Das Schweizer Waffenrecht muss beibehalten werden
- ShortId
-
16.5309
- Id
-
20165309
- Updated
-
28.07.2023 05:18
- Language
-
de
- Title
-
Das Schweizer Waffenrecht muss beibehalten werden
- AdditionalIndexing
-
10;09
- 1
-
- Texts
-
- <p>Beide Fragen betreffen die in der EU laufenden Beratungen zur Änderung der Waffenrichtlinie und die Position der Schweiz.</p><p>Die EU-Waffenrichtlinie dient dazu zu verhindern, dass Schusswaffen in die Hände von Kriminellen gelangen. Aufgrund der Erfahrungen mit den letzten Terroranschlägen in Europa will die EU die europaweite Kontrolle von Schusswaffen verstärken, insbesondere auch, um den Schmuggel mit Waffen zu stoppen. Die Bekämpfung von Terrorismus ist auch für die Schweiz wichtig. Wir müssen europaweit dafür sorgen, dass Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Damit die Waffenrichtlinie geändert werden kann, müssen sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Wann dieser vorliegen und wie dessen definitiver Inhalt aussehen wird, ist derzeit noch offen.</p><p>Mit der Assoziierung an Schengen hat sich die Schweiz verpflichtet, die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes zu übernehmen und im nationalen Recht umzusetzen. Auch die revidierte EU-Waffenrichtlinie stellt eine solche Weiterentwicklung dar. Im Gegenzug hat die Schweiz das Recht, bei der Ausarbeitung derselben in den zuständigen europäischen Gremien mitzureden. Dieses Recht nehmen wir wahr.</p><p>Ich setze mich in den Verhandlungen zur Änderung der Waffenrichtlinie für pragmatische Lösungen ein. Wichtig ist mir dabei auch, dass den schweizerischen Besonderheiten und Traditionen im Umgang mit Waffen Rechnung getragen wird. Der Europäische Rat hat entsprechende Vorschläge aufgenommen. So lässt sein Entwurf beispielsweise die Abgabe von Ordonnanzwaffen bei Beendigung des Militärdienstes zu.</p>
- <p>Das Schweizer Waffenrecht darf nicht weiter verschärft werden. Mit dem Schengen-Abkommen wurde mit der Schweiz eine vereinbarte Niederschrift für die Schweiz ausgehandelt.</p><p>1. Will die EU die Schweiz entwaffnen?</p><p>2. Gilt die vereinbarte Niederschrift der Schweiz auch weiterhin, wie sie im bisherigen Schengen-Waffenrecht enthalten ist?</p>
- Das Schweizer Waffenrecht muss beibehalten werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Beide Fragen betreffen die in der EU laufenden Beratungen zur Änderung der Waffenrichtlinie und die Position der Schweiz.</p><p>Die EU-Waffenrichtlinie dient dazu zu verhindern, dass Schusswaffen in die Hände von Kriminellen gelangen. Aufgrund der Erfahrungen mit den letzten Terroranschlägen in Europa will die EU die europaweite Kontrolle von Schusswaffen verstärken, insbesondere auch, um den Schmuggel mit Waffen zu stoppen. Die Bekämpfung von Terrorismus ist auch für die Schweiz wichtig. Wir müssen europaweit dafür sorgen, dass Terroristen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Damit die Waffenrichtlinie geändert werden kann, müssen sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Entwurf einigen. Wann dieser vorliegen und wie dessen definitiver Inhalt aussehen wird, ist derzeit noch offen.</p><p>Mit der Assoziierung an Schengen hat sich die Schweiz verpflichtet, die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes zu übernehmen und im nationalen Recht umzusetzen. Auch die revidierte EU-Waffenrichtlinie stellt eine solche Weiterentwicklung dar. Im Gegenzug hat die Schweiz das Recht, bei der Ausarbeitung derselben in den zuständigen europäischen Gremien mitzureden. Dieses Recht nehmen wir wahr.</p><p>Ich setze mich in den Verhandlungen zur Änderung der Waffenrichtlinie für pragmatische Lösungen ein. Wichtig ist mir dabei auch, dass den schweizerischen Besonderheiten und Traditionen im Umgang mit Waffen Rechnung getragen wird. Der Europäische Rat hat entsprechende Vorschläge aufgenommen. So lässt sein Entwurf beispielsweise die Abgabe von Ordonnanzwaffen bei Beendigung des Militärdienstes zu.</p>
- <p>Das Schweizer Waffenrecht darf nicht weiter verschärft werden. Mit dem Schengen-Abkommen wurde mit der Schweiz eine vereinbarte Niederschrift für die Schweiz ausgehandelt.</p><p>1. Will die EU die Schweiz entwaffnen?</p><p>2. Gilt die vereinbarte Niederschrift der Schweiz auch weiterhin, wie sie im bisherigen Schengen-Waffenrecht enthalten ist?</p>
- Das Schweizer Waffenrecht muss beibehalten werden
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