Einreiseverbot für einen Ausländer, der zum Verstoss gegen das Tessiner Verhüllungsverbot anstiftet?

ShortId
16.5410
Id
20165410
Updated
28.07.2023 05:11
Language
de
Title
Einreiseverbot für einen Ausländer, der zum Verstoss gegen das Tessiner Verhüllungsverbot anstiftet?
AdditionalIndexing
2811;09;2831
1
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Der algerische Unternehmer (?) Rachid Nekkaz hat in Locarno für eine öffentliche Provokation gesorgt, als er verkündete, "so oft wie möglich" ins Tessin kommen zu wollen, "um der Schweiz Demokratielektionen zu erteilen", indem er die Bussen für Frauen bezahlt, die gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit verstossen (Art. 2 Bst. i des Tessiner Gesetzes über die öffentliche Ordnung).</p><p>Hätte er nicht ein Einreiseverbot im Sinne von Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe a des Ausländergesetzes verdient?</p>
  • Einreiseverbot für einen Ausländer, der zum Verstoss gegen das Tessiner Verhüllungsverbot anstiftet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Der algerische Unternehmer (?) Rachid Nekkaz hat in Locarno für eine öffentliche Provokation gesorgt, als er verkündete, "so oft wie möglich" ins Tessin kommen zu wollen, "um der Schweiz Demokratielektionen zu erteilen", indem er die Bussen für Frauen bezahlt, die gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit verstossen (Art. 2 Bst. i des Tessiner Gesetzes über die öffentliche Ordnung).</p><p>Hätte er nicht ein Einreiseverbot im Sinne von Artikel 67 Absatz 2 Buchstabe a des Ausländergesetzes verdient?</p>
    • Einreiseverbot für einen Ausländer, der zum Verstoss gegen das Tessiner Verhüllungsverbot anstiftet?

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