Verknüpfung der Personenfreizügigkeit mit einem Rahmenabkommen

ShortId
16.5335
Id
20165335
Updated
28.07.2023 05:07
Language
de
Title
Verknüpfung der Personenfreizügigkeit mit einem Rahmenabkommen
AdditionalIndexing
10
1
Texts
  • <p>Seit dem Referendum im Vereinigten Königreich hat die EU eine rechtliche Verknüpfung zwischen der Lösung betreffend Freizügigkeitsabkommen und dem Abschluss des institutionellen Abkommens auf technischer Ebene hergestellt. Der Bundesrat lehnt eine solche rechtliche Verknüpfung ab und hat das der EU mitgeteilt.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat im Juni 2016 in den Antworten auf mehrere Anfragen (z. B. 16.5166 und 16.5247) betonte, gibt es keine formelle oder juristische Verknüpfung zwischen den Verhandlungen im Bereich der Personenfreizügigkeit und den Verhandlungen zum Rahmenabkommen. Medienberichten zufolge gibt es aber Druck aus Brüssel, dass diese beiden Dossiers verknüpft werden.</p><p>Kann der Bundesrat auch heute noch bestätigen, dass es keine solche Verknüpfung, sei sie formell, informell oder juristisch, geben wird?</p>
  • Verknüpfung der Personenfreizügigkeit mit einem Rahmenabkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Referendum im Vereinigten Königreich hat die EU eine rechtliche Verknüpfung zwischen der Lösung betreffend Freizügigkeitsabkommen und dem Abschluss des institutionellen Abkommens auf technischer Ebene hergestellt. Der Bundesrat lehnt eine solche rechtliche Verknüpfung ab und hat das der EU mitgeteilt.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat im Juni 2016 in den Antworten auf mehrere Anfragen (z. B. 16.5166 und 16.5247) betonte, gibt es keine formelle oder juristische Verknüpfung zwischen den Verhandlungen im Bereich der Personenfreizügigkeit und den Verhandlungen zum Rahmenabkommen. Medienberichten zufolge gibt es aber Druck aus Brüssel, dass diese beiden Dossiers verknüpft werden.</p><p>Kann der Bundesrat auch heute noch bestätigen, dass es keine solche Verknüpfung, sei sie formell, informell oder juristisch, geben wird?</p>
    • Verknüpfung der Personenfreizügigkeit mit einem Rahmenabkommen

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