Standort der Hausbriefkästen. Bitte mehr Verhältnismässigkeit!

ShortId
16.5210
Id
20165210
Updated
28.07.2023 05:15
Language
de
Title
Standort der Hausbriefkästen. Bitte mehr Verhältnismässigkeit!
AdditionalIndexing
34;2846
1
Texts
  • <p>Die Regelung zum Standort von Briefkästen soll einerseits der Kundschaft dienen, welche die Post möglichst an der Haustüre erhalten möchte. Andererseits soll der Post eine rationelle Zustellung ermöglicht werden. Dementsprechend hält Artikel 74 der Postverordnung fest, dass der Briefkasten an der Grundstückgrenze aufzustellen ist, wo sich der Zugang zum Haus befindet und die Grundstückgrenze von der Strasse her gut erreichbar ist. Sind für ein Haus mehrere Standorte des Briefkastens möglich, so ist derjenige zu wählen, der am nächsten zur Strasse liegt.</p><p>Es obliegt grundsätzlich der Post, die Kundschaft auf das Einhalten der Vorgaben zum Standort von Briefkästen hinzuweisen. Seit dem Inkrafttreten der Postverordnung im Jahre 2012 können die Betroffenen bei entsprechenden Streitigkeiten an die Postkommission (Postcom) gelangen. Diese überprüft, ob der Standort des Briefkastens den Vorgaben von Artikel 74 der Postverordnung entspricht, und erlässt eine Verfügung. Die Verfügung kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Postcom hat im letzten Jahr in 42 Fällen ein Verfahren im Zusammenhang mit Artikel 74 der Postverordnung eingeleitet (2014: 17; 2013: 6). Beim Grossteil der behandelten Fälle wurden die Beschwerden der Betroffenen abgewiesen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die gegenwärtige Regelung als ausgewogen und verhältnismässig und sieht keinen Anlass für eine diesbezügliche Verordnungsanpassung.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 74 der Postverordnung sind Briefkästen grundsätzlich an der Grundstückgrenze aufzustellen. Die Post fordert immer mehr Hausbesitzer auf, ihren Briefkasten zu versetzen, zum Teil nur um 2 bis 3 Meter. Das ist nicht verhältnismässig! Dies insbesondere dann nicht, wenn der Briefkasten an der Hausfassade angebracht ist und der Platz zwischen Haus und Strasse frei zugänglich ist und vom Zustelldienst befahren werden kann.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Postverordnung entsprechend zu ändern?</p>
  • Standort der Hausbriefkästen. Bitte mehr Verhältnismässigkeit!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Regelung zum Standort von Briefkästen soll einerseits der Kundschaft dienen, welche die Post möglichst an der Haustüre erhalten möchte. Andererseits soll der Post eine rationelle Zustellung ermöglicht werden. Dementsprechend hält Artikel 74 der Postverordnung fest, dass der Briefkasten an der Grundstückgrenze aufzustellen ist, wo sich der Zugang zum Haus befindet und die Grundstückgrenze von der Strasse her gut erreichbar ist. Sind für ein Haus mehrere Standorte des Briefkastens möglich, so ist derjenige zu wählen, der am nächsten zur Strasse liegt.</p><p>Es obliegt grundsätzlich der Post, die Kundschaft auf das Einhalten der Vorgaben zum Standort von Briefkästen hinzuweisen. Seit dem Inkrafttreten der Postverordnung im Jahre 2012 können die Betroffenen bei entsprechenden Streitigkeiten an die Postkommission (Postcom) gelangen. Diese überprüft, ob der Standort des Briefkastens den Vorgaben von Artikel 74 der Postverordnung entspricht, und erlässt eine Verfügung. Die Verfügung kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Postcom hat im letzten Jahr in 42 Fällen ein Verfahren im Zusammenhang mit Artikel 74 der Postverordnung eingeleitet (2014: 17; 2013: 6). Beim Grossteil der behandelten Fälle wurden die Beschwerden der Betroffenen abgewiesen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die gegenwärtige Regelung als ausgewogen und verhältnismässig und sieht keinen Anlass für eine diesbezügliche Verordnungsanpassung.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 74 der Postverordnung sind Briefkästen grundsätzlich an der Grundstückgrenze aufzustellen. Die Post fordert immer mehr Hausbesitzer auf, ihren Briefkasten zu versetzen, zum Teil nur um 2 bis 3 Meter. Das ist nicht verhältnismässig! Dies insbesondere dann nicht, wenn der Briefkasten an der Hausfassade angebracht ist und der Platz zwischen Haus und Strasse frei zugänglich ist und vom Zustelldienst befahren werden kann.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, die Postverordnung entsprechend zu ändern?</p>
    • Standort der Hausbriefkästen. Bitte mehr Verhältnismässigkeit!

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