweiz (vor allem den Uno-Pakt I, Art. 13 Abs. 2 Bst. c) verstösst?</p>
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