Verhandlung des Rückübernahmeabkommens mit der Türkei

ShortId
16.5278
Id
20165278
Updated
28.07.2023 05:10
Language
de
Title
Verhandlung des Rückübernahmeabkommens mit der Türkei
AdditionalIndexing
2811;08;10
1
Texts
  • <p>Im Jahr 2015 fanden zwei Verhandlungsrunden mit dem Ziel des Abschlusses eines Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei statt. Ein entsprechender Abkommenstext wurde weitgehend ausgehandelt, bedarf aber noch der endgültigen Zustimmung durch die Türkei.</p><p>Im Jahr 2016 hat die Türkei mehrmals ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, das Abkommen mit der Schweiz rasch abzuschliessen. Aus diesem Grund hat die Schweiz der Türkei einen Vorschlag für die definitive Textfassung zugestellt. Eine Antwort auf den Vorschlag steht derzeit noch aus. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass das Abkommen im Verlauf dieses Jahres unterzeichnet werden kann.</p><p>Das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei ist seit dem 1. Oktober 2014 in Kraft. Aktuell verfügt noch kein europäischer Staat ausserhalb der EU über ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei. Einzig Norwegen hat ein solches Abkommen unterzeichnet, welches aber noch nicht in Kraft getreten ist. Unabhängig davon sind verschiedene europäische Staaten bei der praktischen Umsetzung der Rückführungen nach wie vor mit Problemen konfrontiert.</p>
  • <p>Während der letzten Session hat Bundesrätin Sommaruga erklärt, das Staatssekretariat für Migration plane, das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei nach der letzten Verhandlungsrunde "voraussichtlich im Frühling" abzuschliessen. Am 6. Juni sagte sie zu, das Abkommen im laufenden Jahr abzuschliessen. Offenbar will die Türkei nicht.</p><p>- Warum genau? Die EU verfügt über ein solches Abkommen.</p><p>- Ist es richtig, dass die Schweiz das einzige Land Europas ist, das türkische Staatsangehörige nicht zwangsweise ausschaffen kann?</p>
  • Verhandlung des Rückübernahmeabkommens mit der Türkei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2015 fanden zwei Verhandlungsrunden mit dem Ziel des Abschlusses eines Rückübernahmeabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei statt. Ein entsprechender Abkommenstext wurde weitgehend ausgehandelt, bedarf aber noch der endgültigen Zustimmung durch die Türkei.</p><p>Im Jahr 2016 hat die Türkei mehrmals ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, das Abkommen mit der Schweiz rasch abzuschliessen. Aus diesem Grund hat die Schweiz der Türkei einen Vorschlag für die definitive Textfassung zugestellt. Eine Antwort auf den Vorschlag steht derzeit noch aus. Der Bundesrat geht aber davon aus, dass das Abkommen im Verlauf dieses Jahres unterzeichnet werden kann.</p><p>Das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei ist seit dem 1. Oktober 2014 in Kraft. Aktuell verfügt noch kein europäischer Staat ausserhalb der EU über ein Rückübernahmeabkommen mit der Türkei. Einzig Norwegen hat ein solches Abkommen unterzeichnet, welches aber noch nicht in Kraft getreten ist. Unabhängig davon sind verschiedene europäische Staaten bei der praktischen Umsetzung der Rückführungen nach wie vor mit Problemen konfrontiert.</p>
    • <p>Während der letzten Session hat Bundesrätin Sommaruga erklärt, das Staatssekretariat für Migration plane, das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei nach der letzten Verhandlungsrunde "voraussichtlich im Frühling" abzuschliessen. Am 6. Juni sagte sie zu, das Abkommen im laufenden Jahr abzuschliessen. Offenbar will die Türkei nicht.</p><p>- Warum genau? Die EU verfügt über ein solches Abkommen.</p><p>- Ist es richtig, dass die Schweiz das einzige Land Europas ist, das türkische Staatsangehörige nicht zwangsweise ausschaffen kann?</p>
    • Verhandlung des Rückübernahmeabkommens mit der Türkei

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