Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen
- ShortId
-
16.5165
- Id
-
20165165
- Updated
-
28.07.2023 05:07
- Language
-
de
- Title
-
Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen
- AdditionalIndexing
-
52;15
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie (SR 941.231) wurde 2006 erlassen. Inzwischen hat sich die Qualität der Messmittel (z. B. Ultraschall-Messgeräte) enorm verbessert.</p><p>Die Wirtschaft muss ihre Messmittel jedoch gemäss Artikel 9 Absätze 1a und 2a der Verordnung immer noch alle fünf Jahre nacheichen lassen. Im Sinne von weniger Bürokratie könnte man die Nacheichungsfrist von fünf auf zehn Jahre anpassen.</p><p>Wann beabsichtigt der Bundesrat die Verordnung der Entwicklung anzupassen?</p>
- Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie (SR 941.231) wurde 2006 erlassen. Inzwischen hat sich die Qualität der Messmittel (z. B. Ultraschall-Messgeräte) enorm verbessert.</p><p>Die Wirtschaft muss ihre Messmittel jedoch gemäss Artikel 9 Absätze 1a und 2a der Verordnung immer noch alle fünf Jahre nacheichen lassen. Im Sinne von weniger Bürokratie könnte man die Nacheichungsfrist von fünf auf zehn Jahre anpassen.</p><p>Wann beabsichtigt der Bundesrat die Verordnung der Entwicklung anzupassen?</p>
- Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen
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