Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen

ShortId
16.5165
Id
20165165
Updated
28.07.2023 05:07
Language
de
Title
Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen
AdditionalIndexing
52;15
1
Texts
  • <p>Die Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie (SR 941.231) wurde 2006 erlassen. Inzwischen hat sich die Qualität der Messmittel (z. B. Ultraschall-Messgeräte) enorm verbessert.</p><p>Die Wirtschaft muss ihre Messmittel jedoch gemäss Artikel 9 Absätze 1a und 2a der Verordnung immer noch alle fünf Jahre nacheichen lassen. Im Sinne von weniger Bürokratie könnte man die Nacheichungsfrist von fünf auf zehn Jahre anpassen.</p><p>Wann beabsichtigt der Bundesrat die Verordnung der Entwicklung anzupassen?</p>
  • Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verordnung des EJPD über Messmittel für thermische Energie (SR 941.231) wurde 2006 erlassen. Inzwischen hat sich die Qualität der Messmittel (z. B. Ultraschall-Messgeräte) enorm verbessert.</p><p>Die Wirtschaft muss ihre Messmittel jedoch gemäss Artikel 9 Absätze 1a und 2a der Verordnung immer noch alle fünf Jahre nacheichen lassen. Im Sinne von weniger Bürokratie könnte man die Nacheichungsfrist von fünf auf zehn Jahre anpassen.</p><p>Wann beabsichtigt der Bundesrat die Verordnung der Entwicklung anzupassen?</p>
    • Messmittel für thermische Energie. Nacheichungsfrist anpassen

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