Hohe Managerlöhne bei Krankenkassen und Kassenverbänden

ShortId
16.5297
Id
20165297
Updated
28.07.2023 05:06
Language
de
Title
Hohe Managerlöhne bei Krankenkassen und Kassenverbänden
AdditionalIndexing
2841;44
1
Texts
  • <p>1./2. Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sieht vor, dass die Krankenversicherer ab dem Geschäftsjahr 2016 sowohl für das Verwaltungsorgan als auch für das Leitungsorgan den Gesamtbetrag der Entschädigung und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag im Geschäftsbericht zu veröffentlichen haben. Angegeben werden muss die Entschädigung, die aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert wird. </p><p>3. Die Festlegung der Entlöhnungen liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung. Die Entschädigungen sind jedoch Bestandteil der Verwaltungskosten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft, ob sich die Verwaltungskosten auf ein für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliches Mass beschränken. Durchschnittlich betragen die Verwaltungskosten 5 Prozent der Ausgaben der Krankenversicherer. Stellt die Aufsichtsbehörde bei einem Versicherer fest, dass die Verwaltungskosten ausserordentlich gestiegen sind oder unangemessen hoch sind, nimmt sie Untersuchungen vor und schreitet je nach Ergebnis der Untersuchung ein.</p><p>4. Die Dachverbände unterstehen nicht der Aufsicht des BAG. Aus diesem Grund sind deren Organe nach KVAG nicht verpflichtet, ihre Entschädigungen offenzulegen.</p>
  • <p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass in Krankenkassen zum Teil höhere Löhne bezahlt werden als für ein Bundesratsmandat?</p><p>2. Hat er Kenntnis, wie sich diese finanzieren, aufgeteilt nach Prämien aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung respektive aus der Zusatzversicherung?</p><p>3. Welche Instrumente hat er, um zu hohe Managerlöhne zu deckeln?</p><p>4. Sind unter dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz nicht auch, die Honorare der Mitglieder der Kassenverbände offenzulegen?</p>
  • Hohe Managerlöhne bei Krankenkassen und Kassenverbänden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sieht vor, dass die Krankenversicherer ab dem Geschäftsjahr 2016 sowohl für das Verwaltungsorgan als auch für das Leitungsorgan den Gesamtbetrag der Entschädigung und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag im Geschäftsbericht zu veröffentlichen haben. Angegeben werden muss die Entschädigung, die aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziert wird. </p><p>3. Die Festlegung der Entlöhnungen liegt in der Verantwortung der Unternehmensleitung. Die Entschädigungen sind jedoch Bestandteil der Verwaltungskosten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft, ob sich die Verwaltungskosten auf ein für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliches Mass beschränken. Durchschnittlich betragen die Verwaltungskosten 5 Prozent der Ausgaben der Krankenversicherer. Stellt die Aufsichtsbehörde bei einem Versicherer fest, dass die Verwaltungskosten ausserordentlich gestiegen sind oder unangemessen hoch sind, nimmt sie Untersuchungen vor und schreitet je nach Ergebnis der Untersuchung ein.</p><p>4. Die Dachverbände unterstehen nicht der Aufsicht des BAG. Aus diesem Grund sind deren Organe nach KVAG nicht verpflichtet, ihre Entschädigungen offenzulegen.</p>
    • <p>1. Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass in Krankenkassen zum Teil höhere Löhne bezahlt werden als für ein Bundesratsmandat?</p><p>2. Hat er Kenntnis, wie sich diese finanzieren, aufgeteilt nach Prämien aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung respektive aus der Zusatzversicherung?</p><p>3. Welche Instrumente hat er, um zu hohe Managerlöhne zu deckeln?</p><p>4. Sind unter dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz nicht auch, die Honorare der Mitglieder der Kassenverbände offenzulegen?</p>
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