RTVG-Revision. Datenlieferungen der Gemeinden

ShortId
16.5221
Id
20165221
Updated
28.07.2023 05:09
Language
de
Title
RTVG-Revision. Datenlieferungen der Gemeinden
AdditionalIndexing
34
1
Texts
  • <p>Die Erhebung der neuen Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen basiert auf Daten der Einwohnerregister, welche diese alle drei Monate an das Bundesamt für Statistik (BFS) liefern. Für die Haushaltabgabe muss der volle Bestand der benötigten Datenmerkmale nur einmal jährlich an die Erhebungsstelle geliefert werden. Lediglich die Mutationen sind monatlich zu liefern. Dies deshalb, weil die Haushaltabgabe gestaffelt einkassiert wird und jeden Monat ein Zwölftel der Haushalte die Rechnung zugestellt erhält. Die Haushaltdaten für diese gestaffelte Rechnungsstellung müssen aktuell sein, um den Erhebungsaufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten.</p><p>Betreffend Bericht zum Postulat 12.3661 kommt das Bundesamt für Justiz in einem Bericht vom Januar 2016 zum Schluss, dass die Adressdatenbank des BFS für die Schaffung einer zentralen Adressdatenbank genutzt werden kann. Diese könnte grundsätzlich auch für die Erhebung der Haushaltabgabe genutzt werden, steht aber erst mittel- bis langfristig zur Verfügung, d. h. erst nach der Einführung des für spätestens 2019 geplanten neuen Abgabesystems.</p>
  • <p>Die Umsetzung der RTVG-Revision soll sowohl für die Erhebungsstelle wie auch für die Daten liefernden Gemeinden möglichst unbürokratisch erfolgen. Die Verordnung sieht nun aber eine monatliche Lieferung von Daten vor, was ausserhalb der bestehenden Arbeitsabläufe liegt.</p><p>- Ist es nicht möglich, die Datenlieferung an die bestehende, dreimonatige Lieferung (gemäss RHG) zu koppeln?</p><p>- Könnte die im Bericht zum Postulat 12.3661 angetönte zentrale Adressdatenbank die unbürokratische Lösung darstellen?</p>
  • RTVG-Revision. Datenlieferungen der Gemeinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Erhebung der neuen Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen basiert auf Daten der Einwohnerregister, welche diese alle drei Monate an das Bundesamt für Statistik (BFS) liefern. Für die Haushaltabgabe muss der volle Bestand der benötigten Datenmerkmale nur einmal jährlich an die Erhebungsstelle geliefert werden. Lediglich die Mutationen sind monatlich zu liefern. Dies deshalb, weil die Haushaltabgabe gestaffelt einkassiert wird und jeden Monat ein Zwölftel der Haushalte die Rechnung zugestellt erhält. Die Haushaltdaten für diese gestaffelte Rechnungsstellung müssen aktuell sein, um den Erhebungsaufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten.</p><p>Betreffend Bericht zum Postulat 12.3661 kommt das Bundesamt für Justiz in einem Bericht vom Januar 2016 zum Schluss, dass die Adressdatenbank des BFS für die Schaffung einer zentralen Adressdatenbank genutzt werden kann. Diese könnte grundsätzlich auch für die Erhebung der Haushaltabgabe genutzt werden, steht aber erst mittel- bis langfristig zur Verfügung, d. h. erst nach der Einführung des für spätestens 2019 geplanten neuen Abgabesystems.</p>
    • <p>Die Umsetzung der RTVG-Revision soll sowohl für die Erhebungsstelle wie auch für die Daten liefernden Gemeinden möglichst unbürokratisch erfolgen. Die Verordnung sieht nun aber eine monatliche Lieferung von Daten vor, was ausserhalb der bestehenden Arbeitsabläufe liegt.</p><p>- Ist es nicht möglich, die Datenlieferung an die bestehende, dreimonatige Lieferung (gemäss RHG) zu koppeln?</p><p>- Könnte die im Bericht zum Postulat 12.3661 angetönte zentrale Adressdatenbank die unbürokratische Lösung darstellen?</p>
    • RTVG-Revision. Datenlieferungen der Gemeinden

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