Überrissene Cheflöhne bei Bundesbetrieben
- ShortId
-
16.5197
- Id
-
20165197
- Updated
-
28.07.2023 05:11
- Language
-
de
- Title
-
Überrissene Cheflöhne bei Bundesbetrieben
- AdditionalIndexing
-
04;44
- 1
-
- Texts
-
- <p>In seinen Antworten auf die erwähnten Motionen vom 27. September 2012 hat es der Bundesrat abgelehnt, die Löhne des obersten Kaders der bundesnahen Unternehmen und Anstalten zu reglementieren. Der Bundesrat hat dabei ausgeführt, dass die Festlegung einer Lohnspanne zwischen den tiefsten und den höchsten Löhnen aus praktischen Gründen äusserst schwierig wäre. Die Unternehmen und Anstalten haben sehr unterschiedliche Aufgaben und Strukturen. Auch eine Angleichung der Verwaltungsratshonorare und der Höchstlöhne an die Löhne der Bundesratsmitglieder hält der Bundesrat für falsch. Die Löhne müssen einerseits marktgerecht sein, sich gleichzeitig aber auch in einem wirtschaftlich und politisch vertretbaren Rahmen bewegen. Der Bundesrat hält an diesen Überlegungen fest. Sollten die Löhne aus dem Ruder laufen, so verfügt der Bundesrat über die nötigen eignerpolitischen Instrumente, um soweit nötig einzugreifen. Er ist daran, die Situation zu beurteilen und zu prüfen, ob im Zusammenhang mit der Umsetzung der Minder-Initiative eine weitere Stärkung und Systematisierung der Eignerrechte angezeigt ist.</p>
- <p>Die Debatte um die Initiative "pro Service public" hat einmal mehr gezeigt, dass das Unverständnis für die hohen Löhne in den Chefetagen der öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Anstalten des Bundes und der privatrechtlich organisierten Unternehmen, die vom Bund kapital- und stimmenmässig beherrscht werden, gross ist. In seinen Antworten auf meine Motionen 12.3885 und 12.3886 hat der Bundesrat noch jeden Handlungsbedarf verneint.</p><p>Hält er angesichts der erneuten Debatte an dieser Position fest?</p>
- Überrissene Cheflöhne bei Bundesbetrieben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seinen Antworten auf die erwähnten Motionen vom 27. September 2012 hat es der Bundesrat abgelehnt, die Löhne des obersten Kaders der bundesnahen Unternehmen und Anstalten zu reglementieren. Der Bundesrat hat dabei ausgeführt, dass die Festlegung einer Lohnspanne zwischen den tiefsten und den höchsten Löhnen aus praktischen Gründen äusserst schwierig wäre. Die Unternehmen und Anstalten haben sehr unterschiedliche Aufgaben und Strukturen. Auch eine Angleichung der Verwaltungsratshonorare und der Höchstlöhne an die Löhne der Bundesratsmitglieder hält der Bundesrat für falsch. Die Löhne müssen einerseits marktgerecht sein, sich gleichzeitig aber auch in einem wirtschaftlich und politisch vertretbaren Rahmen bewegen. Der Bundesrat hält an diesen Überlegungen fest. Sollten die Löhne aus dem Ruder laufen, so verfügt der Bundesrat über die nötigen eignerpolitischen Instrumente, um soweit nötig einzugreifen. Er ist daran, die Situation zu beurteilen und zu prüfen, ob im Zusammenhang mit der Umsetzung der Minder-Initiative eine weitere Stärkung und Systematisierung der Eignerrechte angezeigt ist.</p>
- <p>Die Debatte um die Initiative "pro Service public" hat einmal mehr gezeigt, dass das Unverständnis für die hohen Löhne in den Chefetagen der öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Anstalten des Bundes und der privatrechtlich organisierten Unternehmen, die vom Bund kapital- und stimmenmässig beherrscht werden, gross ist. In seinen Antworten auf meine Motionen 12.3885 und 12.3886 hat der Bundesrat noch jeden Handlungsbedarf verneint.</p><p>Hält er angesichts der erneuten Debatte an dieser Position fest?</p>
- Überrissene Cheflöhne bei Bundesbetrieben
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