Milchmarkt und Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes

ShortId
16.5214
Id
20165214
Updated
28.07.2023 05:03
Language
de
Title
Milchmarkt und Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes
AdditionalIndexing
55;15;44
1
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit denjenigen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Der Vergleich bezieht sich somit nicht auf den Durchschnitt, sondern auf die ökonomisch leistungsfähigen Betriebe. Im Einklang mit den Erläuterungen des Bundesrates in der Botschaft zur Agrarpolitik 2002 zu Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes wird für den Vergleich das oberste Viertel der Buchhaltungsbetriebe herangezogen. Zudem wird der Vergleich nicht aufgrund einzelner Jahre, sondern aufgrund des Durchschnitts von drei Jahren vorgenommen.</p><p>Das Landwirtschaftsjahr 2015 war geprägt von ungünstigen Witterungsbedingungen und schwierigen Preissituationen im Milch- und Schweinemarkt. Deshalb dürfte das Gesamteinkommen des Landwirtschaftssektors gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Statistik im Vergleich zu 2014 um rund 10 Prozent zurückgehen. Da im Dreijahresmittel 2013 bis 2015 das Jahr 2012 mit noch tieferem Sektoreinkommen als 2015 nicht mehr enthalten ist, dürften die Arbeitsverdienste 2013 bis 2015 der Buchhaltungsbetriebe praktisch unverändert bleiben. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes.</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation für die Milchproduzenten bewusst. Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann wird deshalb die Organisatoren des Milchgipfels, der am 27. Mai 2016 auf dem Gurten stattfand, am kommenden 14. Juni zu einem Gespräch empfangen und mit ihnen die Ergebnisse der Veranstaltung besprechen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die gesamte Wertschöpfungskette tragfähige und nachhaltige Lösungen für die Probleme auf dem Milchmarkt erarbeitet. Das Instrumentarium für die Überbrückung von finanziellen Engpässen auf den Betrieben ist vorhanden und kann genutzt werden.</p>
  • <p>Erachtet der Bundesrat die wirtschaftliche Situation der Produzenten von Molkereimilch als derart angespannt, dass eine Anwendung von Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes notwendig ist?</p>
  • Milchmarkt und Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes wird mit den agrarpolitischen Massnahmen angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und ökonomisch leistungsfähige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen können, die mit denjenigen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar sind. Der Vergleich bezieht sich somit nicht auf den Durchschnitt, sondern auf die ökonomisch leistungsfähigen Betriebe. Im Einklang mit den Erläuterungen des Bundesrates in der Botschaft zur Agrarpolitik 2002 zu Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes wird für den Vergleich das oberste Viertel der Buchhaltungsbetriebe herangezogen. Zudem wird der Vergleich nicht aufgrund einzelner Jahre, sondern aufgrund des Durchschnitts von drei Jahren vorgenommen.</p><p>Das Landwirtschaftsjahr 2015 war geprägt von ungünstigen Witterungsbedingungen und schwierigen Preissituationen im Milch- und Schweinemarkt. Deshalb dürfte das Gesamteinkommen des Landwirtschaftssektors gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Statistik im Vergleich zu 2014 um rund 10 Prozent zurückgehen. Da im Dreijahresmittel 2013 bis 2015 das Jahr 2012 mit noch tieferem Sektoreinkommen als 2015 nicht mehr enthalten ist, dürften die Arbeitsverdienste 2013 bis 2015 der Buchhaltungsbetriebe praktisch unverändert bleiben. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für befristete Massnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes.</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation für die Milchproduzenten bewusst. Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann wird deshalb die Organisatoren des Milchgipfels, der am 27. Mai 2016 auf dem Gurten stattfand, am kommenden 14. Juni zu einem Gespräch empfangen und mit ihnen die Ergebnisse der Veranstaltung besprechen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die gesamte Wertschöpfungskette tragfähige und nachhaltige Lösungen für die Probleme auf dem Milchmarkt erarbeitet. Das Instrumentarium für die Überbrückung von finanziellen Engpässen auf den Betrieben ist vorhanden und kann genutzt werden.</p>
    • <p>Erachtet der Bundesrat die wirtschaftliche Situation der Produzenten von Molkereimilch als derart angespannt, dass eine Anwendung von Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes notwendig ist?</p>
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