Klarheit über die Schliessung von Zollstellen zur Warenabfertigung

ShortId
16.5406
Id
20165406
Updated
28.07.2023 05:15
Language
de
Title
Klarheit über die Schliessung von Zollstellen zur Warenabfertigung
AdditionalIndexing
04;24
1
Texts
  • <p>Im Rahmen der mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 angekündigten Schliessung von zehn Zollstellen und Zusammenlegung von zwei weiteren sind bis jetzt einzig die Schliessungen der Inlandzollstellen in Möhlin und Zürich sowie die Zusammenlegung der Zollstellen Aarau, Luzern und Bern in Aarau beschlossen. Die Umsetzung ist bereits im Gang. An den weiteren beabsichtigten Standorten prüft die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gegenwärtig mit den Kantonen und weiteren Hauptbetroffenen, ob und allenfalls wie Dienstleistungen innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen reduziert werden können. In Romanshorn konnte die EZV beispielsweise mit dem Fährbetrieb eine Lösung finden, die für beide Seiten vertretbar ist.</p><p>Betreffend illegale Migration hat die Schliessung der Zollstellen im Handelswarenverkehr keine Auswirkungen, da das dafür zuständige Grenzwachtkorps vom Stabilisierungsprogramm nicht betroffen ist.</p>
  • <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 hat der Bundesrat die Schliessung von zwölf, dann von zehn Zollstellen angekündigt, ohne zu präzisieren, um welche es sich namentlich handelt.</p><p>- Liegen definitive Entscheide des Bundesrates inzwischen vor?</p><p>- Wenn ja, welche Zollstellen sollen nun definitiv geschlossen werden?</p><p>- Erfolgen die Schliessungen im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen?</p><p>- Wird durch die Reduktion von Zollstellen zur Warenabfertigung nicht zusätzlich der illegalen Migration Vorschub geleistet?</p>
  • Klarheit über die Schliessung von Zollstellen zur Warenabfertigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 angekündigten Schliessung von zehn Zollstellen und Zusammenlegung von zwei weiteren sind bis jetzt einzig die Schliessungen der Inlandzollstellen in Möhlin und Zürich sowie die Zusammenlegung der Zollstellen Aarau, Luzern und Bern in Aarau beschlossen. Die Umsetzung ist bereits im Gang. An den weiteren beabsichtigten Standorten prüft die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) gegenwärtig mit den Kantonen und weiteren Hauptbetroffenen, ob und allenfalls wie Dienstleistungen innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen reduziert werden können. In Romanshorn konnte die EZV beispielsweise mit dem Fährbetrieb eine Lösung finden, die für beide Seiten vertretbar ist.</p><p>Betreffend illegale Migration hat die Schliessung der Zollstellen im Handelswarenverkehr keine Auswirkungen, da das dafür zuständige Grenzwachtkorps vom Stabilisierungsprogramm nicht betroffen ist.</p>
    • <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 hat der Bundesrat die Schliessung von zwölf, dann von zehn Zollstellen angekündigt, ohne zu präzisieren, um welche es sich namentlich handelt.</p><p>- Liegen definitive Entscheide des Bundesrates inzwischen vor?</p><p>- Wenn ja, welche Zollstellen sollen nun definitiv geschlossen werden?</p><p>- Erfolgen die Schliessungen im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen?</p><p>- Wird durch die Reduktion von Zollstellen zur Warenabfertigung nicht zusätzlich der illegalen Migration Vorschub geleistet?</p>
    • Klarheit über die Schliessung von Zollstellen zur Warenabfertigung

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