Der "Islamische Staat" kämpft mit Waffen aus mindestens 25 Ländern. Wie den Zufluss stoppen?
- ShortId
-
16.5404
- Id
-
20165404
- Updated
-
28.07.2023 05:05
- Language
-
de
- Title
-
Der "Islamische Staat" kämpft mit Waffen aus mindestens 25 Ländern. Wie den Zufluss stoppen?
- AdditionalIndexing
-
09;15;08
- 1
-
- Texts
-
- <p>Die Staatenkonferenz unter dem Vertrag über den Waffenhandel ist für die effektive Umsetzung der Vertragsbestimmungen zuständig. Der Vertrag sieht in Artikel 7 u. a. eine Risikoprüfung vor, ob die auszuführenden Waffen in Verbindung mit terroristischen Straftaten missbraucht werden könnten. Artikel 6 sieht zudem ein absolutes Verbot für Transfers vor, wenn Kenntnis besteht, dass die Waffen oder Güter bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden. Ferner verpflichtet Artikel 11 die Mitgliedstaaten, Sorge zu tragen, dass die auszuführenden Waffen nicht in falsche Hände gelangen. Um die Umsetzung dieser Bestimmungen im Detail auf Expertenstufe besprechen zu können, hat die Staatenkonferenz am 26. August 2016 eine Arbeitsgruppe einberufen. Die Schweiz wird sich aktiv in dieser Arbeitsgruppe einbringen. Diese ist auch die geeignete Plattform, um auf die hier aufgeworfene Problematik aufmerksam zu machen und um die Zusammenarbeit der Staaten bei diesen zentralen Vertragsverpflichtungen zu fördern und zu verbessern.</p><p>Bei jedem Ausfuhrgesuch wird bereits im Bewilligungsverfahren gemäss Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e der Kriegsmaterialverordnung geprüft, ob im Bestimmungsland ein hohes Risiko für eine Weitergabe des auszuführenden Kriegsmaterials an einen unerwünschten Endempfänger besteht. Soweit ein solches nicht existiert, kann das Gesuch grundsätzlich bewilligt werden. Seine Bewilligung bedingt überdies die Vorlage einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung im Sinne von Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes. Darin verpflichtet sich das Bestimmungsland, das Kriegsmaterial nicht ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung der Schweiz weiterzugeben. Seit 2012 überprüft die Schweiz die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort.</p><p>Jährlich werden bis zu zehn Überprüfungen durchgeführt. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die solche Post-Shipment-Überprüfungen vornehmen. Die Schweiz ist zudem bereit, andere Länder bei der Etablierung solcher Kontrollen zu unterstützen, und hat beispielsweise Deutschland ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt.</p>
- <p>Gemäss dem Bericht "Taking stock" von Amnesty International sowie der "NZZ" vom 16. August 2016 stammen die Waffen, mit denen die Extremistenmiliz "Islamischer Staat" kämpft, aus mindestens 25 Ländern.</p><p>- Hat der Bundesrat diese Frage an der Vertragsparteienkonferenz des Uno-Waffenhandelsvertrages zur Sprache gebracht, die vom 22. bis 26. August 2016 in Genf tagte?</p><p>- Wie stellt er international sicher, dass Waffen tatsächlich an den Bestimmungsort gelangen und nicht in falsche Hände gelangen?</p>
- Der "Islamische Staat" kämpft mit Waffen aus mindestens 25 Ländern. Wie den Zufluss stoppen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Staatenkonferenz unter dem Vertrag über den Waffenhandel ist für die effektive Umsetzung der Vertragsbestimmungen zuständig. Der Vertrag sieht in Artikel 7 u. a. eine Risikoprüfung vor, ob die auszuführenden Waffen in Verbindung mit terroristischen Straftaten missbraucht werden könnten. Artikel 6 sieht zudem ein absolutes Verbot für Transfers vor, wenn Kenntnis besteht, dass die Waffen oder Güter bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden. Ferner verpflichtet Artikel 11 die Mitgliedstaaten, Sorge zu tragen, dass die auszuführenden Waffen nicht in falsche Hände gelangen. Um die Umsetzung dieser Bestimmungen im Detail auf Expertenstufe besprechen zu können, hat die Staatenkonferenz am 26. August 2016 eine Arbeitsgruppe einberufen. Die Schweiz wird sich aktiv in dieser Arbeitsgruppe einbringen. Diese ist auch die geeignete Plattform, um auf die hier aufgeworfene Problematik aufmerksam zu machen und um die Zusammenarbeit der Staaten bei diesen zentralen Vertragsverpflichtungen zu fördern und zu verbessern.</p><p>Bei jedem Ausfuhrgesuch wird bereits im Bewilligungsverfahren gemäss Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e der Kriegsmaterialverordnung geprüft, ob im Bestimmungsland ein hohes Risiko für eine Weitergabe des auszuführenden Kriegsmaterials an einen unerwünschten Endempfänger besteht. Soweit ein solches nicht existiert, kann das Gesuch grundsätzlich bewilligt werden. Seine Bewilligung bedingt überdies die Vorlage einer Nichtwiederausfuhr-Erklärung im Sinne von Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes. Darin verpflichtet sich das Bestimmungsland, das Kriegsmaterial nicht ohne die vorgängige schriftliche Zustimmung der Schweiz weiterzugeben. Seit 2012 überprüft die Schweiz die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort.</p><p>Jährlich werden bis zu zehn Überprüfungen durchgeführt. Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die solche Post-Shipment-Überprüfungen vornehmen. Die Schweiz ist zudem bereit, andere Länder bei der Etablierung solcher Kontrollen zu unterstützen, und hat beispielsweise Deutschland ihre Erfahrung zur Verfügung gestellt.</p>
- <p>Gemäss dem Bericht "Taking stock" von Amnesty International sowie der "NZZ" vom 16. August 2016 stammen die Waffen, mit denen die Extremistenmiliz "Islamischer Staat" kämpft, aus mindestens 25 Ländern.</p><p>- Hat der Bundesrat diese Frage an der Vertragsparteienkonferenz des Uno-Waffenhandelsvertrages zur Sprache gebracht, die vom 22. bis 26. August 2016 in Genf tagte?</p><p>- Wie stellt er international sicher, dass Waffen tatsächlich an den Bestimmungsort gelangen und nicht in falsche Hände gelangen?</p>
- Der "Islamische Staat" kämpft mit Waffen aus mindestens 25 Ländern. Wie den Zufluss stoppen?
Back to List